Berufsrecht | Rechtspolitik
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BRAK-HV: Eintreten für eine Reform des Kanzleibegriffs
Deutliche Mehrheit auf 171. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer für Reform des Kanzleibegriffs
Beschlussfassung auf der BRAK-Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer tagt vom 24.09.2026 bis 25.09.2026 im Europa-Park Rust im Kammerbezirk Freiburg.
Die 171. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern in Deutschland hat sich nach ausführlicher Aussprache mit 23 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung für den Vorschlag des BRAO-Ausschusses der BRAK ausgesprochen. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich nun gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dafür einsetzen, § 27 Abs. 1 BRAO wie folgt zu fassen:
„Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, die erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Berufsausübung vorhalten (Kanzlei), um insbesondere Zustellungen, Erreichbarkeit sowie Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz zu gewährleisten.“
Das gewichtete Abstimmungsergebnis nach § 190 BRAO wurde wie folgt festgestellt: Ja: 93 Stimmen, Nein: 9 Stimmen, Enthaltungen: drei Stimmen.
Die Beschlussfassung erfolgt in Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs – BGH AnwZ (Brfg) 50/24 vom 01.12.2025, die erheblicher Kritik begegnete. Auch der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg empfand und empfindet die Entscheidung als zu konservativ und nimmt sie als Hindernis wahr den Beruf selbständig auszuüben.
Die Justizministerkonferenz wird sich unserer Kenntnis nach des Themas in der Herbstsitzung 2026 bereits annehmen.
BRAK-Presseerklärung
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Presseerklärung zu diesem Ergebnis der Hauptversammlung veröffentlicht.
Hintergrund
Zum Zählverfahren in den Hauptversammlungen finden Sie einen Hintergrund hier:
Mit dem alten § 190 BRAO wäre das nicht passiert
Karte zum Stimmgewicht
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