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BRAK: Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat verpflichtet
Wir treten Einschüchterung und identifizierender, herabwürdigender Berichterstattung von Anwält*innen mit Bestimmtheit entgegen!
BRAK: Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat verpflichtet
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) tritt der Bedrohung, Einschüchterung und identifizierenden, herabwürdigenden Berichterstattung von Anwältinnen und Anwälten mit Bestimmtheit entgegen und verurteilt derartige Handlungen scharf.
„Die Verteidigung des Rechtsstaates hat für die BRAK höchste Priorität. Leider kommen solche Angriffe gegen Anwältinnen und Anwälte immer häufiger vor.“
Auslöser: Anfeindungen gegenüber Migrationsrechtlerin
Anlass für die Presseerklärung und die klare Positionierung sind Anfeindungen gegen eine Rechtsanwältin, die im Migrationsrecht tätig ist und durch Berichte mit Namensnennung und Bild im Zusammenhang mit der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung von Asylsuchenden nach Polen genannt wird.
Es ist nicht das erste Mal, weshalb die BRAK weiter betont:
Dasselbe Medienportal hat beispielsweise im letzten Jahr ebenfalls eine im Migrationsrecht tätige Kollegin persönlich diffamiert. Auch hier hat die BRAK klar Stellung bezogen (vgl. BRAK-Presseerklärung v. 29.08.2024). Wir werden dies auch jederzeit wieder tun.“
BRAK verurteilt Anfeindungen gegenüber Richtern
In diesem Zusammenhang betonen wir auch, dass die Anfeidungen und Bedrohungen gegenüber Gerichten genauso wenig zu tolerieren sind. Richterinnen und Richter sind ebenso wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrer jeweiligen Rolle in einem Rechtsstaat unverzichtbar. Es darf nicht passieren, dass sie für ihr Eintreten für ihre Mandanten oder für ihre Entscheidungen in der Sache bedroht werden.
Kritik, auch harte Kritik an gerichtlichen Entscheidungen ist legitim, solange sie der Sache gilt. Angriffe gegen Richterinnen und Richter überschreiten eine klare Grenze. Auch hierzu hat die BRAK kürzlich Anlass gehabt, in einer Presseerklärung Position zu beziehen:
Allgemeine Erosion der Rechtsstaatlichkeit verhindern
Wir beobachten grundsätzlich eine bedrohliche Entwicklung, in der der Rechtsstaat mehr und mehr zum Ziel von De-Legitimierung durch Kampagnen und die politischen Extreme wird. Deshalb ist es so wichtig, diesen im Sinne der #Resilienz zu stärken. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Kernnorm für unser Staatsverständnis, in dem als Ausfluss der Gewaltenteilung Rechtsprechung und Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden werden, wobei den Gerichten die Kontrolle der Exekutive hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze zukommt und die Legislative im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung konkretere Regeln erlässt. Dazu gesellt sich das Bundesverfassungsgericht, welches die Aufgabe hat, die Einhaltung des größeren Rahmens, nämlich der Verfassungsmäßigkeit hat.
Wenn sich Verwaltungsbehörden nicht an geltendes Recht halten, wird dies in Gerichtsentscheidungen, wie zum Beispiel dem einstweiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 6 L 191/25) festgestellt und bindet diese Entscheidung die Verwaltung in ihrem Handeln.
Wer dieses Grundprinzip angreift oder in Frage stellt, leistet Extremisten Vorschub und gefährdet das im Rechtsstaat wesentliche Vertrauen. Man kann das berühmte Böckenförde-Diktum ja durchaus als Warnung verstehen, wenn man sich die laufende Zerstörung des Rechtsstaats in den USA vor Augen führt:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“
Resilienz: Ein Hintergrund
Die freie Anwaltschaft ist eines der ersten Ziele, wenn ein Rechtsstaat demontiert wird. Das zeigen die Ereignisse in Russland, der Türkei oder auch den USA.
Um sie und ihre Funktion zum Schutz der Bürger vor staatlichen Repressionen zu sichern, bemüht sich die freie Anwaltschaft um die sogenannte #Resilienz.
Auch hier in Deutschland zeigen die Vorkommnisse, über die wir oben berichten, dass der Rechtsstaat unseren täglichen Einsatz zu seiner Verteidigung erfodert.


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