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BRAK-Kampagne: Aufstehen für den Rechtsstaat!

Start der BRAK-Kampagne "Aufstehen für den Rechtsstaat!" – Justizminister Buschmann + Prof. Dr. Klimsch + OLG-Präsident Müller

BRAK-Kampagne "Aufstehen für den Rechtsstaat!" (11.04.2024)

Die BRAK hat eine Video-Kampagne mit Youtube-Shorts ins Leben gerufen. Den Auftakt der berufsübergreifenden Kampagne macht der Bundesjustizminister. Marco Buschmann ist zwar von Haus aus Rechtsanwalt, darf wegen § 47 BRAO als Minister aber den Beruf aktuell nicht ausüben.

Die Shorts-Kampagne „Aufstehen für den Rechtsstaat!“ soll darauf aufmerksam machen, dass wir dem Rechtsstaat verdanken, Kritik äußern zu dürfen, dass Gerichte anhand der demokratisch beschlossenen Gesetze Grenzen ziehen, wo die Rechte Dritter beeinträchtigt werden, wir aber eben nicht dem diktatorischen Willen Einzelner unterliegen. Diesen Rechtsstaat nehmen wir vielleicht etwas zu schnell als gegeben hin, er ist aber ständig und stetig in Gefahr. Der Rechtsstaat muss also verteidigt werden, er ist es wert, für ihn aufzustehen.

Wer könnte das besser als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte?

Auch andere Inhalte des Kanals sind es wert, den Youtube-Kanal des Podcasts aufzurufen, über den die BRAK die Shorts lanciert.

Rechtsanwältin Steffi Beyrich als Pressesprecherin der BRAK kennen unsere Leser aus verschiedenen Podcast-Episoden. Einige davon verlinken wir weiter unten.

Und wer steht noch für den Rechtsstaat auf? Richter*innen!

Richterinnen und Richter stehen ebenfalls für den Rechtsstaat ein. Ein sehr gelungenes Video steuert  kurz nach der Halbzeit der Kampagne mit Video #39 Jörg Müller Müller bei, seines Zeichens Präsident „unseres“ Oberlandesgerichts Karlsruhe.

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Bundesminister der Justiz: Marco Buschmann

Aufstehen für den Rechtsstaat!

Vor diesem Hintergrund war es eine Selbstverständlichkeit für die BRAK, den Justizminister zu fragen, der auch sofort zugesagt hat: Sein Kurzstatement startet die Video-Serie, in der noch viele Köpfe aus der Anwaltschaft zu Wort kommen werden.

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Präsident RAK Freiburg, Prof. Dr. Markus Klimsch

Aufstehen für den Rechtsstaat!

Präsident Prof. Dr. Markus Klimsch hat für die RAK Freiburg ebenfalls ein Statement zur Kampagne „Aufstehen für den Rechtsstaat!“ beigesteuert.

Frieden, Freiheit und Wohlstand haben wir nach der Nazi-Diktatur nicht zufällig in rasantem Tempo erreicht, wir verdanken diesen Aufstieg dem Rechtsstaat, der mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 wieder errichtet wurde und seither gelebt wird.

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Präsident OLG Karlsruhe, Jörg Müller

Aufstehen für den Rechtsstaat!

Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Jörg Müller, hat ebenfalls ein Statement zur Kampagne „Aufstehen für den Rechtsstaat!“ beigesteuert.

Er streicht heraus, dass es praktisch das Geschäft von Richtern und Richterinnen ist, für den Rechtsstaat aufzustehen. Wir freuen uns sehr, dass sich ein sehr hochrangiger Vertreter der Justiz hier so deutlich mit positioniert und verlinken auch dieses Video gesondert.

Liste aller Folgen

BRAK-Präsident appelliert: Wachsam sein zum Schutz des Rechtsstaats

Im gerade erschienenen Heft 1/2024 der BRAK-Mitteilungen appelliert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels: Die Anwaltschaft kann nicht schweigen, wenn der Rechtsstaat auch nur im Ansatz durch antidemokratische Bestrebungen gefährdet ist. Dazu passend verlinken wir auch die gemeinsame Erklärung der juristischen Verbände.

Einsatz der BRAK für den Rechtsstaat in Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren

Ganz praktisch setzt sich die BRAK über ihre Ausschüsse für den Rechtsstaat ein. So ganz aktuell in einer Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz oder mit zwei getrennten Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation durch den Ausschuss Strafprozessrecht und durch den Strafrechtsausschuss Strauda:

In einem weiteren Verfahren hat der Ausschuss Verfassungsrecht der BRAK eine Stellungnahme abgegeben, die ebenfalls zum Thema passt:

Der Rechtsstaat ist mehr als ein Gesetzesstaat

Im Rechtsstaat müssen vielmehr alle Einschränkungen und insbesondere die Straftatbestände dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns genügen. Das betont der Ausschuss in seiner Stellungnahme zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen einer Unvereinbarkeit des § 184b StGB in der konkreten Ausgestaltung.

Der Rechtsstaat gilt für alle

Auch Gegner des Rechtsstaats können seine Vorzüge in Anspruch nehmen. Die Grenze ist erst bei strafbarem Vorgehen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erreicht. Das betonen die Kammern in der BRAK-Stellungnahme zum Ansinnen der Justizministerkonferenz, den Zugang zum Anwaltsberuf nicht erst bei einem Bekämpfen dieser Grundordnung „in strafbarer Weise“ zu verweigern: Stellungnahme zu Reformvorschlag für § 7 BRAO.

