Vorwort zur Statistik

Sie suchen statistische Daten zur Rechtsanwaltskammer Freiburg? Hier sind einige Informationen, die Ihnen vielleicht weiterhelfen. Unsere Daten sind visualisiert und als Tabellen verfügbar, falls Sie sich über die Kammer informieren oder über sie berichten wollen.

Sie suchen bestimmte Daten, die Sie hier nicht finden? Dann fragen Sie uns, vielleicht haben wir die benötigten Daten: statistik@rak-freiburg.de

Hier publizierte Daten lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Mitglieder zu. Wir veröffentlichen nur allgemeine Daten zur Mitgliederstruktur, die umfangreich genug sind, um eine Rückverfolgung zu verhindern. Die durch DataWrapper verarbeiteten Daten sind also anonym.

Statistik – Inhaltsübersicht

Wir stellen den vielen Statistiken eine Inhaltsübersicht zur besseren Orientierung voran.

Sie interessieren sich für die Entwicklung der Mitgliederzahlen und deren Aufteilung auf die Berufe?

Sie suchen nach Daten zu den Zu- und Abgängen im Mitgliederbestand der RAK Freiburg?

Eine Untersuchung der Verzichte seit 1999 finden Sie hier

Eine Aufschlüsselung der Sterbefälle seit 1999 nach Jahren und Geschlecht finden Sie hier

Sie interessieren sich für Daten zur Verteilung der Mitglieder nach Geschlecht und Alter?

Sie wollen einen Podcast zur Entwicklung der Anwaltschaft in anderen Bundesländern anhören?

Sie interessieren sich für die räumliche Verteilung der Mitglieder im Kammerbezirk?

Sie interessieren sich dafür, wie viele Fachanwaltschaften im Bezirk verliehen wurden und an wen?

Mitgliederzahlen nach Jahren

In dieser Statistik zeigen wir Ihnen, wie sich die Mitgliederzahl bis zum 01.01.2024 entwickelt haben.

Einen relativen Höchststand an Mitgliedern erreichte die Kammer 2017, nachdem im Jahr 2016 wegen des angekündigten Starts des beA erstmals ein Rückgang der Mitgliederzahlen festzustellen war.

Mittlerweile wächst die Rechtsanwaltskammer Freiburg wieder leicht, allerdings geht dieses Wachstum auf Rechtsänderungen zurück, wie die Einführung des Berufs Syndikusanwalt und die Zulassungspflicht der Berufsausübungsgesellschaften (BAG). Wir erwarten mittelfristig Mitgliederschwund aus demographischen Gründen.

Weiter unten schlüsseln wir die Zahlen nach Art der Mitgliedschaft weiter auf.

Bundestrend

Die Anzahl in Deutschland zugelassener niedergelassener Rechtsanwält*innen sinkt in erheblichem Tempo, wie die aktuellen Zahlen der BRAK zeigen.

Zweifelhafte Interpretation der Zahlen

Die Zahlen werden teilweise (z.B. hier: BRAK-Jahresstatistik: Ein Trend setzt sich fort (lto.de)) überraschend interpretiert: Wir sehen keinen „enormen Zuwachs“ bei Berufsausübungsgesellschaften oder nichtanwaltlichen Mitgliedern, sondern wissen, dass die Bearbeitung nach der Rechtsänderung 2022 erst 2023 abgeschlossen werden konnte.

Auswirkungen der BRAO-Reform auf die Zugangszahlen 2022/2023

In den Jahren 2022 und 2023 wirkte sich die BRAO-Refom erheblich auf die Zusammensetzung der Zugänge und natürlich auch auf die Zahl der Zugänge aus: Durch die Berufsausübungsgesellschaften wuchs der Mitgliederstamm unmittelbar, mittelbar wirkte sich dieser Zuwachs aufgrund der gesetzlich begründeten Mitgliedschaft der in den BAG Geschäftsführungsberechtigten Nichtanwälte nochmals aus. Diese Zahlen sind und bleiben ein Sondereffekt, denn der Nachholbedarf ist abgearbeitet.

Zugangsarten in den Jahren 2022/2023

 

Mitgliederzahlen nach Zulassungsart

In dieser Statistik zeigen wir Ihnen, wie sich die Mitglieder auf die Zulassungsarten verteilen. Die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt (bei einem nichtanwaltlichen Unternehmen angestellt) ist allerdings auch erst seit 01.01.2016 möglich.

