ReFa – Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte*r
Rechtsanwaltsfachangestellte (oder kurz ReFa) sind qualifizierte Mitarbeiter*innen in einer Anwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Rechtsanwält*innen bei ihren Tätigkeiten zu helfen und sie zu entlasten. Ausbildende Anwaltskanzleien können sehr unterschiedlich organisiert sein. Die Palette reicht vom Einzelanwalt oder der Einzelanwältin bis zur international tätigen großen Kanzlei mit vielen Anwält*innen, die spezielle Rechtsgebiete betreuen, aber eines ist allen Anwaltskanzleien gemeinsam: Kein Tag verläuft wie der andere. Bei Anwält*innen suchen Menschen in allen Lebenslagen Rat und Hilfe. Daher steht der persönliche Umgang mit verschiedenen und interessanten Menschen und deren Begleitung bei der Lösung ihrer Probleme im Vordergrund. Langeweile kommt bei dieser abwechslungsreichen Arbeit nicht so schnell auf – im Gegenteil! Manchmal kann es turbulent werden und da gilt es „cool“ zu bleiben und den Überblick zu bewahren.
Einen guten Bericht über Stille Helden in den Kanzleien schreibt Simon Weber in der lto als Gastkommentar.
Ich weiß, was ich will: Eine Ausbildungsstelle!
Zu den Stellenangeboten.
Keine Zeit für lange Texte?
Dann investiere drei Minuten in dieses Video. Es weckt hoffentlich Dein Interesse am Beruf!
Wir stellen in Kürze dar,
- worum es im Beruf geht,
- wie die Ausbildung abläuft und
- streifen wenigstens das Zertifikat Azubi-geprüft, an dem ausgezeichnete Ausbildungskanzleien erkennbar sind.
Der Bayerische Rundfunk hat für die Reihe „Lohnt sich das?“ eine Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Großkanzlei begleitet. Das Ergebnis ist sicherlich nicht repräsentativ, aber die Einblicke sind dennoch ganz spannend zur Information über den Beruf.
Der Beitrag gibt jedenfalls eine grobe Orientierung, da wir aktuell einen starken Arbeitnehmer-Markt haben, Kanzleien also stark auf der Suche nach qualifizierten Angestellten sind.
Soweit wir informiert sind, prüft die Sendung die Angaben in allen Beispielfällen durch Steuerberater anhand der tatsächlichen Unterlagen der dargestellten Personen.
Traumjob ReFa
Sie wollen nicht so viel lesen? Dann hören Sie rein, was eine Rechtsanwaltsfachangestellte, ein Rechtsanwaltsfachangestellter und ein Rechtsfachwirt und Dozent über den Beruf zu berichten haben. In ihrem interessanten Podcast sorgt BRAK-Geschäftsführerin Stephanie Beyrich dafür, dass auch die Interviews beinahe so unterhaltsam sind wie der Beruf.
(R)ECHT INTERESSANT
Der Podcast (R)ECHT INTERESSANT der BRAK lohnt sich auch bei anderen Themen regelmäßig. Eine Liste aller Folgen verlinken wir.
Einen ersten Aufschlag zum Thema hat Rechtsanwältin Stephanie Beyrich mit der Folge
„MASTERS OF THE UNIVERSE — TRAUMJOB REFA“
unternommen. Die Folge mit einem ausführlichen Gespräch mit einer Rechtsanwaltsfachangestellten wurde ein großer Erfolg und verlangte geradezu nach Fortsetzungen.
Nach dem Erfolg der ersten Folge legt Rechtsanwältin Stephanie Beyrich für die BRAK in ihrem Podcast nach und zeigt, dass der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r nicht notwendig weiblich besetzt ein muss:
heißt die Folge mit einem Gespräch mit einem Rechtsanwaltsfachangestellten.
Heute geht es ums liebe Geld. Zwangsvollstreckung ist ein unliebsames Thema? Das ändern wir heute im Gespräch mit einem Profi: Harald Minisini ist geprüfter Rechtsfachwirt aus Aidenbach und ein echter Experte in Sachen Zwangsvollstreckung.
