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Bundesrats-Initiative: Anwaltschaft im Grundgesetz verankern

Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen ist Resilienz auf der Tagesordnung des Bundesrats für die Sitzung am 21.11.2025!

Bundesrat greift BRAK-Vorschlag auf

Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich mit deutlichen Worten mit einem einstimmigen Beschluss im Interesse aller für eine Verankerung eines Schutzes der freien Anwaltschaft im Grundgesetz ausgesprochen.

Dies soll über eine Ergänzung des Art. 19 GG um einen Absatz 5 folgenden Wortlauts erfolgen:

„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“

Die Vorarbeit der BRAK haben nun die Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz aufgegriffen und als Antrag in den Bundesrat eingebracht.

Wir drücken die Daumen, dass so Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und -dienstleistung verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Den Antrag finden Sie hier: Bundesrats-Drucksache BR 599/2025, einen Post der verantwortlichen BRAK-Geschäftsführerin Eva Melina Buchmann vom 17.11.2025 hier.

UPDATE vom 19.11.2025

Die BRAK hat außerdem erneut eine Presseerklärung zu dem Ansinnen der beiden antragstellenden Länder herausgegeben, nachdem seitens der CDU-Fraktion und aus dem BMJV Erklärungen öffentlich wurden (lto), die darauf hindeuten, dass die Wichtigkeit des Anliegens verkannt wird: Presseerklärung der BRAK.

UPDATE vom 21.11.2025

Der Bundesrat hat den Länderantrag in die Ausschüsse verwiesen, dort wird er für eine der nächsten Plenarsitzungen weiter beraten.

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Die freie Anwaltschaft ist eines der ersten Ziele, wenn ein Rechtsstaat demontiert wird. Das zeigen die Ereignisse in Russland, der Türkei oder auch den USA.

Um sie und ihre Funktion zum Schutz der Bürger vor staatlichen Repressionen zu sichern, bemüht sich die freie Anwaltschaft um die sogenannte #Resilienz.

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