Entsprechend ist interessant, wie sich die Verteilung auf die beiden Berufe verändert, wenn nur die Mitglieder betrachtet werden, die die Kammer seit dem 01.01.2016 gewonnen hat und die noch Mitglied sind. Daraus lässt sich bereits eine recht deutliche Tendenz ableiten.

Eine genauere Erklärung zu den Unterschieden zwischen der Anstellung als Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt und der „klassischen“ Anwaltszulassung und den zugehörigen Zulassungsverfahren finden Sie auf der Unterseite Anwaltsberuf.


Alle Mitglieder / Berufsausübungsgesellschaften

In einer weiteren Grafik schlüsseln wir alle Mitglieder zum angegebenen Stand auf. Dazu gehören auch die nur in geringer Zahl vorhandenen europäischen Rechtsanwält*innen und Syndikusrechtsanwält*innen und die noch selteneren WHO-Anwält*innen.
Zu dieser Gruppe gehören auch die Pflichtmitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO. Dies sind aufgrund ihrer Eigenschaft als geschäftsführungsbefugte Gesellschafter in einer Berufsausübungsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg, aber keine Rechtsanwälte.

Zuletzt schlüsseln wir noch auf, wieviele der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nur als Rechtsanwält*innen bestehen und in wievielen auch andere Berufe ausgeübt werden, was das neue Berufsrecht seit dem 01.08.2022 deutlich mehr erlaubt.

Anwaltliche Mitglieder

Anwaltliche Mitglieder seit 01.01.2016

Mitglieder – alle Arten

Berufsausübungsgesellschaften nach Art

Entwicklung Mitgliedsarten über die Jahre

Früher war es einfach: Es gab niedergelassene Rechtsanwält*innen. Später kamen die Rechtsanwaltsgesellschaften dazu, dann Syndizi, zuletzt BAGen und ihre nichtanwaltlichen Gesellschafter…

5-Jahresmittel der Mitglieder

Wir zeigen den gleitenden Durchschnitt der niedergelassenen Rechtsanwält*innen und doppelt zugelassene Mitglieder ohne reine Syndizi, BAGen oder nichtanwaltliche Mitglieder…

Zu- und Abgänge seit 01.01.1999

In dieser Statistik zeigen wir Ihnen, woher seit dem 01.01.1999 die Rechtsanwaltskammer Freiburg ihren Zuwachs an Mitgliedern hatte und wodurch sich die Zahl der Mitglieder gleichzeitig wieder reduzierte. Unter dem Strich bleibt das oben in der ersten Statistik erkennbare Wachstum.

Die Diagramme über die Zeitachse zeigen, dass die Anzahl der Zugänge (von Sondereffekten durch Rechtsänderungen abgesehen) sich deutlich von grün zu rot verschieben. Früher gab es jedes Jahr einen deutlichen Überhang der Zugänge, mittlerweile kippt der Trend. Wir hoffen, dass diese Momentaufnahme noch täuscht und die wieder erfreulichere Zahl der Studierenden eine erneute Trendwende bringt, aber das ist alles andere als sicher.

Alle Zugänge seit 01.01.1999

Alle Abgänge seit 01.01.1999

Zugänge aus Zulassungen und Wechseln

Abgänge durch Verzicht/Widerruf und Wechsel

Zu- und Abgänge durch Wechsel (zeitlicher Verlauf)

Zu- und Abgänge aller Art über die Zeit

Wechselbilanz über alle Kammern seit dem 01.01.1999

Altersdurchschnitt bei Kammerwechsel

Genauere Untersuchung der Verzichte

Aus Anlass einer Rundfrage des Bundesverfassungsgerichts unter den Rechtsanwaltskammern haben wir uns die Verzichte etwas genauer angesehen und nach Quartalen und einmal nach Monaten aufgeschlüsselt. Einen Hauptgrund für die generelle Tendenz bei den Verzichten sehen wir in der großen Gruppe Mitglieder, die sich im oder kurz vor dem Rentenalter befinden. Dazu weiter unten…

Die Konzentration der Verzichte auf das vierte Quartal beinahe jeden Jahres folgt aus dem Bemühen, die eigene berufliche Laufbahn mit einem Kalenderjahr enden zu lassen und folgt in den jüngeren Jahren auch auf Änderungen im Berufsrecht, genauer den Vorgaben zur Überwachung und später der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Die genaue Zahl der deshalb verzichtenden Mitglieder ist nicht erfasst, diesen Grund aber haben viele Mitglieder mit dem Verzicht genannt.

