Azubi-geprüft: Das neue Zertifikat für Ausbildungskanzleien
Wir alle brauchen gutes Fachpersonal, um die Qualität zu liefern, die von unseren Mandanten erwartet wird. Viele Kanzleien bilden deshalb aus und berichten von erheblichen und weiter zunehmenden Schwierigkeiten bei der Suche nach Auszubildenden.
Dabei soll das Zertifikat
“Azubi-geprüft”
helfen.
Besonderer Einsatz für das Ausbildungsziel
Ausgezeichnet werden nur Kanzleien, die sich in besonderer Weise für die Belange ihrer Auszubildenden einsetzen, mindestens nach der Vergütungsempfehlung entlohnen und sich verbindlich dazu verpflichten. Die Kanzlei darf weiter in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Antragstellung nicht Gegenstand von Beschwerden über die Ausbildungszustände gewesen sein, die zu einer Maßnahme gegen die Kanzlei oder ein Mitglied der Kanzlei geführt haben.
Abheben von der Masse
Um Kanzleien bei der Suche nach Auszubildenden und umgekehrt Auszubildenden bei der Suche nach Kanzleien zu helfen, die ganz besonders viel Augenmerk auf eine Förderung ihrer Auszubildenden legen, hat die RAK Koblenz ein Zertifikat „Azubi-geprüft“ aufgelegt. Dieses darf die RAK Freiburg dankenswerter Weise in Lizenz mit angepassten Farben und eigenem Logo verwenden.
Machen Sie Ausbildungssuchende darauf aufmerksam, dass Ihre Kanzlei eine „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ ist!
Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
AZUBIS: Warum auf das Zertifikat achten?
Warum sollten Auszubildende sich über das Zertifikat informieren? Was bringt es in der Ausbildung?
Warum soll ich auf das Zertifikat Azubi-geprüft achten?
7 Punkte, die für zertifizierte Kanzleien sprechen! Ein kurzes Video erläutert Vorteile für Azubis.
Zertifikat „Azubi-geprüft“
Kanzleien, die besonders viel Einsatz in der Ausbilung zeigen und dazu einen umfangreichen Katalog an Mindestbedingungen für Auszubildende unterzeichnen, sich verpflichten, mindestens in Höhe der Empfehlungen der RAK Freiburg zu bezahlen und sich einem Fortbildungsprogramm für Führungskräfte unterziehen, dürfen für einen Zeitraum von drei Jahren das Zertifikat Azubi-geprüft führen, wenn der Antrag von mindestens einer/einem Auszubildende*n unterstützt wird.
Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
KANZLEIEN: Warum lohnt sich das Zertifikat?
Welchen Vorteil haben Kanzleien vom Zertifikat “Azubi-geprüft”? Lohnt sich die Mühe?
Warum sollte meine Kanzlei sich zertifizieren lassen?
7 Gründe, warum zertifizierte Kanzleien bessere Chancen haben, besonders begehrte Kandidatinnen und Kandidaten zu erhalten und sie auch zu behalten!
Sie möchten dieses Zertifikat erwerben?
- Mindestens ein Berufsträger Ihrer Kanzlei besucht mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminare.
Geeignete Seminare finden Sie z.B: hier: https://www.rakko.de/seminare/?thema=mitarbeiterfuehrung#auswahl - Mindestens ein*e Auszubildende*r unterstützt mit Unterschrift den Antrag
- Ihre Kanzlei vergütet Auszubildende mindestens entsprechend der Empfehlung der RAK Freiburg
- Die Kanzlei akzeptiert die Lizenzbedingungen des Zertifikats
- Die Kanzlei verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitsätze Azubi-geprüft
Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.
Antragsunterlagen
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per beA mit dem Nachweis des Besuches von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren zu. Die RAK Freiburg behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben auch Gespräche mit Auszubildenden zu führen, die den Antrag unterstützen.
Nach Verleihung darf mit dem Zertifikat drei Jahre lang geworben werden. Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.
Die passenden Seminare der RAK Koblenz verlinken wir.
Führungskräfte-Seminare
Sie müssen den Besuch von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter angeboten werden und nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Zur Erleichterung verlinken wir auf die online angebotenen Seminare der Rechtsanwaltskammer Koblenz, die den Anforderungen an die entsprechenden Nachweise entsprechen, da diese Kammer das Zertifikat entwickelt hat.
Seminare (Auswahl auf Führungskräfte-Seminare beschränkt), Veranstalter Rechtsanwaltskammer Koblenz
Wenn Sie andere Nachweise einreichen wollen, fragen Sie auf der Geschäftsstelle, ob die Inhalte angerechnet werden.
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