Fachanwaltschaft
Strafrecht
Die Fachanwaltschaft Strafrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Eine Fachanwältin für Strafrecht bzw. ein Fachanwalt für Strafrecht hat besondere Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des formellen und materiellen Strafrechts und im Strafverfahrensrecht. Die so qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung und achten darauf, dass auch mit Rechtsmitteln wie der Berufung und insbesondere der Revision die Richtigkeit der Entscheidung überprüfbar ist, im Falle der Verurteilung helfen sie auch in der Strafvollstreckung. Zur Vermeidung von Straftataen zum Beispiel in Unternehmen gehört auch die präventive Beratung zum Leistungsspektrum.
Nicht nur in großen Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen, sondern häufig auch in Fällen der notwendigen Verteidigung sind Fachanwält*innen für Strafrecht tätig. Zur Strafrechtspflege gehören auch die Opfervertretung und die Vertretung in der Nebenklage, gegebenenfalls mit Adhäsionsverfahren.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Beschuldigte oder Angeklagte in Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Personen, denen eine Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft oder Anklage droht
- Unternehmen oder Führungskräfte, die wegen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfe beraten oder verteidigt werden
- Opfer von Straftaten, die sich als Nebenkläger*innen im Verfahren anschließen wollen
- Mandat*innen mit einem Interesse an präventiver strafrechtlicher Beratung (z. B. im Medizin- oder Umweltstrafrecht)
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht erforderlich sind, sind in § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Zur mittelgroßen Fachanwaltschaft für Strafrecht gehören bundesweit 4.040 Mitglieder, 977 Fachanwältinnen und 3.063 Fachanwälte für Strafrecht.