Berufsrecht mit RA Martin W. Huff (Modul 1) ONLINE

Lehrveranstaltung zum rechtsanwaltlichen Berufsrecht im Sinne des § 43f BRAO mit Top-Berufsrechtsdozent RA Martin Huff. 2,5-stündiges Onlineseminar Anwaltsberufsrecht, 06.11.2024 (16:00h) Sonderpreis: 50,- €. Auch als Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO geeignet.

Das Seminar findet online statt.

Aus dem Inhalt:

  • Organisation des Anwaltsberufs
  • Zulassung
  • Kanzleiformen
  • Zusammenarbeit
  • Werbung

Details zu § 43f BRAO erklären wir hier.


Datum / Uhrzeit:
6. November 2024, 16:00 - 18:30 Uhr

Dauer:
2:30 Stunden

Preis:
50 Euro

Ort:
Online (WebEx)

Portraitfoto RA Martin W. Huff

Foto: RA Martin W. Huff

RA Martin W. Huff

RA Martin W. Huff, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), ist bei Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH tätig.

Er war von 2008 bis September 2022 Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und ist durch eine Vielzahl berufsrechtlicher Publikationen und Verfahren bestens mit der Materie vertraut.

RA Martin W. Huff hat verschiedene Lehraufträge an Fachhochschulen, prüft im Staatsexamen, war in der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, später Chefredakteur der NJW und Pressesprecher des Hessischen Ministeriums der Justiz.

Er unterrichtet im Einführungslehrgang des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Landgericht Waldshut-Tiengen die Referendar*innen und veranstaltet regelmäßig berufsrechtliche und presserechtliche Referate unter anderem für die RAK Freiburg.

Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer. Im Falle der Online-Teilnahme kann diese nur vergeben werden, wenn Sie während des Seminars Ihre Webcam aktiviert lassen und sichtbar bleiben.

Anmeldung

zum Seminar "Berufsrecht mit RA Martin W. Huff (Modul 1) ONLINE"

RA Martin W. Huff ist Mitherausgaber der Textsammlung Huff/Löwe. Wenn Sie alle vier Teile des Seminars buchen, erhalten Sie die Ausgabe 2023/2024 der Textsammlung gratis als Dankeschön.

Berufsrecht nach § 43f BRAO – Zulassungsvoraussetzung

Das Problem

Wer ab dem 01.08.2022 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wird, muss die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 10 Zeitstunden Dauer zum Berufsrecht nachweisen, § 43f BRAO. (Grundkenntnisse des Berufsrechts | Rechtsanwaltskammer Freiburg)

Wird dieser Nachweis nicht bei der Zulassung geführt, ist er binnen eines Jahres nach der Zulassung vorzulegen.

Die Lösung

Sie lernen das Berufsrecht der Rechtsanwälte im Detail kennen und wir sind stolz, dafür erneut mit RA Martin Huff einen der bekanntesten Berufsrechtler der Republik zu einem beinahe konkurrenzlosen Preis anbieten zu können!

Sammeln Sie Punkte für das Fortbildungszertifikat der BRAK!