Heute geht es um Fortbildung. Und zwar in jeder Hinsicht! Fortbilden – oder wie im Titel mit Augenzwinkern „pimpen“ genannt – können wir uns nicht nur beruflich, sondern auch persönlich. Mit Alexander Grantz spricht Rechtsanwältin Stephanie Beyrich für die BRAK in ihrem Podcast:
Der Fachkräftemangel beschäftigt uns alle. Was man dagegen tun kann, zeigt eine recht kleine Kammer, die Rechtsanwaltskammer Koblenz: Gütesiegel für Ausbilder und Arbeitgeber! „Azubi-geprüft“ und „RA-Fachangestellten-geprüft“ nennen diese sich.
KURZ & KNACKIG: WILLSTE DAFÜR AUCH NOCH ´NEN ORDEN ODER WAS?
Aufgaben und Perspektiven
Die Aufgaben
- Schriftverkehr mit Mandant*innen, Behörden und Gerichten erledigen
- Termine und Fristen vereinbaren und überwachen
- Akten anlegen und führen
- Kostenrechnungen erstellen
- Mahn- und Vollstreckungssachen bearbeiten
Ihr Profil
- ein qualifizierter Schulabschluss
- Beherrschung der deutschen Sprache
- Verantwortungsbewusstsein
- logisches Denken
- Leistungsbereitschaft
- Organisationstalent und Flexibilität
- Freude am Umgang mit Menschen
Ihre Zukunftschancen
Mit dem Abschluss Rechtsanwaltsfachangestellte*r haben Sie viele Chancen. Da die Anzahl der Rechtsanwaltskanzleien noch immer wächst, ist dieser Ausbildungsberuf sicher und zukunftsfähig. Durch ihre vielseitige Ausbildung sind Rechtsanwaltsfachangestellte nicht nur in Anwaltskanzleien begehrte Mitarbeiter*innen, sondern auch bei Versicherungen, Krankenkassen, Inkassobüros und Banken und in Rechtsabteilungen von Unternehmen gerne gesehen.
Weiterbildung
Ein guter Abschluss ist gleichzeitig die Basis für Weiterbildung und Karrierechancen in der Kanzlei oder im Unternehmen, z.B. die Weiterbildung „Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in“.
Die Ausbildung
Duale Ausbildung
Die Ausbildung ist eine duale Ausbildung (betrieblich und schulisch). Sie dauert in der Regel 3 Jahre und kann mit Fachhoch- oder Hochschulreife (Abitur) auf 2 Jahre verkürzt werden bzw. mit einer bereits abgeschlossenen artverwandten Berufsausbildung auf 2½ Jahre.
Betriebliche Ausbildung
Der praktische Ausbildungsteil findet in der Anwaltskanzlei an 3½ Tagen statt. Hier werden Sie an verschiedenste Arbeitsabläufe in der Anwaltskanzlei herangeführt. Angefangen vom Schreiben vom Briefen und Schriftsätzen, der Terminvergabe und Fristüberwachung bis hin zur Erstellung von Anwaltsgebührenrechnungen und der Zwangsvollstreckung.
Schulunterricht
Der Berufsschulunterricht erfolgt an 1½ Tagen in der Woche und ist auf folgende Fächer aufgeteilt:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
- Rechnungswesen
- Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Gebührenrecht
- fachbezogene Informationsverarbeitung (FIV)
Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, in denen jeweils an einem größeren Thema die verschiedenen Aspekte verknüpft gelehrt werden. An vollen Berufsschultagen sind Sie vollständig von der Tätigkeit in der Kanzlei freigestellt.
Berichtsheft
Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden ein digitales Berichtsheft führen, welches der Ausbildungsbetrieb zeichnet. Das Berichtsheft dokumentiert den Fortschritt der Ausbildung im Betrieb. Hinweise zur Führung des Berichtshefts und ein Muster mit einigen Eintragungen sowie eine Blanko-Fassung stellen wir zur Verfügung.
