Fachanwaltschaft
Steuerrecht
Die Fachanwaltschaft Steuerrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Nahezu alle wirtschaftlichen und viele private Lebensbereiche sind vom Steuerrecht durchdrungen. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht beraten in nationalen und internationalen Steuerfragen und Steuerrechtsfragen, vertreten vor Finanzbehörden und Finanzgerichten und arbeiten häufig eng mit Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen zusammen, um für ihre Mandantinnen und Mandanten ideale Ergebnisse zu erzielen. Im Vergleich zum steuerberater, der in Fragen der tatsächlichen Besteuerung geschult ist, sind Fachanwälte für Steuerrecht besonders in rechtlichen Fragen rund um das Thema Steuern versiert.
Ihre Mandantschaft kommt regelmäßg aus sehr verschiedenen Gruppenvon Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Selbstständige und Freiberufler*innen – Gewinnermittlung, Vorsteuerabzug, steuerliche Behandlung gemischter Tätigkeiten
- Unternehmen aller Größenordnungen – steueroptimierte Unternehmensstrukturierung, Betriebsprüfungen, steuerliche Vertragsgestaltung
- Privatpersonen mit komplexen Vermögensverhältnissen – Erbschaft- und Schenkungsteuer, Immobilienbesteuerung, Selbstanzeigen
- Unternehmer*innen im internationalen Kontext – Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer, internationale Verrechnungspreise
- Gesellschaften und deren Gesellschafter*innen – steuerliche Behandlung von Ausschüttungen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Umwandlungen
- Gemeinnützige Organisationen und Vereine – Steuerbegünstigung, Mittelverwendung, Zweckbetrieb, Verlust der Gemeinnützigkeit
- Testierende und Erb*innen – steuerlich optimierte Nachlassgestaltung, Pflichtteilsansprüche mit steuerlicher Relevanz
- Steuerpflichtige im Konflikt mit der Finanzverwaltung – Einspruchsverfahren, Klagen vor dem Finanzgericht, Steuerstrafrecht
Inlandsrechtsgebiete (17)
Auslandsrechtsgebiete (1)
Welche Anforderungen die Fachanwaltsausbildung an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht stellt, regelt § 9 Fachanwaltsordnung (FAO).
Die Fachanwaltschaft für Steuerrecht ist die älteste aller Fachanwaltschaften und Stand 01.01.2025 war sie eine der größten bundesweit mit 4.641 Titeln, verteilt auf 963 Fachanwältinnen für Steuerrecht und 3.678 Fachanwälte für Steuerrecht.