
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Meist schneller als das rein ehrenamtliche Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Mandantinnen und Mandanten / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin.
Die Einrichtung schlichtet auf Grundlage des § 191f BRAO neutral und kostenlos bei Streit zwischen Verbrauchern und Anwältinnen oder Anwälten um Gebühren oder Schadenersatz im Umfang von maximal 50.000,- €. Die Schlichtung erfolgt nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die Teilnahme ist freiwillig.
Das Verfahren findet schriftlich / textlich statt und ist regelmäßig deutlich schneller als der Rechtsweg zu den Gerichten.
Sie können einen Online-Schlichtungsantrag stellen.
Ergänzende Erläuterungen
Die Arbeit der Schlichtungsstelle entlastet die Rechtsanwaltskammern, bei welchen oft Vermittlungsanfragen eingehen, die im Schwerpunkt gebührenrechtliche Fragestellungen betreffen. Bei solchen Fragestellungen aber besteht ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Vorstandes, im Auftrag eines Gerichts ein Gutachten zur Angemessenheit der durch ein Mitglied bestimmten Gebühr aus einem Rahmen zu erstatten und in derselben Rechtssache zu vermitteln. Die Schlichtung ist wesentlich geeigneter, da die Stelle anders als der Vorstand diesen Konflikt nicht hat. Außerdem hat die Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weitergehende Befugnisse, während die Rechtsanwaltskammer regelmäßig auf die Möglichkeit der Klärung vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit, konkreter meist den Zivilgerichten verweisen muss.
Tätigkeitsbericht
Die Tätigkeit der seit 2010 bestehenden Einrichtung ist mittlerweile auf einigen Umfang angewachsen. Aus den jährlichen Berichten über die Tätigkeit ist erkennbar, dass die Institution angenommen wird und erfolgreich schlichtet. Wir verweisen auf den aktuellsten vorliegenden Tätigkeitsbericht 2021.

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