Rechtsstaat | Rechtspolitik
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Grundrecht auf unabhängigen Rechtsrat: Beratung im Bundesrat
Länder-Antrag zur Resilienz des Rechtsstaats durch Grundrecht auf unabhängigen Rechtsrat im Plenum des Bundesrats!
Tagesordnungspunkt 45 der 1.060. Sitzung des Bundesrats
Die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen hatten vor gut zwei Wochen einen Antrag (BR-Ds 599/25) in die Bundesratssitzung eingebracht, entsprechend der Aufforderung der 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Ergänzung des Art. 19 GG um einen Absatz 5 folgenden Wortlauts vorzunehmen:
„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“
Nachdem der Rechtsausschuss und der Innenausschuss sich ablehnend äußerten, der Sozialausschuss aber zustimmend, wird der Antrag am 19.12.2025 im Bundesrat als Tagesordnungspunkt 45 in der 1.060. Sitzung behandelt. Wir hoffen auf das Verständnis des Bundesrats für das Bedürfnis, unabhängige anwaltliche Beratung durch ein Grundrecht abzusichern, denn ohne eine unabhängige, selbstverwaltete Anwaltschaft ist der Zugang zum Recht schnell Makulatur.
Schwaches Gegenargument: „brauchen wir nicht“
Mit TOP 18 (Aufhebung des Anspruchs auf einen Abschiebehaftbeistand) widerlegt der Gesetzgeber das eigene Argument, die bessere Absicherung des Anspruchs auf unabhängige anwaltliche Beratung durch ein Grundrecht sei nicht erforderlich: Der Gesetzgeber selbst zeigt, wie schnell eine einfach-gesetzliche Garantie, die mit einiger Wahrscheinlichkeit durchaus verfassungsrechtlich geboten war, als politisch inopportun aufgegeben wird.
Zugang zum Recht ins Grundgesetz
Die BRAK-Geschäftsführerinnen Eva Melina Buchmann und Dr. Tanja Nitschke fassen in den BRAK-Mitteilungen 2025, 414ff gut zusammen, warum die Initiative so wichtig ist:
„Die Herrschaft des Rechts sowie die Verteidigung und Durchsetzung von Rechten von Menschen und juristischen Personen sind weltweit unter Druck, auch in etablierten Demokratien.“
Abschiebehaftbeistände vor Streichung: Herber Rückschlag für die Rechtsstaatlichkeit
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrats steht unter Tagesordnungspunkt 18 das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Dieses Gesetz sieht die Abschaffung des gerade erst vor anderthalb Jahren in § 62d AufenthaltsG eingeführten Rechtsanspruchs auf Abschiebehaftbeistände vor.
Der Vorgang ist eine Warnung, wie schnell auch verfassungsrechtlich gebotene Schutzregeln aufgegeben werden. Freiheitsentziehungen sind drastische Maßnahmen, die niemals ohne eine Überprüfung durch unabhängige Anwältinnen und Anwälte vollzogen werden sollte.
Appell von RA und Notar Schellenberg für die Rechtsstaatlichkeit
Auf dem Portal LinkedIn appelliert Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg an die Anwaltschaft, lauter zu werden, wenn Gesetzgebung Rechtsstaatlichkeit schleift.
“Die #Anwaltschaft steht für die Einhaltung von Recht und Gesetz. Das heißt konkret: Liegen die Voraussetzungen nicht vor, gibt es keine Abschiebehaft. Dafür steht die Anwaltschaft.“
Resilienz: ein Hintergrund
Die freie Anwaltschaft ist eines der ersten Ziele, wenn ein Rechtsstaat demontiert wird. Das zeigen die Ereignisse in Russland, der Türkei oder auch den USA.
Um sie und ihre Funktion zum Schutz der Bürger vor staatlichen Repressionen zu sichern, bemüht sich die freie Anwaltschaft um die sogenannte #Resilienz.
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Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


