Fachanwaltschaft
Sozialrecht
Die Fachanwaltschaft Sozialrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Zum Sozialrecht gehören umfassende Regelungen, welche die soziale Absicherung in Deutschland insgesamt regeln. Angefangen von der Kranken-, über die Renten- und Unfallversicherung, das Schwerbehindertenrecht bis zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Fachanwält*innen für Sozialrecht durchblicken dies vielschichtigen und stark verfahrensgeprägten Rechtsgebiete und stehen ihren Mandant*innen kompetent zur Seite, wenn es um existenzsichernde Leistungen und Rechte geht.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Arbeitslose oder erwerbsunfähige Personen, die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Bürgergeld oder Grundsicherung benötigen
- Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Rentner*innen, die Probleme mit der Feststellung oder Berechnung von Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen haben
- Menschen mit Behinderungen, die Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, Leistungen zur Teilhabe oder die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) durchsetzen wollen
- Erkrankte Personen, denen Krankenkassen bestimmte Leistungen (z. B. Reha, Hilfsmittel, Krankengeld) verweigern.
- , die sich mit der Renten- oder Unfallversicherung, dem Statusfeststellungsverfahren oder Rückforderungen der Sozialversicherungsträger auseinandersetzen müssen
- Versicherte, die gegen belastende Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger (z. B. Rückforderungen, Ablehnungen) Widerspruch einlegen oder Klage vor den Sozialgerichten erheben wollen
Das Sozialrecht ist durch strenge Verfahrensvorgaben, kurze Fristen und komplexe Leistungsregelungen gekennzeichnet. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht hilft dabei, Rechte zu erkennen, korrekt zu beantragen und im Zweifel auch gerichtlich durchzusetzen – und bietet Orientierung in einem Rechtsgebiet, das für viele Menschen existenzielle Bedeutung hat.
Inlandsrechtsgebiete (12)
Welche praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht nachweisen müssen, regelt § 11 Fachanwaltsordnung (FAO).
Es gibt 740 Fachanwältinnen und 879 Fachanwälte für Sozialrecht, insgesamt gehören zu dieser mittelgroßen Fachanwaltschaft bundesweit also 1.619 Personen.