Berufsrecht mit RA Martin W. Huff (Modul 1) ONLINE
Lehrveranstaltung zum rechtsanwaltlichen Berufsrecht im Sinne des § 43f BRAO mit Top-Berufsrechtsdozent RA Martin Huff. 2,5-stündiges Onlineseminar Anwaltsberufsrecht, 06.11.2024 (16:00h) Sonderpreis: 50,- €. Auch als Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 FAO geeignet.
Das Seminar findet online statt.
Aus dem Inhalt:
- Organisation des Anwaltsberufs
- Zulassung
- Kanzleiformen
- Zusammenarbeit
- Werbung
Details zu § 43f BRAO erklären wir hier.
Datum / Uhrzeit:
6. November 2024, 16:00 - 18:30 Uhr
Dauer:
2:30 Stunden
Preis:
50 Euro
Ort:
Online (WebEx)
Foto: RA Martin W. Huff
RA Martin W. Huff
RA Martin W. Huff, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), ist bei Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH tätig.
Er war von 2008 bis September 2022 Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und ist durch eine Vielzahl berufsrechtlicher Publikationen und Verfahren bestens mit der Materie vertraut.
RA Martin W. Huff hat verschiedene Lehraufträge an Fachhochschulen, prüft im Staatsexamen, war in der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, später Chefredakteur der NJW und Pressesprecher des Hessischen Ministeriums der Justiz.
Er unterrichtet im Einführungslehrgang des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Landgericht Waldshut-Tiengen die Referendar*innen und veranstaltet regelmäßig berufsrechtliche und presserechtliche Referate unter anderem für die RAK Freiburg.
Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer. Im Falle der Online-Teilnahme kann diese nur vergeben werden, wenn Sie während des Seminars Ihre Webcam aktiviert lassen und sichtbar bleiben.
Anmeldung
zum Seminar "Berufsrecht mit RA Martin W. Huff (Modul 1) ONLINE"
RA Martin W. Huff ist Mitherausgaber der Textsammlung Huff/Löwe. Wenn Sie alle vier Teile des Seminars buchen, erhalten Sie die Ausgabe 2023/2024 der Textsammlung gratis als Dankeschön.
Berufsrecht nach § 43f BRAO – Zulassungsvoraussetzung
Das Problem
Wer ab dem 01.08.2022 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wird, muss die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 10 Zeitstunden Dauer zum Berufsrecht nachweisen, § 43f BRAO. (Grundkenntnisse des Berufsrechts | Rechtsanwaltskammer Freiburg)
Wird dieser Nachweis nicht bei der Zulassung geführt, ist er binnen eines Jahres nach der Zulassung vorzulegen.
Die Lösung
Sie lernen das Berufsrecht der Rechtsanwälte im Detail kennen und wir sind stolz, dafür erneut mit RA Martin Huff einen der bekanntesten Berufsrechtler der Republik zu einem beinahe konkurrenzlosen Preis anbieten zu können!
Sammeln Sie Punkte für das Fortbildungszertifikat der BRAK!