Qualität durch Fortbildung – Fortbildungszertifikat Q

Für Rechtsuchende ist es schwierig, die Qualität einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwalts zu beurteilen. Da Recht sehr dynamisch ist, spielt Fortbildung bei der Qualitätssicherung eine überragende Rolle, eine überwachte Fortbildungspflicht besteht derzeit aber nur für Fachanwaltschaften.

Es gibt aber eine Anzahl Mitglieder, die keine Fachanwaltschaft haben oder anstreben und dennoch auf sehr hohem Niveau beraten und vertreten. Um Fortbildung sichtbar zu machen, hat die BRAK ein Fortbildungs-Zertifikat entwickelt.

Logo Qualität durch Fortbildung (BRAK) auf Tabletbildschirm

Fortbildungszertifikat

Mitglieder, die sich einem umfangreichen Programm des Fortbildungsnachweises unterziehen, dürfen für einen bestimmten Zeitraum ein Zertifikat Qualifiziert durch Fortbildung führen. Dieses wird mit dem hier abgebildeten Q als Logo in den Suchergebnissen dargestellt.

Sie möchten wissen, wie Sie selbst mit dem Fortbildungszertifikat werben dürfen? Dazu verweisen wir auf die Informationen der BRAK im obigen Link. Das Zertifikat ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer zu beantragen. Nach Erteilung wird es bis zum Ablauf in der Anwaltssuche angezeigt.

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Liste der Mitglieder mit Fortbildungszertifikat Q

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Wie bekomme ich dieses Zertifikat?

Vier Module, ein Zertifikat

Bevor ein Mitglied mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, müssen die eigenen Fortbildungsaktivitäten belegt werden. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfungstätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.

Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeitet werden. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.

Weitere Informationen, das Antragsformular und Hinweisblätter finden Sie bei der BRAK.

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