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JuMiKo: Anwälte einzig unabhängige Rechtsdienstleister

Justizminister-Konferenz zeigt Bayern die rote Karte: Rechtschutzversicherer sind als Rechtsdienstleister ungeeignet.

Bayerns Vorschlag mit 1:14 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt

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Die Beschlussvorlage Bayerns, die Justizminister-Konferenz möge eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsmarktes für Rechtsschutzversicherer empfehlen, fand genau eine Stimme. Die Stimme Bayerns.

14 der 15 übrigen Justizministerinnen und Justizminister lehnten den Vorschlag ab, Sachsen-Anhalt enthielt sich. Die Bundesrechtsanwaltskammer, die bayerischen Rechtsanwaltskammern und der Bayerische Anwaltverband, die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Berliner Anwaltsverein und die Rechtsanwaltskammer Freiburg hatten sich sehr deutlich gegen den Vorschlag ausgesprochen, auch der Deutsche Anwalt Verein stellte sich gegen die Idee.

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Um sie und ihre Funktion zum Schutz der Bürger vor staatlichen Repressionen zu sichern, bemüht sich die freie Anwaltschaft um die sogenannte #Resilienz.

Auch die Beschlussvorlage aus Bayern ist ein direkter Angriff auf den Rechtsstaat. Denn im Ergebnis wäre die Versorgung durch Anwältinnen und Anwälte in der Fläche binnen weniger Jahre dahin: Ein erheblicher Anteil der kleineren Kanzleien in der Fläche wird von Mitgliedern geführt, die in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Wenn Rechtsschutzversicherer den Zugang zum Rechtsdienstleistungsmarkt erhalten, werden diese Kanzleien nicht mehr betrieben werden können und aufgelöst. Damit wäre auch bei Beratungsbedarf gegen staatliche Übergriffe kein entsprechender Schutz mehr erreichbar.

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