Justitia mit Podcast-Mikrofon

Berufsrecht

Veröffentlicht am

BGH: Ordnungsgemäße Zustellung erfordert Datumsvermerk

Fehlt das Datum der Zustellung auf einem Umschlag im Briefkasten, ist für den Fristbeginn der tatsächliche Zugang entscheidend.

BGH: Ordnungsgemäße Zustellung erfordert Datumsvermerk

Der Bundesgerichtshof hat eine Frage im Recht der Zustellung entschieden: Im Revisionsverfahren kam es entscheidend darauf an, ob ein Einspruch rechtzeitig eingelegt wurde. Die Berufungsinstanz hatte dabei (der Ausgangsinstanz folgend) das Fehlen des Datums auf dem Zustellumschlag als reine Formvorschrift ohne Bedeutung angesehen, da durch die Postzustellurkunde klar nachgewiesen war, dass die Zustellung am 07.10.2021 erfolgt war. Der Revisionsführer hatte das Schreiben am 08.10.2021 vorgefunden und dieses Datum für maßgeblich gehalten. Der BGH entschied: Bei der Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten müssen Postboten den Tag der Zustellung direkt auf dem Umschlag vermerken, § 180 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO). Der BGH entschied nun (Bundesgerichtshof, Urt. v. 15.03.2023, Az. VIII ZR 99/22), dass dies eine zwingende Zustellvorschrift ist, der Empfänger also erst mit dem tatsächlichen Zugang am 08.10.2021 Kenntnis erlangte, die Frist erst mit diesem Tag zu laufen begann, der Einspruch also fristgerecht eingelegt wurde.

Eine gute Zusammenfassung finden Sie auf https://www.brak.de/newsroom/news/datumsvermerk-ist-zwingende-voraussetzung-der-zustellung/.

Kammerwesen | Wahlen

Veröffentlicht am

Vorstandswahlen 2026 – erste RAK mit Multi-SafeId

Vorstandswahlen 2026 | Die RAK Freiburg ist die erste Kammer mit Multi-SafeId im Wahlverfahren. Steigt die Wahlbeteiligung?

Rechtsstaat | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt! #2

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.

Rechtsstaat | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt!

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.