Vermittlung
Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg vermittelt auf Antrag von Bürgern auch zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandantinnen und Mandanten. Das Verfahren ist kostenlos und findet auf schriftlichen Antrag statt, ohne Ihre Unterschrift sind Mitglieder nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
Das Verfahren ist in der Regel langsamer als das Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, welches auch eine weitergehende Überprüfung des Sachverhalts ermöglicht, da die Schlichtungspersonen bei der Schlichtungsstelle von der Rechtsanwaltskammer Freiburg unabhängig sind, während Vermittlungspersonen der Rechtsanwaltskammer Freiburg dem Vorstand angehören, bzw. angestellt in der Geschäftsführung arbeiten.
Wir haben Ablauf und Umfang des Vermittlungsverfahrens in einem Hinweisblatt zusammengefasst.
Die Alternative: Schlichtungsstelle
Meist schneller als das rein ehrenamtliche Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Mandantinnen und Mandanten / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin. Auch dieses Verfahren ist kostenlos und findet schriftlich / textlich statt. Bei der Schlichtungsstelle aber werden die Schlichtungsvorschläge von angestellten Volljuristen erarbeitet, was die Verfahren beschleunigt. Die Schlichtung steht Verbrauchern, aber auch Unternehmensmandanten und umgekehrt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung.
Ein weiterer Vorteil der Schlichtung: Es wird kein Mitglied des Vorstandes der RAK Freiburg tätig; der Vorstand muss unter Umständen in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ein Gutachten erstellen.
Sie können einen Online-Schlichtungsantrag stellen.
Wichtiger Hinweis
Die Vermittlung unterbricht keine laufenden Fristen in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie können daher Nachteile erleiden, wenn Sie sich allein auf das laufende Vermittlungsverfahren verlassen. Anders ist dies bei der Schlichtung durch die Schlichtungsstelle, welches wir unter anderem deshalb empfehlen.
Schädigung ohne Versicherungsschutz?
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind zwingend haftpflichtversichert. Versicherungen treten allerdings nicht ein, wenn Schäden nicht durch Fehler, sondern infolge vorsätzlicher Schädigung eintreten. Auch für diese seltenen Fälle aber hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg Vorkehrungen getroffen, die zumindest in Fällen wirtschaftlicher Härte helfen können. Wir verweisen auf den Vertrauensschadenfonds.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?
Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Rechtsreferendare | Studierende | Berufsrecht
Veröffentlicht am
Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung
Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.