Ausbildung in Teilzeit
Die Ausbildung ist auf Antrag auch als Teilzeitausbildung möglich. Seit dem 01.10.2020 müssen keine Gründe mehr vorliegen bzw. nachgewiesen werden, um die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Hinweisblatt zur Ausbildung in Teilzeit. Es gibt außerdem ein spezielles Förderprogramm Teilzeitausbildung für Frauen (TaF).
Wenn Sie sich für eine Teilzeitausbildung interessieren, dann müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Ausbildungskanzlei darauf verständigen, da eine Teilzeitausbildung nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich ist. Dies kann entweder durch eine Vereinbarung im Ausbildungsvertrag direkt bei Abschluss oder nachträglich durch eine Änderungsvereinbarung geschehen.
Bei der Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss beachtet werden, dass diese nicht mehr als 50% einer Vollzeitausbildung betragen darf.
Weder die Gesamtdauer der Schulzeit noch die Unterrichtsdauer ist von der Teilzeit umfasst. Das heißt, dass die Berufsschule so besucht werden muss, als bestünde eine Ausbildung in Vollzeit.
Wenn die Ausbildung in Teilzeit absolviert wird, verlängert sich die Ausbildungszeit im Verhältnis Ausbildungszeit in Vollzeit zu Ausbildungszeit in Teilzeit, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Den Antrag auf Ausbildung in Teilzeit verknüpfen wir.
Netzwerk Teilzeitausbildung
Die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit besser bekannt zu machen, hat sich das Netzwerk Teilzeitausbildung BW auf die Fahne geschrieben.
Das Netzwerk wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Ausführliche Informationen und Hilfestellung zur Teilzeitausbildung und einen Veranstaltungskalender mit passenden Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Internetseite des Netzwerks.
Und was verdiene ich in der Ausbildung?
Die Vergütung
Die Festsetzung der Vergütungsregelung muss gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG „angemessen“ sein. Eine Ausbildungsvergütung ist nur dann angemessen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung für den Lebensunterhalt der / des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bietet und zugleich eine Mindestentlohnung für die in dem jeweiligen Gewerbezweig bestimmbare Leistung eines / einer Auszubildenden darstellt.
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg beschließt durch ihre Kammerversammlung regelmäßig, welche Ausbildungsvergütung mindestens zu bezahlen ist. Abweichungen nach unten von dieser Empfehlung sind bis zu einer Grenze von 20% zulässig.
Die Rechtsanwaltskammer darf Berufsausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung nicht in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG).
Die Ausbildungsvergütung gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 BBiG ist ferner so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt.
Stand Juli 2023 hatte die Rechtsanwaltskammer Freiburg die höchsten Empfehlungen für die Vergütung in der Ausbildung, mittlerweile hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen uns überholt.
Aktuelle Empfehlung
Für ab dem Jahr 2021 beginnende Ausbildungsverträge hat die Mitgliederversammlung die folgende Empfehlung zur Vergütungshöhe beschlossen:
1.100 € für das 1. Ausbildungsjahr
1.200 € für das 2. Ausbildungsjahr
1.300 € für das 3. Ausbildungsjahr
Die davor geltende Empfehlung sah folgende Stufen vor:
800 € für das 1. Ausbildungsjahr
850 € für das 2. Ausbildungsjahr
950 € für das 3. Ausbildungsjahr
keine Rückwirkung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der anwendbaren Emfehlung ist das Datum des Vertragsschlusses, bestehende Ausbildungsverträge sind nicht von einer geänderten Beschlussfassung betroffen, eine Gleichbehandlung auch in bestehenden Verträgen wird aber empfohlen.
Ausgelobte Preise
Die Jahrgangsbesten Rechtsanwaltsfachangestellten werden mit üppigen Geldpreisen prämiert, sofern sie die unten genauer aufgeschlüsselten Mindestanforderungen erfüllen.
Wir verlinken die Preisverleihung zum aktuellen Jahrgang.
