Mitgliederbereich für Kammermitglieder
Sie sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg und haben Ihren Zugang zum Mitgliederbereich bereits eingerichtet? Dann verfügen Sie über die Zugangsdaten – Mitgliedsnummer (nicht Ihre Mailadresse) und Ihr Passwort – und können sich hier anmelden.
Noch nicht registriert?
Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, registrieren Sie bitte Ihren Zugang unter Verwendung Ihrer 6-stelligen Mitgliedsnummer (nicht der 5-stelligen Debitorennummer) und des Ihnen übermittelten Einmalpassworts in der Erstanmeldung. Sollten Sie nicht über dieses Einmalpasswort und / oder die Mitgliedsnummer verfügen, senden wir Ihnen diese Daten per beA zu, fragen Sie per Mail bei der Geschäftsstelle an. Danach verwalten Sie Ihre Passwörter selbst, die bei uns nicht gespeichert werden. Wir können daher Ihr Passwort auch nicht ändern oder zurücksetzen. Wir könnten allenfalls den kompletten Zugang zurücksetzen, wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr ändern können.
Passwort vergessen?
Sollten Sie sich bereits registriert, aber Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich einen Link zur einmaligen Änderung Ihres Passwortes zusenden lassen.
Warum wir nicht die Mailadresse verwenden
Ihre Mitgliedsnummer ist eindeutig. Eine Mail-Adresse ändert sich zwar nicht häufig, es kommt aber vor und wir rechnen damit, dass in manchen Kanzleien eine allgemeine Adresse des Sekretariats für die Koordinierung der Meldungen aus dem Mitgliederbereich Verwendung findet. Damit aber wäre eine eindeutige Identifizierung ab dem zweiten Berufsträger nicht mehr möglich. So bleibt als einzig eindeutige Anknüpfung nur die Mitgliedsnummer.
Falls Sie nur die Debitorennummer zur Hand haben, können Sie Ihre Mitgliedsnummer recht einfach ermitteln, indem Sie eine der folgenden Stellen voranstellen:
- 1 bei Rechtsanwält*innen und Rechtsanwälten
- 2 bei zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften
- 2 bei weiteren Kanzleien
- 3 bei Zweigstellen
- 9 bei nichtanwaltlichen Mitgliedern