
beA nicht mehr erreichbar? Karte abgelaufen?
Falls Sie in Ihrem beA nicht rechtzeitig vor Laufzeitende eine neue Karte hinterlegt haben und diese abgelaufen ist, können sie das beA nicht aufrufen. Folgen Sie zur Behebung des Problems bitte dieser Anleitung:
Die Entkoppelung abgelaufener Karten wurde durch die BNotK automatisiert am 03.04.2023 eingeleitet, diese sollte nicht länger durch Sie angestoßen werden müssen. Die Entkoppeölung war notwendig, da ein Postfach nur neu registriert werden kann, wenn alte Zugangsmittel vorher entkoppelt worden sind.
Informationen zur neuen beA-Version 3.17 finden Sie hier
https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/bea-update-23032023
Schwierigkeiten mit der Lieferung von beA-Karten?
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt
Sie sind unsicher, wohin Sie sich wenden müssen?
https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/wegweiser-support-unterstuetzung
Sonderabdruck aus BRAK-Magazin Heft 2/23:
Weg zur schnellen Lösung – Die neu gestaltete beA-Anwenderhilfe

Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist der entscheidende Baustein der Bestrebungen, die Justiz zu digitalisieren. Erste Pilotprojekte scheiterten jeweils an den verschwindend geringen Teilnehmerzahlen auf Seiten der Anwälte, die den Aufwand der Digitalisierung für den überschaubaren Nutzen scheuten.
Entsprechend regelt seit 2013 ein Gesetz, dass ab 2016 jeder Berufsträger ein elektronisches Anwaltspostfach erhält und dieses ab dem 01.01.2022 zur Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht verpflichtend zu nutzen ist.
Das Postfachsystem erreichen Sie unter www.bea-brak.de, ausführliche Erklärungen und Tipps unter handbuch.bea-brak.de/. Karten zum Zugriff auf Ihr persönliches besonderes Anwaltspostfach bestellen Sie unter bea.bnotk.de.
Beschreibung
Überwachungspflicht
Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt erhält ein elektronisches Anwaltspostfach, welches ab Zulassung durch Behörden, Gerichte und andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte adressierbar ist.
Das Postfach muss mittels einer Zugangskarte nebst PIN registriert werden. Dazu benötigen Sie neben dieser Karte außerdem ein Kartenlesegerät und natürlich entsprechende Computerhardware nebst Internetzugang.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind verpflichtet, ihr jeweiliges beA zu registrieren und zu überwachen. Eingänge werden ihnen und damit auch den Mandanten unter Umständen zugerechnet, auch wenn sie diese unter Verstoß gegen die Überwachungspflicht nicht zur Kenntnis nehmen.
Aktive Nutzungspflicht
Seit dem 01.01.2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Gerichtsprozessen und bei Aufträgen an Gerichtsvollzieher verpflichtet, bestimmende Schriftsätze, Prozesserklärungen und Anträge elektronisch einzureichen.
Schreiben, die nicht auf diesem Wege eingehen, sind unbeachtlich.
Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.01.2022 – 2-13 O 60/21) hatte bereits Gelegenheit, dies am Beispiel einer nach dem 01.01.2022 per Post und Telefax, nicht aber per beA eingelegten Verteidigungsanzeige, zu klären: Es erging Versäumnisurteil, da keine wirksame Verteidigungsanzeige vorlag. Nähere Information zu dieser Entscheidung finden Sie hier.

