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BRAK: Rechtsanspruch auf Abschiebehaft–Beistand beibehalten!
BRAK: Rechtsanspruchs auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebehaft muss in einem Rechtsstaat erhalten bleiben!
Abschiebehaft-Beistände müssen erhalten bleiben
§ 62d AufenthaltsG regelt, dass noch nicht anwaltlich vertretenen Ausreisepflichtigen im Falle der Verhaftung zur Durchsetzung ihrer Ausreise ein anwaltlicher Beistand zu bestellen ist, soweit ein solcher nicht bereits besteht.
Der Bundesrechtsanwaltskammer ist zu Ohren gekommen, dass die Bundesregierung bereits in der kommenden Woche über die Aufhebung dieser Regelung beraten will. Die BRAK stellt sich mit klaren Worten gegen dieses Ansinnen:
Die BRAK sieht in Aufhebung des Rechts auf Abschiebehaftbeistand die Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Die Presseerklärung stellt heraus, dass rechtswidrige Inhaftierungen keine Kleinigkeit und leider auch keine Seltenheit sind. In einem Rechtsstaat dürfen sie auch nicht einfach hingenommen werden, es ist vielmehr eben durch anwaltlichen Beistand sicherzustellen, dass Menschen sich gegen eine möglicherweise rechtswidrige Inhaftierung wehren können. Die Regelung hat eine Regelungslücke und eklatante Lücke in der Rechtsstaatlichkeit beseitigt, die Abschaffung des § 62d AufenthaltsG wäre damit eklatant rechtsstaatswidrig.
Wir verlinken BRAK-Pressererklärung Nr. 15 und zitieren Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer:
„Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar! Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht. Rechtswidrige Inhaftierungen sind alles andere als selten!“
Update – 04.12.2025 | Statement des DAV-Präsidenten Stefan von Raumer
Auszug aus dem Statement des DAV-Präsidenten Stefan von Raumer:
„Wer behauptet, anwaltliche Unterstützung mache Abschiebungen unmöglich, räumt im Grunde ein, dass die Verfahren oft rechtsfehlerhaft sind.“
Das gesamte Statement ist asbolut lesenswert, die mitgeteilte Statistik, dass über die Hälfte der Inhaftierungen rechtswidrig erfolgt, ist erschütternd.
Hintergrund: Das Rückführungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen (Rückführungsverbesserungsgesetz) wurde am 27.02.2024 erstmals ein Rechtsanspruch auf anwaltliche Unterstützung im Falle der Ingewahrsamnahme in Abschiebehaft begründet. Ein überfälliger Schritt in einem Rechtsstaat, der rechtswidrige Inhaftierungen nicht einfach ignorieren darf und deshalb Hilfsangebote bereitstellen muss.
Die BRAK berichtete in einem Beitrag über das damals neue Gesetz.
Suchseiten Abschiebehaft-Beistände
Unterseite Abschiebehaft-Beistände
Um den Rechtsanspruch aus dem Rückführungsverbesserungsgesetz praktisch durchsetzbar zu machen, hat die RAK Freiburg eine Suchseite erstellt, auf der alle Mitglieder aufgelistet werden, die sich als Beistände in Abschiebehaft-Sachen anbieten.
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rakfreiburg auf instagram
Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


