Nitzsche, Lars
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Als auf das Arbeits- sowie Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir sowohl kleine und mittelständische Firmen bei arbeitsrechtlichen Fragen, anstehenden unternehmerischen Entscheidungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen, Firmenänderungen oder bei Rechtsfragen mit Bezügen zum französischen Arbeitsrecht, als auch deutsche sowie französische Arbeitnehmer zu allgemein arbeitsrechtlichen Fragen, bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder nach bereits erfolgter Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Rahmen der Abwicklung von Schadensfällen nach einem Verkehrsunfall im Inland oder europäischen Ausland vertreten wir die Interessen in- und ausländischer KH – Versicherer, als auch die der Geschädigten, wobei wir auf automatisierte und optimierte Arbeitsabläufe setzen, um eine möglichst zügige Regulierung zu erreichen.
Dank unserer englisch- und französisch sprechenden Mitarbeiter ist es uns in vielen europäischen Ländern möglich, mit den dort Beteiligten zu kommunizieren und Erkundigungen einzuziehen oder organisatorisch notwendige Maßnahmen nach einem Unfall zu veranlassen.
Bei komplexen Sachverhalte steht uns ein umfassendes Netzwerk von renommierten Sachverständigen und Kollegen in Deutschland und im europäischen Ausland zur Verfügung.
Jahrelange Erfahrung in der Vertretung des Deutschen Büro Grüne Karte e.V. in tausenden Verfahren in der Bearbeitung von Rechtsfällen mit Bezügen zum europäischen Verkehrsrecht gewährleisten auch und gerade bei Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitenden Bezügen eine zuverlässige und sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt in der Bearbeitung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall in Frankreich.
Ständige und weit über das gesetzliche Mindestmaß für Fachanwälte hinaus gehende Fort- und Weiterbildung nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland sind hierfür Voraussetzung und für uns eine Selbstverständlichkeit.
Nicht umsonst zählt Rechtsanwalt Nitzsche zu den Vertrauensanwälten des ACE – Auto Club Europa e.V. und ist Berateranwalt der AFAL – Association des Frontaliers d’Alsace et de Lorraine.
Soweit Sie eine Vertretung in anderen Rechtsgebieten benötigen oder selbige aus anderen Gründen nicht durch die Kanzlei erfolgen kann, vermitteln wir Sie gerne an geeignete Kollegen unseres weitreichenden Netzwerkes im In- und Ausland, welche die gleichen Ansprüche an sich stellen wie wir.
Nach einer arbeitsrechtlichen Kündigung sollten Sie aufgrund laufender Fristen, so insbesondere der zwingenden und lediglich dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist des § 4 KSchG möglichst umgehend mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihnen binnen kürzester Zeit einen Besprechungstermin geben können.
Auch nach einem Unfall erscheint es zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sinnvoll, dass Sie sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Als umweltbewusste Kanzlei setzen wir zur Vermeidung von unnötigem Papier auf volldigitalisierte Arbeitsabläufe, verbrauchen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien, bevorzugen bei Geschäftsreisen die Bahn und kompensieren bei Fahrten mit dem Fahrzeug den CO² Ausstoß.
Anschrift
Nitzsche, Lars
Lexuris RA-Gesellschaft mbH
Schulstraße 60
DE - 77694 Kehl
Kontakt
+49 7851 899490
+49 7851 8994929
nitzsche@lexuris.de
www.lexuris.de
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Die Kanzlei befindet sich in folgenden Gerichtsbezirken:
Amtsgericht Kehl
Landgericht Offenburg