Die Rundfrage des Bundesverfassungsgerichts betraf den Zeitraum vom 2 Quartal 2014 bis zum einschließlich 4. Quartal 2015. Wir haben der Vollständigkeit halber auch das Alter der Verzichtenden untersucht und stellen auch da keine Auffälligkeiten fest. Der allgemeine Trend ist ungebrochen: Die Verzichte werden zahlreicher, das Durchschnittsalter der Verzichtenden steigt und die große Zahl alter Mitglieder wird diesen Trend noch einige Jahre treiben.

Verzichte nach Quartalen laufend

Verzichte nach Quartalen getrennt

Alle Verzichte seit 1999 nach Monaten

Altersdaten zu allen Verzichten seit 1999 nach Jahren

Sterbefälle seit 1999

Altersstruktur aller Mitglieder

In dieser Statistik zeigen wir Ihnen, wie sich die Geburtsjahrgänge unserer Mitglieder nach Geschlecht getrennt verteilen. 65% der Mitglieder sind männlich.

In den älteren Jahrgängen dominieren Männer nahezu vollständig, in jüngeren Jahren ist das Verhältnis der Geschlechter deutlich ausgewogener, teils gibt es mittlerweile Jahrgänge, in denen mehr Frauen als Männer Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg geworden sind.

Die vielen älteren Mitglieder unter den Männern erhöhen den Altersschnitt deutlich: Männer unter den Mitgliedern sind im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg im Durchschnitt über 56 Jahre alt, ihre Kolleginnen knapp unter 50 Jahre.

Altersstruktur niedergelassener Mitglieder

Die Teilmenge der klassisch in eigener Kanzlei tätigen Mitglieder zeigt ein ähnliches Bild: Auch hier dominieren die Männer vor allem in den alten Jahrgängen, bei den jüngeren Mitgliedern ist die Verteilung der Geschlechter ausgeglicher. 66% der niedergelassenen Mitglieder sind männlich.

Der Alterstrend ist deutlich ausgeprägt: Niedergelassene Rechtsanwältinnen sind im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg im Durchschnitt fast 51 Jahre alt, ihre Kollegen fast 57 Jahre.

Altersstruktur Syndici

Noch relativ neu ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt, die erst seit dem 01.01.2016 beantragt werden kann. In der Gruppe der Syndici ist die Dominanz der Männer gebrochen, hier beträgt der Frauenanteil 55%.

Das macht sich auch in einem weniger stark divergierenden Durchschnittsalter bemerkbar: Syndikusrechtsanwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg sind im Durchschnitt gut 42 Jahre alt, ihre Kolleginnen knapp 40 Jahre.

Sehr deutlich ist aber die Entwicklung auch in den Trends im Bundesgebiet (Zahlen der BRAK) zu sehen: Die Zahl der Syndikusrechtsanwält*innen nimmt deutlich zu, die der niedergelassenen Rechtsanwält*innen ab.

Altersstruktur doppelt zugelassener Mitglieder

Entsprechend ist das Bild auch bei den doppelt als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt zugelassenen Mitglieder wesentlich ausgeglichener mit einem Frauenteil von 46%.

Auch hier ist der Altersunterschied weniger deutlich: Die doppelt zugelassenen Männer sind im Schnitt knapp 48 Jahre alt, ihre Kolleginnen gut 46 Jahre.

Anteil Rechtsanwältinnen nach Landgerichtsbezirken

Podcast (R)ECHT INTERESSANT

Das Schrumpfen der Anwaltschaft: Bedrohliche Entwicklung oder Chance? Auch dieses Thema hat der unterhaltsame Podcast von Rechtsanwältin und BRAK-Geschäftsführerin Stephanie Beyrich bereits beleuchtet.

(R)ECHT INTERESSANT

Der Podcast (R)ECHT INTERESSANT der BRAK lohnt sich auch bei anderen Themen regelmäßig. Eine Liste aller Folgen verlinken wir.

Logo (R)ECHT INTERESSANT-Podcast auf Tabletbildschirm (Steffi Beyrich)

Wie wirken sich die Entwicklungen in der Struktur der Anwaltschaft auf den Beruf aus?

„Aderlass oder ultimative Chance?“

beleuchtet die Frage nach der Zukunft der Anwaltsbranche im Gespräch mit Sabine Fuhrmann und Stefan Grasshoff, Präsidenten zweier Kammern, in denen sich der Trend schrumpfender Mitgliederzahlen in den Kammern besonders deutlich zeigt.

Besiedlungsdichte im Kammerbezirk

Auf dieser Karte des Kammerbezirks der Rechtsanwaltskammer Freiburg zeigen wir Ihnen alle 277 Gemeinden und Städte im Kammerbezirk im Detail mit Zugehörigkeit zu Amtsgerichtsbezirken und Landgerichtsbezirken mit Daten zur Besiedlung, der Fläche und auch der Anzahl Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. (Die Daten folgen teilweise noch)

Die Visualisierung spricht für sich selbst. Zu den Daten nur folgende Erläuterung: „Rang“ ist die Ordnung der Gemeinden nach dem jeweiligen Kriterium. Rang 1 bei Fläche ist also die größte, Rang 277 die kleinste Gemeinde. Die Daten stellen wir Ihnen auch als Tabelle zur Verfügung, sie stammen vom statistischen Bundesamt (destatis.de) und wurden als Open Data zusammengetragen.

Kartenmaterial siehe Nachweise im Impressum.

Verteilung auf Gerichtsbezirke

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg verteilen sich auf die fünf Landgerichtsbezirke im Bezirk des ehemaligen Oberlandesgerichts Freiburg, des Bezirks der heutigen Zivilsenate in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die Landgerichtsbezirke sind dabei von deutlich unterschiedlicher Größe.

Die Verteilung auf die Bezirke der fünf Landgerichte zeigen wir auf der ersten Karte. Rund 4,5% der Kammermitglieder sind von der Kanzleipflicht befreit, meist aufgrund Auslandsaufenthalts, manche auf Zeit aufgrund Ausübung unvereinbarer politischer Ämter.

Innerhalb der Landgerichtsbezirke wiederum liegen zwischen 5 und 10 Amtsgerichte. Wie sich die Mitglieder auf die ingesamt 33 Amtsgerichtsbezirke verteilen, stellen wir auf der zweiten Karte dar.

Nach der Zahl der im Bezirk niedergelassenen Mitglieder ist das Amtsgericht Freiburg deutlich größer als die Landgerichte Baden-Baden, Offenburg und Waldshut-Tiengen zusammen und ebenfalls deutlich größer als der gesamte Bezirk des Landgerichts Konstanz. Im Bezirk des zweitgrößten Amtsgerichts (Konstanz) sind wiederum mehr als doppelt so viele Mitglieder angesiedelt, wie im gesamten Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen und die vier Amtsgerichte mit der größten Anzahl Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Freiburg, Konstanz, Lörrach, Villingen-Schwenningen) sind Heimat mehr als der Hälfte aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Nach Landgerichten

Beinahe die Hälfte aller Mitglieder im Bezirk der RAK Freiburg hat einen Kanzleisitz im Bezirk des Landgerichts Freiburg.

Nach Amtsgerichten

Fachanwaltschaften

Die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwältin / Fachanwalt für“ gibt es seit 1937 (Steuerrecht), eine einheitliche Regelung Fachanwaltsordnung (FAO) gibt es indes erst seit dem Jahr 1986. Mittlerweile gibt es Fachanwaltschaften in 24 Rechtsgebieten. Fachanwaltsbezeichnungen führen nach Untersuchungen durch die Soldan-Stiftung zu erheblichen Einkommenssteigerungen.

Entwicklung der Fachanwaltsanträge

Die Anzahl der Fachanwaltsanträge sinkt fast seit dem Beginn des Auswertungszeitraums (2005) deutlich. Das muss nicht bedeuten, dass die Bedeutung der Fachanwaltschaften nachlässt, es ist vermutlich eher ein Zeichen einer gewissen Sättigung. Die große Mehrheit der Fachanwaltstitel gibt es schon seit Jahrzehnten und damit haben die meisten Mitglieder mit einer entsprechenden Spezialisierung und ausreichenden Fallzahlen den Titel bereits vor einiger Zeit erworben. Da aber noch immer jährlich ungefähr ein Fachanwaltsantrag auf zwei Neumitglieder kommt, während nur rund ein Viertel aller Rechtsanwälte über einen Fachanwaltstitel verfügt, ist unseres Erachtens das Modell der Fachanwaltschaften weiter ein Erfolgsmodell: Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte nimmt weiter zu, während die Anwaltschaft leicht schrumpft. Im Bezirk der RAK Freiburg verfügen über 1/3 der Mitglieder über eine Fachanwaltsbezeichnung, deutlich mehr als im Bundesgebiet.