Preise für besondere Leistungen
Als Anerkennung für besonders gute Leistungen bei dem Abschluss vergibt die Rechtsanwaltskammer Freiburg attraktive Geldpreise unter den Auszubildenden eines Abschlussjahrgangs*, sofern mindestens die Note 2,4 (81 Punkte) erreicht wurden:
Jahrgangsbeste
750,00 €
Schulbeste
500,00 €
Schulzweitbeste
250,00 €
Wird die Notenschwelle nicht erreicht, erhalten die betreffenden Schüler*innen einen Buchpreis. Die Preisträger*innen ehren wir jeweils mit einer Feier.
*An Gastprüflinge werden die Preise nicht verliehen.
Ausbildungsschulen im Bezirk der RAK Freiburg
Aktuell werden Rechtsanwaltsfachangestellte an fünf Berufsschulstandorten ausgebildet, wobei sinkende Schülerzahlen das Zustandekommen einer Ausbildungsklasse gefährden können. Informieren Sie sich am besten bei den Schulen am Ort Ihres (möglichen) Ausbildungsplatzes.
Robert-Schuman-Schule – Baden-Baden
Rheinstraße 150
76532 Baden-Baden
Max-Weber-Schule – Freiburg
Fehrenbachallee 14
79106 Freiburg
Wessenberg-Schule Konstanz – Kaufmännische Schule
Winterersteig 5-7
78462 Konstanz
Kaufmännische Schulen Offenburg
Zähringer Straße 37-39
77652 Offenburg
David-Würth-Schule – Villingen-Schwenningen
Erzbergerstraße 28
78054 Villingen-Schwenningen
Prüfungen
Zwischenprüfung
In der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung als Lernstandkontrolle, deren Inhalt und Ablauf in der Zwischenprüfungsordnung geregelt sind
Die Noten der Zwischenprüfung zählen nicht für das Abschlusszeugnis, sondern sollen nur den Wissensstand aufzeigen und Anreize geben, in schwächeren Fächern nachzuarbeiten.
Abschlussprüfung
Der Ausbildungsabschluss erfordert eine schriftliche Prüfung in der Berufsschule und eine mündliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Freiburg. An der Prüfung teilnehmen kann nur, wer die Ausbildung durchlaufen hat und noch in einem Ausbildungsverhältnis mit eingetragenem Vertrag steht.
Näheres regelt die Prüfungsordnung Rechtsanwaltsfachangestellte der RAK Freiburg.
Termine der Zwischenprüfung 2024/2025
Dienstag, 10. Dezember 2024
14:00 – 16:00 Uhr
Prüfungsort
Ihre Berufsschule
Termine der schriftlichen Abschlussprüfung
Winterprüfung 2024
Dienstag, 05.11.2024
Donnerstag, 07.11.2024
Ihre Rechte während der Ausbildung
Keine Ausbildung ohne Eintragung
Ausbildungsverträge müssen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingetragen sein. Ohne eine Eintragung des Ausbildungsvertrags ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Die Rechtsanwaltskammer Freiburg erlaubt ausnahmsweise eine Teilnahme an Prüfungen auch für Gastprüflinge, auch bei jenen aber ist Voraussetzung der Nachweis eines bestehenden Ausbildungsvertrags im Bezirk einer Nachbarkammer.
Prüfung bei Eintragung
Ausbildungsverträge werden durch die Rechtsanwaltskammer nicht eingetragen, wenn die Ausbildungsbedingungen nicht mindestens den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechen. Das gilt für die Höhe der Vergütung, hört da aber bei Weitem nicht auf. Auch der Erholungsurlaub und die Wochenarbeitszeit werden anhand der Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), gegebenenfalls des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) geprüft.
Orientierung am Ausbildungsziel
Auch während des laufenden Ausbildungsverhältnisses kann die Kammer prüfen, ob der Vertrag gelebt und der Umgang mit Auszubildenden den Anforderungen des § 28 BORA (Ausrichtung auf Erreichen des Ausbildungsziels) und des § 26 BRAO (Beschäftigung zu angemessenen Bedingungen) entspricht. Verstöße können dabei nach Berufsrecht, in gravierenderen Fällen auch als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle
Sollte es Anlass zu Beanstandungen geben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Geschäftsführerin Simone Eckert oder Frau Menekse Yildirim oder Frau Ramona Zipfel.