Zugangsmittel bestellen / Postfach registrieren / Kammerident
Wie komme ich an die Zugangsmittel?
Am einfachsten ist es, unter www.rechtsanwaltsregister.org nach der eigenen Person zu suchen, Info rechts oben bei der eigenen Person anklicken und dort die SafeID zu kopieren.
Danach ist www.bea.bnotk.de aufzurufen, „jetzt bestellen“ auszuwählen, die beA-Karte Basis und bei Bedarf ein Kartenlesegerät in den Warenkorb zu legen. Aus dem Warenkorb heraus wird dann die Bestellung aufgegeben und dazu als erstes die kopierte SafeID eingegeben. Alles andere erklärt dann nach Erhalt der Karte und des Lesegeräts die Seite bea-brak.de/xwiki. Die äußerst umfangreiche Hilfedatenbank der BRAK unter www.bea-brak.de/xwiki/bin/view/BRAK hilft eigentlich bei allen Fragen rund um das Postfachsystem und ist sehr gut strukturiert.
Wie registriere ich mein beA?
Sobald Sie IhreKarte, ein geeignetes Kartenlesegerät nebst PIN zur Karte vorliegen haben, registrieren Sie Ihr Postfach. Dazu klicken Sie auf der Seite bea-brak.de auf den Link Registrierung für Nutzer mit Postfach. Ob Sie eine beA-Karte Basis oder eine Karte mit Zertifikat bestellt haben, ist hier unerheblich. Beide Karten sind technisch identisch, bei der Karte mit Signatur haben Sie lediglich gleichzeitig bereits das Zertifikat erworben, welches dann mithilfe des Notar- oder Kammer-Ident-Verfahrens eingerichtet wird.
weitere Informationen
Über alle Schritte informiert die BRAK auf dieser Seite.
Kammerident
Die RAK Freiburg bietet ihren Mitgliedern an, die Identifizierung für qualifiziert elektronische Signaturen auf der Geschäftsstelle zu erledigen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin und denken Sie daran, dass Sie zur Durchführung des Identifizierungsverfahrens folgende Unterlagen mitbringen müssen und sich nicht vertreten lassen können:
- Personalausweis (oder Pass und amtlicher Wohnsitznachweis)
- Ausgedruckte Antragformulare der BNotK
Wie reiche ich wirksam elektronisch ein?
In den eJustice-Gesprächen des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg mit den vier baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern wurde eine kurzer Flyer erarbeitet, worauf bei der elektronischen Einreichung zu achten ist.
In aller Kürze benennen wir die wesentlichen Kriterien hier nochmals, die Justiz hat auch eine Seite vorbereitet. Eine wirksame Einreichung setzt den Versand des Schriftsatzes im Format .pdf voraus und muss
- einfach signiert aus dem beA des Absenders stammen (Vertraulicher Herkunftsnachweis – VHN) oder
- durch den Absender qualifiziert elektronisch signiert sein und über einen zugelassenen Weg zur elektronischen Einreichung (beA, EGVP-Client, DE-Mail) eingehen.
Wer also Personal zum Versenden von Schriftsätzen einsetzt, benötigt eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS). Erheblich aufpassen müssen Sie abseits der streitigen Verfahren, denn dort gibt es bisweilen sehr gefährliche Haftungsfallen mit Blick auf die zu verwendenden Formate.
FAQ zu Fernsignaturen
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt eine Liste häufiger Fragen und Antworten (FAQ) zur Fernsignatur bereit, die wir hier verlinken.
Veraltet – Überarbeitung folgt
Dieses beA-Skript war recht populär, wird deshalb auch wegen einiger vergeblicher Aufrufe nochmals eingestellt, ist aber nicht mehr aktuell. Die grundsätzliche Funktion ist gleich, die Screenshots aber sind überholt.

Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
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Verbandssyndikusrechtsanwälte sind Rechtsanwälte
BAG: Benutzungszwang für elektronische Einreichungen gilt auch für Syndikusrechtsanwält*innen bei Verbänden
Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | beA
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BGH: Ordnungsgemäße Zustellung erfordert Datumsvermerk
Fehlt das Datum der Zustellung auf einem Umschlag im Briefkasten, ist für den Fristbeginn der tatsächliche Zugang entscheidend.
Kanzlei | Kammerwesen | Rechtsreferendare | Studierende | Berufspflichten | Anwaltsgesellschaftsrecht | beA | Berufsrecht
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Seminar mit RA Martin W. Huff zu § 43f BRAO – Juni 2023
"Große BRAO-Reform" verlangt Nachweis von Berufsrechtskenntnissen nach § 43f BRAO von ab dem 01.08.2022 zugelassenen Mitgliedern
Maklerrecht | Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | beA
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BGH: Dateinamen bei beA-Versand prüfen
Strenge Entscheidung des BGH zu Fehler beim beA-Versand
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FAQ zu Fernsignaturen
BRAK stellt FAQ zu Fernsignaturen bereit
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BNotK: Informationen zum beA-Kartentausch
Informationen der Bundesnotarkammer zum Ablauf des Kartentauschs – SPAM-Filter konfigurieren / Hotline überlastet
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Wichtiger Hinweis zum beA für Berufsausübungsgesellschaften
BRAK und DAV empfehlen qualifiziert elektronische Signatur bei Verwendung des beA für Berufsausübungsgesellschaften!
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Das beA für Berufsausübungsgesellschaften
UPDATE! Wann kommt es, wer bekommt es und was ist daran besonders? (Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK)
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Fernsignatur und Kanzleisoftware
Warnung des DAV, Stellungnahme der BRAK, Vorwurf des Software Industrieverbands Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV)
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Die Justiz informiert: Stand der Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal / SAFE-ID als Zugang
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Kartentausch beA
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Haftungsfalle Formatanforderungen im ERV
Haftungsfalle: Unterschiedliche Dateiformate im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bzw. bei Versand per beA
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Elektronische Zwangsvollstreckung - wie geht das? - (RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin)
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Einreichen einer Schutzschrift per beA – (RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin)
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Prüfung vor Signatur ist Chef-Sache
BGH: Prüfung des zu signierenden Schriftsatzes ist Chef-Sache. Keine Wiedereinsetzung bei Fehler des Sekretariats möglich.
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Keine Wiedereinsetzung ohne Fristverlängerungsantrag
Die Beschwerdebegründung kann bei Akteneinsichtsantrag warten, aber Fristverlängerungen sind bis Aktenerhalt unverzichtbar.
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Seit dem 01.01.2022 können professionelle Einreicher nur noch elektronisch einreichen, alles andere führt in den Haftungsfall.
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Nach Jahren Vorbereitung: Ab dem 01.01.2022 können professionelle Einreicher nur noch elektronisch einreichen.