Einsatz der RAK Freiburg für den Rechtsstaat

Der Rechtsstaat muss jeden Tag auch im Kleinen verteidigt werden. Das heißt auch, dass Bürgern anwaltlicher Beistand gegen staatliche Eingriffe gesichert werden muss. Ganz besonders konkret sind staatliche Eingriffe in die Freiheit der Person. Im Strafrecht ist daher bereits seit langem die notwendige Verteidigung geregelt. Erst seit kurzer Zeit allerdings schließt der Rechtsstaat hier eine eklatante Lücke: Die Pflichtverteidigung muss bereits im Ermittlungsverfahren beginnen.

Pflichtverteidigung

Die RAK Freiburg ergänzt die Anzeige im bundesweiten Rechtsanwaltsregister um eine eigene Seite:

Pflichtverteidigung

Unrühmlicher Hintergrund

Die entsprechende Regelung setzte Deutschland erst deutlich verspätet um. Siehe dazu: Pflichtverteidigungsrichtlinie


Abschiebehaft-Beistände

Sogar erst seit dem 28.02.2024 wurde eine weiteres Defizit des Rechtsstaats beseitigt: Abschiebehaft ist ebenfalls eine Freiheitsbeschränkung und verlangt naturgemäß ebenfalls nach rechtsstaatlichen Garantien. Diese gibt es nun durch das Rückführungsverbesserungsgesetz:

anwaltlicher Beistand in Abschiebehaftsachen

Hintergrund

Auch hierzu haben wir einen Hintergrund in Form eines Beitrags in RAKtuell: Abschiebehaft-Beistände

(R)ECHT AKTUELL – Podcast der BRAK

(R)ECHT INTERESSANT, ein Podcast der BRAK von und mit Rechtsanwältin und BRAK-Geschäftsführerin Steffi Beyrich. Ein paar Folgen des Podcasts, die besonders gut zum Thema passen, verlinken wir hier.

Der Podcast ist ein wesentliches Medium der BRAK, nicht nur beruflich relevante Themen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sondern auch die Attraktivität des Anwaltsberufs und der zugehörigen Ausbildungsberufe darzustellen und so Nachwuchs zu gewinnen.

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Kurz und knackig: Was kommt nach den Demos? Ein Meinungsaustausch…

Demos zum Schutz der Demokratie, für Freiheit, für den Rechtsstaat und gegen Rechtsextremismus: Reicht es, auf die Straße zu gehen? Müsste ich nicht mehr tun? Was könnte das sein? Dr. Malte Stübinger zu Gast bei (R)ECHT INTERESSANT!

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Kurz & knackig: Willst Du mit mir eine Partei verbieten? Ja, nein, vielleicht?

Wie läuft so ein Parteiverbotsverfahren eigentlich ab? Wer kann es anstoßen, welche Voraussetzungen gibt es, auf welche Beweismittel kann zurückgegriffen werden? Welches Verhalten der Parteianhänger kann einer Partei überhaupt zugerechnet werden? Was wären die Folgen eines Verbotsverfahrens? Was passiert, wenn ein solches Verfahren scheitert? Gibt es Chancen und Risiken? Fragen über Fragen, die ich mit Rechtsanwalt und YouTuber Chan-jo Jun kläre. Chan-jo ist Fachanwalt für IT-Recht, Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der BRAK und Gründer der Kanzlei Jun in Würzburg. Chan-jo erklärt uns auch die Unterschiede zwischen Parteiverbot und Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Gibt er am Ende vielleicht sogar einen Tipp ab, ob das Verfahren kommt oder nicht? Hört mal rein!

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Live aus Freiburg: Braucht es in Zeiten von ChatGPT noch Richter?

Vizepräsident des OLG karlsruhe, Holger Radke und RAin Steffi Beyrich tauschen nicht nur ihre eigenen Erfahrungen mit ChatGPT aus, sondern orakeln, ob KI die Justiz, wie wir sie bislang kennen, eines Tages überflüssig machen wird. Welche Bereiche der Justiz könnte künstliche Intelligenz auf welche Weise entlasten? Ist ChatGPT eher ein Werkzeug des Vorbereitungsstadiums oder vielleicht sogar ein Entscheidungswerkzeug? Wo liegen Stärken und Schwächen von ChatGPT? Könnte ChatGPT die Einhaltung der Verfahrensregeln und -gesetze während eines Gerichtsverfahrens sicherstellen oder gar ein Urteil schreiben? Taugt KI nur zum „Praktikanten“ oder könnte es auch einen Richter ersetzen? Und was sagt ChatGPT selbst zu diesem Thema?

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Folge 37: Kammern des Schreckens oder Stein der Weisen? Die Rechtsanwaltskammern…

Wofür ist eine Rechtsanwaltskammer, kurz RAK, zuständig, was machen die 28 Kammern eigentlich und was kann meine Kammer für mich tun? Wie muss man sich den Alltag in einer Kammergeschäftsstelle so vorstellen? Und wir klären die Frage, ob ich vor meiner Kammer eigentlich Angst haben muss. Über diese Themen, über Aikido, New York, San Francisco und Schweinebraten spricht Stephanie Beyrich, Pressesprecherin der BRAK, mit Katja Popp, Hauptgeschäftsführerin der RAK Nürnberg, und Tilman Winkler, Geschäftsführer der RAK Freiburg.

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Hilfe nach der Coronahilfe

Abwicklung und Überprüfung der Coronahilfen gehen in die finale Runde. Dazu suchen viele nach anwaltlicher Hilfe

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Statistik zum Jahreswechsel 2023/2024

Mitgliederzuwachs dank BRAO-Reform / 6.175 Rechtsgebietseintragungen / 1.860 Mitglieder registriert (Stand 09.04.2024)

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