Fachanwaltschaft

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die Fachanwaltschaft Insolvenz- und Sanierungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Eine Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht oder ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht verfügt über besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht, dem Anfechtungsrecht, der Unternehmenssanierung sowie angrenzenden Gebieten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Die Mitglieder der Fachanwaltschaft begleiten Insolvenzverfahren für Schuldner*innen oder auch für Gläubiger*innen. Sie beraten und vertreten umfassend bei außergerichtlichen Sanierungen und Restrukturierungen. Häufig werden Fachanwältinnen oder Fachanwälte aus dem Rechtsgebiet auch als Insolvenzverwalter*in oder Sachwalter*in im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren bestellt.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Einzelpersonen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen oder sich im Vorfeld außergerichtlich einigen möchten
  • Unternehmen, die sich in der Krise befinden und Sanierungsberatung oder Unterstützung bei Eigenverwaltungsverfahren suchen
  • Gläubiger*innen, die Forderungen in Insolvenzverfahren geltend machen oder sich gegen Anfechtungsansprüche wehren müssen
  • Geschäftsführer*innen, die sich zu persönlichen Haftungsrisiken oder strafrechtlichen Risiken beraten lassen möchten
  • Insolvenzverwalter*innen, die externe rechtliche Expertise z. B. bei Anfechtungs- oder Haftungsfragen in Anspruch nehmen

Die Fachanwaltschaft darf auch in der Titelform Fachanwältin für Insolvenzrecht bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht geführt werden, wenn der Titel bereits vor dem 01.06.2022 geführt werden durfte.

Inlandsrechtsgebiete (21)

Absonderung und Aussonderung (Insolvenzrecht)
Abwicklung von Rechtsverhältnissen (Insolvenz)
Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
Aufrechnung im Verfahren
Bilanzen
Bilanzen, Bilanzanalyse und Abschlüsse
Bilanzanalyse und Abschlüsse
Buchführung und Rechnungslegung
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
Insolvenzanfechtung
Insolvenzantragsrecht inkl. Insolvenzgründe
Insolvenzgläubigerschaft
Insolvenzrecht
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverwaltung / Verwaltung der Masse
Liquidation
Restrukturierungsbeauftragung / -beratung
Sanierungsrecht mit -beratung und -moderation
Steuerrecht in der Insolvenz
Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)
Vermögenssicherung und -stabilisierung

Auslandsrechtsgebiete (1)

Internationales Insolvenzrecht

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Insolvenz- und Sanierungsrecht erforderlich sind, sind in § 14 Fachanwaltsordnung FAO geregelt.

Im Bundesgebiet sind 1.790 Personen berechtigt, den Titel zu führen, 377 davon sind Fachanwältinnen, 1.413 Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht.