Fachanwaltschaft

Migrationsrecht

Die Fachanwaltschaft Migrationsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Eine Fachanwältin für Migrationsrecht  beziehungsweise ein Fachanwalt für Migrationsrecht  verfügt über besondere Kenntnisse in den Gebieten des Aufenthaltsrechts, Asylrechts, Staatsangehörigkeitsrechts und des Rechtsn der Freizügigkeitsin der EU.

Häufige Gesetzesänderungen machen das Migrationsrecht besonders dynamisch. Viele Grundlagen folgen aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht vertreten ihre Mandat*innen gegenüber Ausländerbehörden, in asylrechtlichen Verfahren, vor Verwaltungsgerichten und vor dem dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Fachanwaltschaft umfasst häufig die Beratung und Vertretung einzelner Personen, seltener auch die Beratung von Organisationen oder sozialen Trägern und Unternehmen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Geflüchtete und Asylsuchende – Asylverfahren, subsidiärer Schutz, Abschiebungsschutz, Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
  • Einzelpersonen aus Drittstaaten – Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren, Familiennachzug
  • Arbeitgeber*innen mit ausländischen Fachkräften – Beschäftigungserlaubnis, Blaue Karte EU, Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Studierende und Forschende aus dem Ausland – Aufenthaltstitel zu Studien- oder Forschungszwecken, Wechsel des Aufenthaltszwecks
  • Binational lebende Paare und Familien – Eheschließung, Ehegattennachzug, Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug
  • Geduldete und langjährig in Deutschland lebende Menschen – Chancenaufenthalt, Bleiberechtsregelungen, Härtefallanträge
  • Menschen ohne Papiere oder mit aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit – Beratung zu Regularisierung, Identitätsklärung, Sozialleistungsansprüche
  • Städte, Landkreise und soziale Einrichtungen – Beratung zu Unterbringung, Integration, Leistungsrecht und behördlichem Verfahren

In § 14p Fachanwaltsordnung (FAO) sind die erforderlichen praktischen Erfahrungen und theortischen Kenntnisse der der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht niedergelegt.

Zum 01.01.2025 war die Fachanwaltschaft für Migrationsrecht noch immer eine der kleinsten Fachanwaltschaften bundesweit. Von den insgesamt 268 Titeln entfallen 140 auf Fachanwältinnen für Migrationsrecht und 128 auf Fachanwälte für Migrationsrecht. Dies, obwohl ein großer Bedarf an den Leistungen der Fachanwaltschaft bestehen.