
Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aufgabe / Zuständigkeit
Bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg gibt es ein Gericht, welches für berufsrechtliche Verfahren gegen die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer zuständig ist. Es besteht aus zwei Kammern, die in jeweils mit 3 Rechtsanwält*innen besetzten Spruchkörpern tagen.
Das Gericht tagt in den Räumen des Landgerichts und unterhält eine Geschäftsstelle am Sitz der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Verfahren
Verfahrensbeteiligt sind nur die dort angeschuldigten Mitglieder bzw. Mitglieder, die sich gegen einen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer Freiburg wehren und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Anschuldigungsbehörde.
Einzelheiten finden Sie ab dem Sechsten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Außenstehende wie zum Beispiel Mandantinnen und Mandanten von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Freiburg können bei dem Anwaltsgericht keine Anträge stellen.
Geschäftsführender Vorsitzender
Rechtsanwalt Urs Gronenberg
Vorsitzender 1. Kammer
Rechtsanwalt Robert Phleps
Vorsitzender 2. Kammer
Rechtsanwalt Urs Gronenberg
Geschäftsstellenmitarbeiter
Alexander Blattmann
Geschäftsstelle
Anwaltsgericht bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstraße 44
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 32563
E-Mail: anwaltsgericht@rak-freiburg.de
(Eingaben per E-Mail sind unwirksam)
Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
Öffentlichkeit
Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht findet aktuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um einer Gefährdung der Interessen der angeschuldigten Rechtsanwält*innen vorzubeugen. Das ändert sich zum 01.08.2022, ab dem Verfahren vor dem Gericht grundsätzlich öffentlich stattfinden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist ab dann nur noch partiell und nur nach den Regeln der Strafprozessordnung möglich.
Sanktionen
Das Gericht verhängt Verweise und Geldbußen, (aktuell bis 25.000,- €, ab dem 01.08.2022 gegen natürliche Personen bis 50.000,- € und gegen Berufsausübungsgesellschaften bis zu 250.000,- €). Es kann auch die Tätigkeit auf bestimmten Rechtsgebieten zeitlich befristet verbieten und bei schweren Verfehlungen auf Ausschluss aus der Anwaltschaft entscheiden.