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BGH: Dateinamen bei beA-Versand prüfen

Strenge Entscheidung des BGH zu Fehler beim beA-Versand

Bundesgerichtshof verlangt Überprüfung des Dateinamens bei beA-Versand

Der Bundesgerichtshof hatte über eine versäumte Berufungsbegründungsfrist zu entscheiden. Beim Versand der Berufungsbegründung war durch Kanzleipersonal eine falsche Datei als Berufungsbegründung angehängt und im beA als „Berufungsbegründung“ bezeichnet worden. Der Bundesgerichtshof ließ dies mit der Vorinstanz nicht ausreichen, welche die Wiedereinsetzung abgelehnt hatte. Es sei auch der – zuvor sinnvoll vergebene – Dateiname zu prüfen, nicht lediglich die Bezeichnung der Datei in der beA-Nachricht. Wäre dies geschehen, hätte es zu dem Fehler nicht kommen können.

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LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?

Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.

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Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung

Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung

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BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen

BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.