Fachanwaltsanträge im Bezirk der RAK Freiburg

Verteilung auf die Fachanwaltschaften

Wie viele Fachanwältinnen und Fachanwälte es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer gibt, zeigen wir Ihnen anhand einiger Diagramme. Die sehr ungleiche Verteilung hat ihre Ursache auch darin, dass die jüngsten Fachanwaltschaften erst seit rund zwei Jahren verliehen werden können, andere (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht) seit Jahrzehnten.

Einen Überblick über die Verteilung der Fachanwaltschaften im Bundesgebiet gibt es hier: BRAK: Fachanwaltsstatistik, eine Statistik zur Verteilung der Fachanwält*innen auf die Kammern ebenfalls. In einer Animation der BRAK finden Sie auch eine interessante Darstellung der Entwicklung der Fachanwaltschaften ab 1960: Starken Zuwachs gibt es in der Fachanwaltschaft Arbeitsrecht, andere Fachanwaltschaften schrumpfen teilweise bereits wieder, mehr dazu in der Auswertung durch die BRAKAuswertung durch die BRAK.

(Zahlen RAK Freiburg: Stand 01.01.2022)

Dominanz zweier Rechtsgebiete

Familienrecht und Arbeitsrecht

Zwei Rechtsgebiete, die fraglos unseren Alltag prägen. Wenig überraschend ist das auch im Rechtsmarkt der Fall. Es handelt sich auch um zwei „alte“ Fachanwaltschaften, die noch immer sehr deutliche Dominanz ist aber dennoch eindrücklich. Die Fachanwaltschaft Familienrecht ist dabei noch nicht ganz so alt wie die für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Getrost als Exotengebiete kann man hingegen das Sportrecht oder den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ansehen, von denen es jeweils nur zwei gibt. Der Anteil der Sportrechtler aus dem Bezirk der Kammer Freiburg ist aber trotz deutlich wachsender Zahlen in anderen Kammerbezirken noch immer hoch: Bundesweit gab es zum 01.01.2023 nur 45 Sportrechtler*innen.

Insgesamt sind im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg 1.550 Fachanwaltstitel verliehen.

Die Gesamtsituation

Die Lage bei den Rechtsanwältinnen

In dieser Grafik sind die Fachanwaltstitel aller Fachanwältinnen im Kammerbezirk dargestellt und es zeigt sich eine klare Dominanz des Rechtsgebiets Familienrecht.

An Rechtsanwältinnen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg sind bislang 434 Fachanwaltstitel verliehen worden.

Verteilung auf insgesamt 357 Fachanwältinnen

Die 434 Titel verteilen sich dabei wie folgt:

287 Fachanwältinnen mit einem Titel

63 Fachanwältinnen mit zwei Titeln

7 Fachanwältinnen mit der zulässigen Höchstzahl von drei Titeln.

Fachanwältinnen für

Die Lage bei den Rechtsanwälten

In dieser Grafik sind die Fachanwaltstitel aller Fachanwälte im Kammerbezirk dargestellt und es zeigt sich eine klare Dominanz des Rechtsgebiets Arbeitsrecht.

An Rechtsanwälte im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg sind bislang 1.116 Fachanwaltstitel verliehen worden.

Verteilung auf insgesamt 851 Fachanwälte

Die 1.116 Titel verteilen sich dabei wie folgt:

616 Fachanwälte mit einem Titel

205 Fachanwälte mit zwei Titeln

30 Fachanwälte mit der zulässigen Höchstzahl von drei Titeln.

Fachanwälte für

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Mit dem alten § 190 BRAO wäre das nicht passiert

Auf den Hauptversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2024 wurde falsch ausgezählt, mit einer Auswirkung.

Symbolbild "Treffer" Pfeil trifft leuchtenden Würfel

Kanzlei | Kammerwesen | Rechtsreferendare | Studierende | Berufspflichten | Berufsrecht

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Berufsrecht nach § 43f BRAO in 4 Modulen

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Justitia mit Podcast-Mikrofon

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BGH: Stundenhonorar + Einigungsgebühr in AGB unzulässig

BGH entscheidet: Auslagenpauschale, Einigungs- und Befriedigungsgebühr neben Stundensatz unzulässig in AGB.