Fachanwaltschaft
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Die Fachanwaltschaft Insolvenz- und Sanierungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Eine Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht oder ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht verfügt über besondere Kenntnisse im Insolvenzrecht, dem Anfechtungsrecht, der Unternehmenssanierung sowie angrenzenden Gebieten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
Die Mitglieder der Fachanwaltschaft begleiten Insolvenzverfahren für Schuldner*innen oder auch für Gläubiger*innen. Sie beraten und vertreten umfassend bei außergerichtlichen Sanierungen und Restrukturierungen. Häufig werden Fachanwältinnen oder Fachanwälte aus dem Rechtsgebiet auch als Insolvenzverwalter*in oder Sachwalter*in im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren bestellt.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Einzelpersonen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen oder sich im Vorfeld außergerichtlich einigen möchten
- Unternehmen, die sich in der Krise befinden und Sanierungsberatung oder Unterstützung bei Eigenverwaltungsverfahren suchen
- Gläubiger*innen, die Forderungen in Insolvenzverfahren geltend machen oder sich gegen Anfechtungsansprüche wehren müssen
- Geschäftsführer*innen, die sich zu persönlichen Haftungsrisiken oder strafrechtlichen Risiken beraten lassen möchten
- Insolvenzverwalter*innen, die externe rechtliche Expertise z. B. bei Anfechtungs- oder Haftungsfragen in Anspruch nehmen
Die Fachanwaltschaft darf auch in der Titelform Fachanwältin für Insolvenzrecht bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht geführt werden, wenn der Titel bereits vor dem 01.06.2022 geführt werden durfte.
Inlandsrechtsgebiete (21)
Auslandsrechtsgebiete (1)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Insolvenz- und Sanierungsrecht erforderlich sind, sind in § 14 Fachanwaltsordnung FAO geregelt.
Im Bundesgebiet sind 1.790 Personen berechtigt, den Titel zu führen, 377 davon sind Fachanwältinnen, 1.413 Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht.