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Berufsrecht

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Warnung vor Identitätstäuschung (Michael Martin)

Warnung der RAK Freiburg vor gefälschtem Portal www.betrugshilfe-online.de (Fälschung zu Michael Martin und Crypto-Betrug)

Warnung vor dem Portal www.betrugshilfe-online.de

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg warnt in Abstimmung mit dem Kollegen Rechtsanwalt Michael Martin vor dem Portal

www.betrugshilfe-online.de

Das sehr professionell gemachte Portal richtet sich an Betrugfsopfer, die zum Beispiel durch Betrugsvorgänge im Bereich von Crypto-Währungen geschädigt worden sind.

Das Portal wird nicht durch Rechtsanwalt Michael Martin betrieben.
Leisten Sie keine Zahlungen an die Betreiber!

Die Daten des Rechtsanwalts sind echt, lassen sich also auch über das BRAV verifizieren. Auf der Seite des Mitglieds Michael Martin haben wir mittlerweile eine Warnung hinterlegt, da auch diese Mitgliedsseite im betrügerischen Angebot verlinkt ist.

Einige Geschädigte berichteten von sehr professionellem Telefonkontakt mit dem angeblichen Herrn Martin oder anderen Personen, die für das Portal tätig sind. Der Kontakt wird jeweils über die auf der Seite angegebene Telefonnummer hergestellt. Prüfen Sie bitte immer, ob die angegebene Nummer mit der auf unserer Anwaltssuche oder der bundesweiten Anwaltssuche übereinstimmt.

Geschädigt?

Sollten Sie geschädigt worden sein, können Sie in Baden-Württemberg über ein Online-Portal Strafanzeige erstatten: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6016247


Merkmale unseriöser Dienstleistungen

Irreführende Kostenwerbung

Die Seite wirbt prominent mit dem Satz: „Sie zahlen erst, wenn wir für Sie erfolgreich waren. Bleiben wir ohne Erfolg, bleibt unsere Dienstleistung kostenfrei.“ Nach deutschem Berufsrecht (§ 49b BRAO) ist ein reines Erfolgshonorar für Rechtsanwälte bis auf ganz wenige, extreme Ausnahmen (z. B. wenn der Mandant sonst aus Geldnot gar nicht zu seinem Recht käme) gesetzlich verboten. Eine Kanzlei, die pauschal mit „No Win, No Fee“ wirbt, verstößt gegen das anwaltliche Berufsrecht.

Unrealistische Erfolgsquoten

Es wird eine Erfolgsquote von 87 % der Fälle behauptet, in denen wenigstens Teile der Gelder zurückgeholt werden. Im Bereich des Online- und Krypto-Anlagebetrugs, bei dem das Geld meist sofort über internationale Wallets oder ins außereuropäische Ausland verschwindet, ist eine solche Erfolgsquote bei der tatsächlichen Rückholung jedenfalls von Teilen der Gelder völlig unrealistisch und unseriös.

Typisches Muster für „Recovery Scams“

Selbst wenn im Impressum ein real existierender Anwalt genannt wird, werden solche Webseiten oft von betrügerischen Netzwerken kopiert, gekapert oder als Lead-Generatoren genutzt, um gezielt Daten von ohnehin schon geschädigten Personen zu sammeln. In diesem Fall folgt darauf der sogenannte „Nachfolgebetrug“ (Recovery Scam), bei dem unter dem Vorwand einer anwaltlichen Hilfe weitere Gebühren oder Steuern verlangt werden.

Suchdienst der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Im Zweifel verwenden Sie bitte die Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Freiburg, um Kontakt mit den Anbietenden aufzunehmen und fragen Sie dann in der Kanzlei, ob das entsprechende Angebot echt ist.

RAKtuell

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