Geldwäsche – eine kurze Erklärung
Unter dem Begriff Geldwäsche versteht man das Verschleiern von Geldflüssen, um deren Herkunft und den Einsatz der Mittel zu verschleiern. Die Verschleierung des Geldflusses stellt Staaten bei der Erhebung von Steuern vor ein Problem, sie ermöglicht aber häufig auch erst groß angelegte Terroranschläge und kriminelle Geschäfte.
Warum wird Geld „gewaschen“?
Geld und Wertgegenstände aus illegalen Geschäften (Drogenhandel oder Beute aus Diebstählen) dürfen zur Meidung der Entdeckung und Strafverfolgung der Täter*innen nicht unmittelbar mit diesen in Zusammenhang gebracht werden. Entsprechend muss die Herkunft des Vermögens verschleiert werden. Dazu werden die Mittel über Staaten, die wenig bis nicht bei Rechtshilfeersuchen partizipieren, umgeschichtet, bis nicht mehr feststellbar ist, woher eine Zahlung tatsächlich gekommen ist. Geld nimmt dabei durchaus nicht selten einen Weg rund um die Welt durch eine Anzahl Staaten mit fragwürdigen Rechtsstaatlichkeitsstandards.
Wir vertiefen diese Erklärungen in Kürze.
Die drei Ebenen der Geldwäsche
1. Placement
Geld wird im Wirtschaftssystem plaziert, regelmäßig über schwer kontrollierbare Bargeschäfte.
2. Layering
Auf der Stufe des Layering wird das Geld in einer Reihe Transaktionen – regelmäßig über Zwischenschritte in schlecht kontrollierten Off-Shore-Systemen – so umgewälzt, dass die Herkunft nicht mehr nachvolluogen werden kann.
3. Integration
Auf der Stufe der Integration wird das Geld, dessen Herkunft nun verschleiert ist, wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeist, regelmäßig über Immobiliengeschäfte und über respektierte Personen. Ziel ist es, dieses Geld dann wieder den ursprünglichen Kriminellen zuzuführen.
Warum betrifft das Rechtsanwält*innen?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht unmittelbar Teil einer klassischen Geldwäsche-Struktur, sie sind aber bei der Einschaltung in bestimmte Geschäfte möglicherweise ein Mittel, um Geldflüsse zu verschleiern. Selten sind sie daher auf der ersten Ebene, dem sogenannten Placement beteiligt. Auch eher selten ist eine Einbeziehung auf der zweiten Ebene, dem Layering, auch wenn sie an der Schaffung komplexer Legenden für Geldflüsse im Gesellschaftsrecht beteiligt sein können. Die häufigste Beteiligung von Rechtsanwält*innen dürfte auf der 3. Ebene, der Integration stattfinden, auf der sie Mittel wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen und für die Zuordnung zur ursprünglichen Quelle sorgen.
Diese Beteiligungen erfolgen regelmäßig nicht bewusst, da sonst der Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, nicht zu erreichen wäre. Entsprechend müssen die potentiell beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sensibilisert werden, die jeweilige Herkunft von Geldern ihrer Mandanten, etwa hinter den Mandanten stehende wirtschaftlich Begünstigte zu bestimmen. Nur so kann verhindert werden, dass sie Teil eines Geldwäschevorgangs werden.
Ich bin Mitglied, wo finde ich weitere Informationen?
Sehr umfangreich informieren über Ihre Pflichten die Auslegungs und Anwendungshinweise in 8. Auflage. Die Hinweise beantworten unter anderem auch die häufige Frage, ob Tätigkeiten als gerichtlich bestellter Betreuer in der Geldwäsche-Befragung anzugeben sind (nein).
Registrierungspflicht "goAML"
Für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GWG) besteht – unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung – spätestens zum 1. Januar 2024 eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU.
Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11,12 Geldwäschegesetz sind Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer*innen und andere dort genannte Berufsträger*innen. Gemäß § 45 Abs. 1 GwG haben sich die Verpflichteten im elektronischen Meldeportal goAML bei der FIU zu registrieren. Dies gilt unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft. Hierunter fallen grundsätzlich auch angestellte Berufsträger, die als Arbeitnehmer in einer Sozietät, einer Kanzlei, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind.
Demzufolge hat sich jede*r Partner*in und Angestellte separat als eigenständige*r Verpflichtete*r in goAML Web zu registrieren. Die zusätzliche Registrierung von Kanzleien, Partnerschaften sowie weiteren Organisationsformen (u.a. GbR, GmbH) erfüllt hier nicht die Norm. Die bisher bereits in goAML Web registrierten Institutionen und die darunter erfassten Berufsträger*innen bleiben zunächst aber im Bestand. Bei Berufsträger*innen, die über mehrfache Qualifikationen verfügen (z. B. Steuerberater*in und Rechtsanwält*in) ist zu beachten, dass die Registrierung nur mit einer Qualifikation erfolgen kann. Die vorherrschende Berufsausübung steht dabei im Vordergrund.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Zolls zur FIU.
Direkt zur Registrierungsseite geht es hier.
Podcast zur Geldwäsche
Sie brauchen mehr Informationen, wollen aber nicht mehr lesen als nötig? Dann hören Sie etwas zum Thema Geldwäsche. BRAK-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin Stephanie Beyrich sorgt im Podcast dafür, dass selbst dieses trockene Thema unterhaltend wird.
(R)ECHT INTERESSANT
Der Podcast (R)ECHT INTERESSANT der BRAK lohnt sich auch bei anderen Themen. Eine Liste aller Folgen verlinken wir.
Wer ist zuständig für die Geldwäscheaufsicht und wo erhalte ich Beratung, wenn ich Fragen habe? Was muss ich wann melden? Wie verhalte ich mich richtig und welche Sicherungsmaßnahmen kann ich ergreifen?
„Geldwäsche – So macht man es richtig“
heißt die Folge, in der genau diese Fragen durch Rechtsanwältin Stephanie Beyrich behandelt werden. Sie können den Podcast auch direkt auf dieser Seite anhören:
Podcast | Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik
Veröffentlicht am
(R)ECHT INTERESSANT – 2. Salongespräche – 1. Advent
Der Podcast (R)ECHT INTERESSANT! geht rund ein Jahr nach der Premiere mit den 2. Salongesprächen live vor Publikum.
Kammerbeitrag | Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Mitgliederversammlung | Statistik
Veröffentlicht am
Kammerbeitrag RAK Freiburg 2025
Transparenz in eigener Sache: Entwicklung des Kammerbeitrags der RAK Freiburg von 1998 bis 2025 mit Inflationsauswirkungen
Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Mitgliederversammlung | Rechtspolitik
Veröffentlicht am
Mitgliederversammlung 2025 – Save the Date
Der Termin für die Mitgliederversammlung 2025 steht: 26.09.2025. Die Einladung erfolgt natürlich ausreichende Zeit vorher!