ReFa – Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte*r

Rechtsanwaltsfachangestellte (oder kurz ReFa) sind qualifizierte Mitarbeiter*innen in einer Anwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Rechtsanwält*innen bei ihren Tätigkeiten zu helfen und sie zu entlasten. Ausbildende Anwaltskanzleien können sehr unterschiedlich organisiert sein. Die Palette reicht vom Einzelanwalt oder der Einzelanwältin bis zur international tätigen großen Kanzlei mit vielen Anwält*innen, die spezielle Rechtsgebiete betreuen, aber eines ist allen Anwaltskanzleien gemeinsam: Kein Tag verläuft wie der andere. Bei Anwält*innen suchen Menschen in allen Lebenslagen Rat und Hilfe. Daher steht der persönliche Umgang mit verschiedenen und interessanten Menschen und deren Begleitung bei der Lösung ihrer Probleme im Vordergrund. Langeweile kommt bei dieser abwechslungsreichen Arbeit nicht so schnell auf – im Gegenteil! Manchmal kann es turbulent werden und da gilt es „cool“ zu bleiben und den Überblick zu bewahren.

Einen guten Bericht über Stille Helden in den Kanz­leien schreibt Simon Weber in der lto als Gastkommentar.

Traumjob ReFa

Sie wollen nicht so viel lesen? Dann hören Sie rein, was eine Rechtsanwaltsfachangestellte, ein Rechtsanwaltsfachangestellter und ein Rechtsfachwirt und Dozent über den Beruf zu berichten haben. In ihrem interessanten Podcast sorgt BRAK-Geschäftsführerin Stephanie Beyrich dafür, dass auch die Interviews beinahe so unterhaltsam sind wie der Beruf.

(R)ECHT INTERESSANT

Der Podcast (R)ECHT INTERESSANT der BRAK lohnt sich auch bei anderen Themen regelmäßig. Eine Liste aller Folgen verlinken wir.

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Einen ersten Aufschlag zum Thema hat Rechtsanwältin Stephanie Beyrich mit der Folge

„MASTERS OF THE UNIVERSE — TRAUMJOB REFA“

unternommen. Die Folge mit einem ausführlichen Gespräch mit einer Rechtsanwaltsfachangestellten wurde ein großer Erfolg und verlangte geradezu nach Fortsetzungen.

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Nach dem Erfolg der ersten Folge legt Rechtsanwältin Stephanie Beyrich für die BRAK in ihrem Podcast nach und zeigt, dass der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r nicht notwendig weiblich besetzt ein muss:

„REFA? — MÄNNERSACHE“

heißt die Folge mit einem Gespräch mit einem Rechtsanwaltsfachangestellten.

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Heute geht es ums liebe Geld. Nicht nur für Mandanten müssen wir Forderungen geltend machen. