Fachanwaltschaft
Versicherungsrecht
Die Fachanwaltschaft Versicherungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Von der Vertragsgestaltung über die Leistungsprüfung bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien eines Versicherungsvertrags oder im Falle von Direktansprüchen auch von Geschädigten gegen einen Direktversicherer reicht das Versicherungsrecht.
Es regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmenden und auch, in welchen Sektoren zwingend Versicherungen abzuschließen sind. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und vertreten Privatpersonen oder Unternehmen und auch Versicherer.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Versicherungsnehmende Privatpersonen – Leistungsansprüche aus Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung
- Handwerks- und Bauunternehmen – Streitigkeiten aus Bauleistungs-, Maschinen- oder Montageversicherungen
- Unternehmen aller Branchen – Betriebshaftpflicht, D&O-Versicherungen, Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung oder Cybervorfällen
- Geschädigte in Haftungsfällen – Durchsetzung von Ansprüchen aus Kfz-, Gebäude- oder Privathaftpflichtversicherung
- Arbeitgeber*innen mit betrieblicher Altersvorsorge – Gestaltung und Prüfung von Gruppenversicherungen und Pensionszusagen
- Makler*innen und Vermittler*innen – Haftung für Falschberatung, Courtagefragen, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
- Versicherungsunternehmen – Abwehr unberechtigter Ansprüche, Rückversicherungsfragen, Produkthaftung und Regresse
- Klärung von Deckungsfragen, Bewertung von Obliegenheitsverletzungen und Kausalitätsproblemen vor Gericht und durch Sachverständige
Inlandsrechtsgebiete (17)
§ 14a Fachanwaltsordnung (FAO) regelt, welche praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse zur Erlangung der Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwältin oder Fachanwalt für Versicherungsrecht nachgewiesen werden müssen.
Am 01.01.2025 war die Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht unter den insgesamgt 24 Fachanwaltschaften eine mittlere. Bundesweit dürfen 1.544 Berufsträger*innen den Titel führen, darunter sind 336 Fachanwältinnen und 1.208 Fachanwälte für Versicherungsrecht.