Ich will mich weiter informieren: ReNo Südbaden
Der lokale Verein ReNo-Südbaden e.V. ist Mitglied im Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V.
Der Verein berät und organisiert Fachseminare. Auf der Seite des Bundesverbandes gibt es auch weitere Erläuterungen zum Berufsbild aus erster Hand.
Ausbildungsförderung
Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“
Mit dem 01.08.2020 ist die Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten, nach welcher Ausbildungsbetriebe gefördert werden können. Wir stellen Ihnen ein kurzes Hinweisblatt mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Beruf
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nicht nur einige unterhaltsame Podcast-Folgen zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r aufgelegt, sie hat auch eine Informationsseite zum Ausbildungsberuf und eine ganze eigene Kampagne „Recht Clever“ mit weiteren Hintergründen und ausführlichen Berichten aus einer Berliner Strafrechtskanzlei. Weiter finden sie dort den Downloadbereich der Kampagne unter anderem mit einem Vordruck des Ausbildungsvertrags, falls Sie ausnahmsweise nicht den Ausbildungsvertrag Online verwenden möchten.
Einstiegsqualifikation für Jugendliche (EQ)
Grundsätzlich können auch Rechtsanwälte Jugendliche im Sinne von EQs qualifizieren. Die Verträge müssen mindestens 6 Monate dauern und sollen vor Beginn eines Ausbildungsjahres (01.09.) beendet sein.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung heißt:
Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Was müssen Unternehmen tun?
Sie schließen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Wir verlinken ein Vertragsmuster für die Einstiegsqualifizierung in einer Rechtsanwaltskanzlei, dieses kann auch bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg angefordert werden. Außerdem steht ein Merkblatt für den EQ-Vertrag zur Verfügung.
- Sie setzen die Jugendlichen in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
- Bei Berufsschulpflicht ermöglichen Sie den Jugendlichen den Schulbesuch.
- Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216,00 Euro monatlich zzgl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.
- Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.
Azubi-geprüft
Azubi-geprüfte Ausbildungskanzlei!
Mit dem Zertifikat „Azubi-geprüft“ dürfen Kanzleien werben, bei denen nachweislich eine gute Ausbildung im Mittelpunkt steht. Die Anforderungen an das Zertifikat lesen Sie bitte dort nach. Es kann nur verliehen werden, wenn mindestens ein(e) Auszubildende(r) die Kanzlei empfiehlt.
Der Anspruch guter Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer funktionierenden Rechtspflege. Gute Auszubildende brauchen gute Ausbilder*innen: Ein fairer Umgang mit den Auszubildenden ist dabei essentiell. Gute Ausbildungsbetriebe vereinbaren eine faire Ausbildungszusammenarbeit im Ausbilderversprechen.
Ein Muster für ein solches Ausbilderversprechen stellen wir Ihnen zur Verfügung.
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Für Ihre Initiativbewerbung
Damit Ihre Initiativbewerbung auf offene Ohren stößt, finden Sie hier eine Liste aller ausbildungsbereiten Mitglieder.
Ausbildungsplatz finden
An dieser Stelle binden wir eine Auswahl der Ausbildungsstellen ein. Eine ungefilterte Liste aller Stellenanzeigen finden Sie im Stellenportal.
Ausbildungsvertrag Online
Der Ausbildungsvertrag Online hilft Ihnen bei der Vereinbarung eines neuen Ausbildungsvertrags und prüft automatisch, ob bestimmte Regelungen mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Anforderungen (BBiG, JArbSchG, ArbZG, BUrlG) und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Freiburg zur Mindestvergütung vereinbar ist.
Screenshots
Den Ausbildungsvertrag Online erläutern wir hier anhand einiger Screenshots, richtig erfassen Sie aber erst, was er ihnen bringt, wenn Sie einen Vertrag online ausgefüllt haben. Der Vertrag prüft alle Regeln auf gesetzlicher Ebene und Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer und vermeidet so Fehler bei der Erstellung des Vertragstextes.
