Rechtsuchende

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg selbst darf keine Rechtsdienstleistungen anbieten, deren Erbringung ist nur unseren Mitgliedern, also zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erlaubt. Wir dürfen daher auch keine Ratschläge erteilen, wie in einem konkreten Einzelfall zu verfahren ist.

Aus Gründen des Wettbewerbsrechts dürfen wir außerdem keine Empfehlung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aussprechen, Sie selbst aber können mit der Anwaltssuche nach geeigneter Beratung suchen.

In diesem Bereich finden Sie Hilfe zu den nachfolgenden Themen.

Anwaltssuche

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg bietet mit der Anwaltssuche unter den Mitgliedern des Kammerbezirks eine Suche über örtliche, fachliche und zusätzliche Qualifikationen, die Ihnen auch Ergebnisse liefert.

Pflichtverteidigung

Hohe Straferwartung oder komplexe Sachverhalte führen zur sogenannten notwendigen Verteidigung, umgangssprachlich Pflichtverteidigung genannt. Mitglieder, die solche Mandate übernehmen, finden Sie hier.

Abschiebehaft-Beistände

Wer zum Zwecke der Abschiebung in Haft genommen wird, hat Anspruch auf anwaltliche Beratung. Den handelnden Behörden und Gerichten und auch Inhaftierten erleichtern wir die Suche nach Abschiebehaft-Beiständen.

Schlichtungsstelle

Bei Meinungsverschiedenheiten über Gebühren oder Schadenersatzansprüche gegen Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt hilft die Schlichtungsstelle. Sie ist schneller als Gerichte und das Verfahren ist kostenlos.

Vermittlung

Die Rechtsanwaltskammer darf zwischen ihren Mitgliedern und zwischen Mitgliedern und deren Mandanten vermitteln. Auch wenn die Schlichtung regelmäßig überlegen ist, gibt es Konstellationen, die sich für eine Vermittlung eignen.

Beschwerdeverfahren

Lieg ein Anfangsverdacht für einen Berufsrechtsverstoß durch ein Mitglied vor, leitet die RAK Freiburg ein Aufsichtsverfahren ein. Die meisten Aufsichtsverfahren ergeben sich aus Beschwerden von Mandanten.

Vertrauensschadenfonds

Zur Wiederherstellung des Ansehens des Berufsstandes im Falle einer nicht versicherten Schädigung durch ein Mitglied der RAK Freiburg setzt sich ein gemeinnütziger Verein ein, der finanzielle Entschädigungen leisten darf.

Warum zur Anwältin / zum Anwalt?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten, vertreten und schlichten.

„Der Rechtsanwalt ist der berufene, unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“

So definiert das Gesetz in § 3 Abs. 1 BRAO das Berufsbild „Rechtsanwalt“. Im Laufe seines Lebens beschäftigt sich jede/r unweigerlich mit einer Fülle rechtlicher Fragen. Im Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht, ein Leben ohne Berührung mit rechtlichen Fragestellungen gibt es nicht.

Was unterscheidet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von anderen Beratern?

Anwält*innen sind bei der Ausübung ihres Berufes an ein strenges Berufsrecht gebunden. Dieses Berufsrecht gibt Ratsuchenden ein gutes Stück Sicherheit. Rechtsanwält*innen beraten frei und unabhängig. Das bedeutet z.B., dass eine Anwältin / ein Anwalt immer nur „eine Seite“ beraten darf. Dadurch werden Interessenkonflikte vermieden. Sollten Sie den Eindruck haben, dass ein Mitglied dennoch einen Konflikt hat, können Sie Beschwerde führen.

Rechtsanwält*innen haften für ihren Rat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Rechtsanwaltskammern überwachen die Einhaltung dieser berufsrechtlichen Pflicht.

Was können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sie tun?

Rechtsanwält*innen führen nicht nur Prozesse. Sie helfen dabei, den überwiegenden Teil der Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Und damit es gar nicht zu Streitigkeiten kommt, gewinnt die vorsorgende Rechtsberatung immer größere Bedeutung. Klare und vorausschauende Vertragsgestaltungen aller Art wie Gesellschaftsverträge, Testamentserrichtungen, Miet- und Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit.

Was wird das kosten?

Der Volksmund sagt „Guter Rat ist teuer“. So sehen wir das nicht, guter Rat ist aber sein Geld wert, also in der Regel nicht kostenlos verfügbar, im Gegenteil kann schlechter Rat oder auch kostenloser Rat viel teurer sein, denn kostenloser Rechtsrat kann höhere Prozessrisiken beinhalten.

Grundlage der Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im außergerichtlichen Bereich dürfen Rechtsanwält*innen statt dieses Gebührenrahmens freie Vereinbarungen treffen und unterliegen dabei wenigen Regeln. Vor Gericht dürfen sie nur höhere, nicht aber niedrigere Gebühren vereinbaren, nur bei Werten bis 2.000,- € darf auch unterschritten werden.

Ihr*e Anwält*in gibt Ihnen auch Auskunft, ob Sie Beratungshilfe oder im Prozess Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten können.

Bereiten Sie sich auf ein Anwaltsgespräch vor

Damit die Bearbeitung Ihres Anliegens ein Erfolg wird, bereiten Sie ein Erstgespräch bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl selbst vor:

Stellen Sie alle zu Ihrem Problem gehörenden Unterlagen zusammen und strukturieren Sie für sich die wesentlichen Abläufe, Zahlen und Daten.

Auf was und welche Unterlagen es dann letztlich ankommt, wird Ihnen Ihre Beraterin / Ihr Berater mitteilen und erforderlichenfalls Nachfragen stellen.

Auch Abraten ist ein anwaltliche Leistung

Machen Sie sich außerdem bitte vorab klar, was Ihr Ziel ist, seien Sie aber darauf gefasst, dass nicht jedes Ziel durchsetzbar ist und nehmen Sie anwaltlichen Rat ernst, wenn Ihnen abgeraten wird. Unsere Mitglieder haben viel Zeit in ihre Ausbildung investiert, um Ihnen im Zweifel auch sagen zu können, dass Sie von der Verfolgung eines aussichtslosen Ziels absehen sollten. Hat eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt „nur“ von einem unnützen Prozess abgeraten, wurde keine geringe Leistung erbracht, sondern wurden Sie vor unnötigen und möglicherweise hohen Kosten bewahrt.

Anwaltsgebührenrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bietet als Service für ihre 28 Regionalkammern eine gute Informationsseite zum Thema Anwaltsgebühren. Dort finden Sie Grundzüge des Anwaltsgebührenrechts erläutert und eine Menge weiterführende Informationen rund um die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auch Vereinbarungen einschließlich der sehr eingeschränkt zulässigen Erfolgshonorare eingeschlossen.

Auf den Seiten der BRAK finden Sie auch Verbraucherinformationen zum Anwaltsberuf.

Anwaltliches Berufsrecht

Die Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegt neben den Regelungen der BRAO folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
  • Fachanwaltsordnung (FAO),
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG),
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
  • Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Die Gesetze haben wir direkt verlinkt, die Satzungen (FAO, BORA, CCBE) können über die Seite zum Berufsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden: www.brak.de

Falls Sie der Auffassung sind, dass ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg gegen diese Regeln verstößt, können Sie bei uns über die Seite Beschwerden Beschwerde führen.

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