Rechtsstaat | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

Deutschland unterzeichnet Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung.

Am 26.01.2026 unterzeichnete Deutschland endlich als 26. Staat die Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft.

Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs unterzeichnet

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig unterzeichnete die Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung in Straßburg. Mit dieser ersten völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung werden elementare Mindeststandards geschaffen, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa sichern sollen.

Presseerklärung der BRAK

Wir begrüßen und feiern diesen wichtigen Schritt, bleiben aber am Ball, um auch den nächsten Schritt zu gehen.

Wir greifen die Forderung der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Herbst 2025 aus Hannover auf:

„Die freie, unabhängige Anwaltschaft muss explizit im Grundgesetz verankert werden.“

Den Vorschlag hat die BRAK ausarbeiten lassen, er stammt samt Begründung aus der Feder eines versierten Experten: Prof. Dr. Christofer Lenz. Grundrechtscharakter soll der Schutz den Inanspruchnahme unabhängiger anwaltlicher Beratung durch selbstverwaltete Anwaltschaft erhalten. Geschützt wird also nicht die Anwaltschaft, sondern der Zugang zu ihr.

Resilienz: Ein Hintergrund

Die freie Anwaltschaft ist eines der ersten Ziele, wenn ein Rechtsstaat demontiert wird. Das zeigen die Ereignisse in Russland, der Türkei oder auch den USA.

Um sie und ihre Funktion zum Schutz der Bürger vor staatlichen Repressionen zu sichern, bemüht sich die freie Anwaltschaft um die sogenannte #Resilienz.

https://www.rak-freiburg.de/raktuell/resilienz-des-rechtsstaats-endlich-gesetz/

RAKtuell

Kammerwesen | Wahlen

Veröffentlicht am

Vorstandswahlen 2026 – Wahlraum geöffnet!

Vorstandswahlen 2026 | Mit Multi-SafeId im Wahlverfahren ist der Wahlraum nun geöffnet. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Justitia mit Podcast-Mikrofon

Rechtsstaat

Veröffentlicht am

EUGH: „Bett, Brot, Seife“ ist rechtswidrige Beschränkung

EUGH: „Bett, Brot, Seife“ für ausreisepflichtige Asylbewerber kein "angemessener Lebensstandard“ nach EU-Recht.

Rechtsstaat | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt! #2

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.

rakfreiburg auf instagram

Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.

Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.