RA-Fachangestellten-geprüft: Das neue Zertifikat für Arbeitgeberkanzleien
Wir alle brauchen gutes Fachpersonal, um die von unseren Mandanten erwartete, exzellente Leistung zu liefern. Solches zu finden, wird immer schwieriger, da immer weniger ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Für Rechtsanwaltsfachangestellte ist es auf der anderen Seite schwierig, gute Kanzleien zu erkennen. Dabei soll das Zertifikat
“RA-Fachangestellten-geprüft”
helfen. Verliehen wird es nur an gute Arbeitgeber-Kanzleien, die damit im Wettbewerb ihre besondere Qualität im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darstellen können. Eine kurze Zusammenfassung stellen wir voran.
Ausgezeichnete Arbeitgeberkanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
Besonders fairer Umgang mit Personal
Ausgezeichnet werden können nur Kanzleien, die sich in besonderer Weise für die Belange ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. Dazu gehören die Förderung von Angestellten durch Fortbildungsangebote und klar definierte Zuständigkeiten innerhalb der Kanzlei.
Kanzleien können ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei werden, wenn mindestens die Hälfte der Beschäftigten, die nicht Jurist*innen oder Rechtsanwält*innen sind, den Antrag unterstützen. In den drei Jahren vor der Antragstellung dürfen keine begründeten Beschwerden über den Umgang mit Auszubildenden oder Mitarbeiter*innen vorgelegen haben.
Fallen Sie auf!
Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu helfen und umgekehrt Kanzleien den Erhalt hoch qualifizierten Personals zu erleichtern, hat die RAK Koblenz ein Zertifikat RA-Fachangestellten-geprüft aufgelegt. Dieses darf die RAK Freiburg dankenswerter Weise in Lizenz mit angepassten Farben und eigenem Logo verwenden.
Zeigen Sie Bewerber*innen, dass Ihre Kanzlei eine ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei“ ist.
Arbeitnehmer: Warum auf das Zertifikat achten?
Warum sollten Rechtsanwaltsfachangestellte sich über das Zertifikat informieren? Was bringt es bei der Suche nach guten Arbeitgeber*innen?
Zertifikat „RA-Fachangestellten-geprüft“
Kanzleien, die besonders viel Einsatz für ihre Angestellten zeigen und dazu einen umfangreichen Katalog an Mindestbedingungen unterzeichnen und sich einem Fortbildungsprogramm für Führungskräfte unterziehen, dürfen für einen Zeitraum von drei Jahren das Zertifikat RA-Fachangestellten-geprüft führen, wenn der Antrag von mindestens der Hälfte der nichtjuristischen und nichtanwaltlichen Angestellten ohne Auszubildende unterstützt wird.
Anna weiß, was sie sucht. Aber wird sie es finden?
Anna sucht nach einer Kanzlei, die ausgezeichnete Arbeitgeberkanzlei ist, also mit dem Zertifikat RA-Fachangestellten-geprüft ausgezeichnet wurde. Wir sind gespannt, welche Kanzlei es als erste verliehen bekommt!
Anträge sind bislang noch nicht eingegangen, Anfragen gab es bereits einige.
Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
KANZLEIEN: Warum lohnt sich das Zertifikat?
Welchen Vorteil haben Kanzleien vom Zertifikat RA-Fachangestellten-geprüft? Lohnt sich die Mühe?
Sie möchten dieses Zertifikat erwerben?
- Mindestens ein*e Berufsträger*in Ihrer Kanzlei besucht mindestens 5 Stunden Führungskräfte-Seminare.
Geeignete Seminare finden Sie z.B: hier: https://www.rakko.de/seminare/?thema=mitarbeiterfuehrung#auswahl - Die Mehrheit der Angestellten (ohne Auszubildende, Rechtsanwält*innen und Juristi*innen) unterstützt mit Unterschrift den Antrag
- Die Kanzlei akzeptiert die Lizenzbedingungen des Zertifikats
- Die Kanzlei verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitsätze RA-Fachangestellten-geprüft
Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
Antragsunterlagen
- Zufriedenheitserklärung RA-Fachangestellte*r
- Lizenzbedingungen
- Antragsformular
- Leitsätze RA-Fachangestellten-Geprüft
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per beA mit dem Nachweis des Besuches von mindestens 5 Stunden Führungskräfte-Seminaren zu. Die passenden Seminare der RAK Koblenz verlinken wir.
Führungskräfte-Seminare
Sie müssen den Besuch von mindestens 5 Stunden Führungskräfte-Seminaren nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter*innen angeboten werden und nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Zur Erleichterung verlinken wir auf die online angebotenen Seminare der Rechtsanwaltskammer Koblenz, die den Anforderungen an die entsprechenden Nachweise entsprechen, da diese Kammer das Zertifikat entwickelt hat.
Seminare (Auswahl auf Führungskräfte-Seminare beschränkt), Veranstalter Rechtsanwaltskammer Koblenz
Wenn Sie andere Nachweise einreichen wollen, fragen Sie bitte auf der Geschäftsstelle, ob diese auch angerechnet werden können.
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