Fachanwaltschaft
Medizinrecht
Die Fachanwaltschaft Medizinrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Eine Fachanwältin für Medizinrecht oder ein Fachanwalt für Medizinrecht haben besondere Rechtskenntnisse zu den rechtlichen Beziehungen zwischen Patient*innen, Ärzt*innen, medizinischen Einrichtungen, Heilberufen, Krankenversicherungen und Aufsichtsbehörden.
Zum Medizinrecht gehören das Arzthaftungsrecht und auch das Berufsrecht der Heilberufe, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Fachanwält*innen für Medizinrecht sind sowohl beratend als auch gerichtlich tätig. Sie werden beispielsweise in Haftungsprozessen oder bei Streit über die Vergütung oder in Zulassungsverfahren oder bei der Praxisnachfolge eingesetzt.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Ärzt*innen und Zahnärzt*innen bei berufsrechtlichen Verfahren oder in Haftungsfragen
- Patient*innen, die Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche wegen Behandlungsfehlern geltend machen möchten
- Krankenhäuser, MVZ oder Pflegeeinrichtungen bei der Vertragsgestaltung, Vergütung oder Trägerstruktur
- Angehörige sonstiger Heilberufe (z. B. Physiotherapeut*innen, Hebammen), die berufs- oder haftungsrechtliche Unterstützung benötigen
- Vertragsärzt*innen oder -psychotherapeut*innen bei Fragen der Zulassung, Praxisübernahme oder KV-Auseinandersetzungen
- Private und gesetzliche Krankenversicherungen sowie deren Versicherte in Leistungs- und Erstattungsfragen
Fachanwältinnen für Medizinrecht und Fachanwäte für Medizinrecht müssen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in den in § 14b der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Gebieten nachweisen.
Das Medizinrecht ist eine der kleineren Fachanwaltschaften. Bundesweit wurde der Titel Stand 01.01.2025 1.984 mal verliehen, Träger sind 854 Mal Fachanwältinnen für Medizinrecht, 1.130 Fachanwälte für Medizinrecht.