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Vertrauensanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Der Anwaltsberufsstand steht neben dem des Pfarrers hoch in der Gunst der Öffentlichkeit. Anwält*innen genießen nach wie vor in hohem Maße das Vertrauen der Bevölkerung. Doch es gibt Ausnahmefälle, in denen Rechtsanwält*innen durch strafbares Handeln ihre Mandant*innen schädigen.

Vorbeugen ist besser als Nachsorgen

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg sind sich bewusst, dass durch solch rechtswidriges Verhalten von Kolleginnen und Kollegen nicht nur viel menschliches Leid verursacht, sondern auch das Vertrauen zur gesamten Anwaltschaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Sie haben daher bereits 1999 den „Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg e. V.“ gegründet.

Nun macht der Vorstand den logisch vielleicht ersten vor diesem zweiten Schritt: Wir wollen versuchen, den Eintritt solcher Schäden nicht nur mit den Mitteln des Zulassungswiderrufs oder der anwaltsgerichtlichen Sanktionen und des Rügerechts zu begegnen, sondern sie durch Unterstützung verhindern. Nicht selten sind solche Schädigungen Folge eines persönlchen Schicksalsschlags, der eine Kanzlei in Schieflage bringt oder ein Mitglied erliegt aufgrund der beengten persönlichen Verhältnisse der Versuchung, einen finanziellen Engpass aus fremdem Geld abzudecken. Geplant ist die unmittelbare Rückführung nach dem Ausgleich der nächsten größeren Rechnung, der Schritt scheitert.

Neue Position: Vertrauensanwält*in

Die RAK Freiburg installiert die Figur der Vertrauensanwältin / des Vertrauensanwalts, um Mitgliedern in persönlichen (gesundheitlichen oder wirtschaftlichen) Krisen die Hilfe erfahrener Berufsrechtlerinnen und Berufsrechtler zur Verfügung zu stellen.

Wer ist Vertrauensanwältin / Vertrauensanwalt?

Zum ersten Vertrauensanwalt ernannt hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg Rechtsanwalt Martin W. Huff. Er ist erfahrener Rechtsanwalt, der vor allem aus seiner langjähjrigen Zeit in Vorstand und Geschäftsführung der RAK Köln die Abläufe in einer Rechtsanwaltskammer kennt, die bei Vermögensverfall oder schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen folgen.

Sein Einsatz soll helfen, in Schieflage geratenen Kanzleien Wege aufzuzeigen, wie die Krise gemeistert werden kann oder einen geordneten Rückzug aus dem Beruf aufzuzeigen, um einen Zulassungswiderruf zu vermeiden, damit später der Beruf ohne Hindernisse wieder ausgeübt werden kann.

Das alles dient am Ende dem rechtsuchenden Publikum, denn es beugt den Gefahren vor, die sich aus solchen Krisen für deren Vermögen oder auch andere Rechte ergeben können und typisch ergeben.

Wie komme ich an diese Hilfe?

Nehmen Sie Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Martin W. Huff auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Je nach Bedarf kann die Beratung telefonisch oder auch persönlich erfolgen.

Wer bezahlt das?

Wenn Sie sich in gesundheitlichen, nicht aber wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, schließen Sie einen Mandatsvertrag mit dem Vertrauensanwalt ab und vergüten diesen für die anwaltliche Beratung, um die es sich handelt. Wenn Sie nicht in der Lange sind, die Kosten zu übernehmen, trägt die Kammer Freiburg für bis zu drei Beratungsstunden zu je 150,- € die Kosten der Beratung durch den Vertrauensanwalt.

Erfährt der Vorstand von der Beratung?

Nein. Dem Kammervorstand werden keine personenbezogenen Daten und auch keine Inhalte aus der Beratung mitgeteilt. Der Vertrauensanwalt versichert lediglich, dass er sich von der Mitgliedschaft in der RAK Freiburg versichert hat und ob er in einer gesundheitsbedingten oder finanziell bedingten Krise beraten hat, die den Bestand der Zulassung gefährden könnte.

Erfährt die Geschäftsstelle von der Beratung?

Nein. Die Geschäftsstelle erfährt ebenfalls nur, dass eine Beratung abgerechnet wir,d Namen oder andere persönliche Daten werden nicht weitergegeben, auch Beratungsinhalte werden nicht mit der Geschäfststelle geteilt.

Rechtsgrundlage

Satzung der RAK Freiburg über die Einführung der Position „Vertrauensanwältin“