Bislang waren Ausbildungsverträge oft erst nach Korrekturen eintragungsfähig. Auslöser waren der Mindesturlaub, insbesondere für Minderjährige oder im dritten Ausbildungsjahr, zur Mindesthöhe der Vergütung oder es waren Klauseln nicht mit dem BBiG,JArbSchG, ArbZG oder BUrlG vereinbar. Mit dem Ausbildungsvertrag Online sind Verträge eintragungsreif, denn dieser prüft all diese Punkte vor dem Abschluss des Vertrags und vermeidet so zeitintensive Nachfragen und Korrekturen.
Uns genügt ein Scan des Vertrags mit beiden Unterschriften, der per beA eingereicht werden kann. Die Geschäftsstelle wird außerdem durch die Zwischenspeicherung der Daten entlastet, da die Vertragsdaten nicht mehr abgetippt werden müssen. Das reduziert den Arbeitsaufwand und vermeidet Übertragungsfehler.
Weitere Verträge sind schnell ausgefüllt, da alle Daten zum Ausbilder hinterlegt werden.
Wir bitten darum, von der Einreichung von Papierverträgen und handschriftlich ausgefüllten Verträgen Abstand zu nehmen.
Warum DATEV-Online?
Um den Ausbildungsvertrag Online zu nutzen, müssen Sie ein Konto bei DATEV anlegen. Das hat viele Mitglieder bislang abgeschreckt. Wir wollen deshalb erläutern, warum das so ist und was es mit diesem Konto auf sich hat.
DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung wird vielfach gescholten, auch für Dinge, mit denen sie nichts zu tun hat. Hier aber ist tatsächlich der Grund für die Pflicht, ein Konto bei der DATEV anzulegen, dass wir die komplexe Programmierung hinter dem Ausbildungsvertrag online nicht selbst erledigt haben, sondern uns eines gemeinsam mit DATEV entwickelten und für verschiedene Kammern ausgearbeiteten Programms bedienen. Dieses stellt die DATEV gegen entsprechende Zahlungen den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung. Da der Vertrag aber nicht nur eine PDF-Datei ist, sondern Daten im Rahmen der Überprüfung verarbeitet und gespeichert werden müssen, um die Funktionen bieten zu können, bedarf es einer Grundlage für diese Datenverarbeitung und deren Speicherung. Das verlangt die DSGVO. Damit also mit den Daten gearbeitet werden kann, muss die DATEV wissen, um wessen Daten es sich handelt und mit diesem Verantwortlichen eine Vereinbarung über die Verarbeitung der Daten treffen. Das aber geht nur, wenn ein entsprechendes Konto vorhanden ist. Mit den Daten macht die DATEV weiter nichts, sie werden nur gespeichert und für die Erstellung von Ausbildungsverträgen benötigt, sonst aber nicht ausgewertet.
Sie können also guten Gewissens ein Konto bei der DATEV einrichten, um einen Ausbildungsvertrag online abzuschließen.
Ausbildungsvertrag – Papiervordruck
Anstelle des komfortablen Ausbildungsvertrags Online können Sie auch einen PDF-Vertrag ausfüllen. Dieser ist im Mitgliederbereich verfügbar unter Kanzlei/Ausbildung verfügbar.
Werbung | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufspflichten | Berufsrecht
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BGH schnappt sich Datenpannen-Revision
Das Leitentscheidungsverfahren scheint dringend nötig gewesen zu sein: Der BGH setzt die neuen Befugniss am ersten Tag ein.
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Betrugsmasche Insolvenzverkauf durch falsche Anwaltskanzlei
Eine nicht existierende Kanzlei verkauft angeblich hochwertige Fotoausrüstung aus Insolvenz – gefälschter Beschluss des AG Köln
Werbung | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufspflichten | Berufsrecht
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OLG Karlsruhe korrigiert LG Freiburg zu RDG
22.10.24: Erfolg der RAK Freiburg mit Unterlassungsklage gegen Steuerberater nach Beratung eigener Mandanten im Familienrecht!