Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Aufgabe / Zuständigkeit

Bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg gibt es ein staatliches Gericht, welches für berufsrechtliche Verfahren gegen die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer zuständig ist. Es besteht aus zwei Kammern, die nach dem Geschäftsverteilungsplan in jeweils mit 3 Rechtsanwält*innen besetzten Spruchkörpern tagen.

Das Gericht tagt in den Räumen des Landgerichts oder der Kammer und unterhält eine Geschäftsstelle am Sitz der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Verfahren

Verfahrensbeteiligt sind nur die dort angeschuldigten Mitglieder bzw. Mitglieder, die sich gegen einen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer Freiburg wehren und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Anschuldigungsbehörde.

Einzelheiten finden Sie ab dem Sechsten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Außenstehende – wie zum Beispiel Mandantinnen und Mandanten von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Freiburg – können bei dem Anwaltsgericht keine Anträge stellen.

Geschäftsführender Vorsitzender

Rechtsanwalt Urs Gronenberg

Vorsitz 1. Kammer

Rechtsanwalt Robert Phleps

Vorsitz 2. Kammer

Rechtsanwalt Urs Gronenberg

Geschäftsstellenmitarbeiter

Alexander Blattmann

Geschäftsstelle

Anwaltsgericht bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Eisenbahnstraße 66
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 32563
E-Mail: anwaltsgericht@rak-freiburg.de
(Eingaben per E-Mail sind unwirksam)

Ernennung der Richterinnen und Richter

Die Richter*innen des Anwaltsgerichts werden durch das Landesjustizministerium jeweils auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Bestellt werden können ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche Mitglied der Rechtsanwaltskammer am Sitz des Anwaltsgerichts sind.

Richterliche Unabhängigkeit

Vor Ablauf ihrer Amtszeit können Richter*innen nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden.

Ehrenamt

Die Richter*innen am Anwaltsgericht sind ehrenamtlich tätig.

Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht

Öffentlichkeit

Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht findet seit dem 01.08.2022 grundsätzlich öffentlich statt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist ab dann nur noch partiell nach § 172 Gerichtsverfassungsgesetz möglich.

Sanktionen

Das Gericht verhängt Verweise und Geldbußen in Höhe von bis 50.000,- € gegen natürliche Personen und bis zu 500.000,- € gegen Berufsausübungsgesellschaften. Es kann auch die Tätigkeit auf bestimmten Rechtsgebieten zeitlich befristet verbieten und bei schweren Verfehlungen auf Ausschluss aus der Anwaltschaft entscheiden. Siehe dazu im Detail§ 114 BRAO.