Fachanwaltschaft
Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Fachanwältinnen oder Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht haben über vertiefte Kenntnisse im unternehmensbezogenen Zivilrecht, insbesondere im Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie im Handelsrecht.
Sie werden bei der Gründung, Umstrukturierung, Auseinandersetzung oder Auflösung von Unternehmen eingeschaltet, gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und vertreten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Zu ihren Tätigkeitsfeldern zählen außerdem das Recht der Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter, das Unternehmenskaufrecht und Fragen der Organhaftung und Compliance.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Start-ups bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beteiligungsmodellen oder Wandeldarlehen
- Unternehmen und deren Gesellschafter*innen bei der Gründung, Umstrukturierung oder bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Geschäftsführer*innen, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder in Haftungsfragen oder Organstreitigkeiten
- Handelsvertreter*innen bei Vertragsfragen, Kündigung, Ausgleichsansprüchen oder Wettbewerbsverboten
- Investor*innen oder Käufer*innen beim Erwerb, Verkauf oder der Beteiligung an Unternehmen
- Familienunternehmen bei Nachfolgegestaltungen oder bei Konflikten unter Miteigentümer*innen
Inlandsrechtsgebiete (30)
Auslandsrechtsgebiete (4)
Um die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen zu bekommen, sind die in § 14i der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelten Kenntnisse zu erwerben und nachzuweisen.
DIe Fachanwaltschaft ist mit bundesweit 2.186 Personen mittelgroß. Sie besteht aus 1.896 Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht und 390 Fachanwältinnen für Handels- und Gesellschaftsrecht.