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Aktuell gültige Satzungen der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Freiburg hat neben der Aufstellung des Haushaltsplans die Aufgabe, die in § 89 BRAO aufgeführten Gegenstände zu regeln, vor allem also die Erhebung von Gebühren, Beiträgen etc. zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung. Die Versammlung hat die folgenden Satzungen beschlossen, die Sie als pdf-Dateien im Volltext herunterladen können.

Wahlordnung, Geschäftsordnungen, Prüfungssatzungen

Wahlordnungen / Verfahrensordnungen

Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Diese Wahlordnung regelt die Wahlverfahren für Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg und zur Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer.

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Diese Geschäftsordnung regelt grundlegend die Zusammensetzung des Vorstandes nach Landgerichtsbezirken, den Ablauf der Kammerversammlung und grundlegende Befugnisse der Kammer.

Geschäftsordnung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Diese Geschäftsordnung regelt Binnenrecht des Vorstands und Befugnisse des Präsidiums und Präsidenten.

Prüfungswesen

Zwischenprüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Diese Prüfungsordnung regelt Zulassung, Inhalt und Ablauf der Zwischenprüfung in der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.

Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg für Rechtsanwaltsfachangestellte

Diese Prüfungsordnung regelt Zulassung, Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfung in der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten.

Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg für Rechtsfachwirte

Diese Prüfungsordnung regelt Zulassung, Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfung in der Weiterbildung der Rechtsfachwirte.

Haushalt, Gebühren, Aufwandsentschädigungen

Finanzen

Etat-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Diese Haushaltsordnung stellt die Grundsätze der Haushaltsaufstellung und der Rechnungslegung über die Verwendung der Mittel auf.

Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Die Beitragsordnung bestimmt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise des Kammerbeitrags für alle Mitglieder.

Satzung der Rechtsanwaltskammer Freiburg über die Erhebung des von Verwaltungsgebühren

Die Satzung regelt Höhe und Fälligkeit von Gebühren für Verwaltungshandeln der Rechtsanwaltskammer Freiburg gegenüber ihren Mitgliedern.

Aufwandsentschädigungen / Sterbegeld

Satzung der Rechtsanwaltskammer Freiburg über Gebühren und Aufwandsentschädigungen

Die Satzung bestimmt Höhe und Fälligkeit von Gebühren und Aufwandsentschädigungen für Vorstandsmitglieder und andere zur Erfüllung der Aufgaben der Rechtsanwaltskammer Freiburg hinzugezogene Personen.

Sterbegeldordnung

Die Sterbegeldordnung alter Fassung ist geschlossen, Sterbegeld wird Mitgliedern nur noch im Härtefall gewährt.

(Die früherer Fassung der Sterbegeldordnung ist in der Satzung verlinkt.)

Allgemeinverfügung Geldwäsche

Auslegungs- und Anwendungshinweise (6. Auflage)

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise werden regelmäßig durch die Arbeitsgruppe Geldwäsche bei der Bundesrechtsanwaltskammer überarbeitet und geben Antwort auf viele Fragen rund um die Aufsicht der regionalen Rechtsanwaltskammern in Geldwäsche-Fragen und über die Pflichten der Mitglieder als Verpflichtete nach dem Gesetz gegen Geldwäsche.

Kanzlei | Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht

Veröffentlicht am

Anwaltshaftung – ein eher unbeliebtes Rechtsgebiet

Spannend, komplex, eher selten angeboten: Die Anwaltshaftung wird nicht gerne beworben.

Maklerrecht | Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | beA

Veröffentlicht am

BGH: Ordnungsgemäße Zustellung erfordert Datumsvermerk

Fehlt das Datum der Zustellung auf einem Umschlag im Briefkasten, ist für den Fristbeginn der tatsächliche Zugang entscheidend.

Kanzlei | Kammerwesen | Rechtsreferendare | Studierende | Berufspflichten | Anwaltsgesellschaftsrecht | beA | Berufsrecht

Veröffentlicht am

Seminar mit RA Martin W. Huff zu § 43f BRAO – Juni 2023

"Große BRAO-Reform" verlangt Nachweis von Berufsrechtskenntnissen nach § 43f BRAO von ab dem 01.08.2022 zugelassenen Mitgliedern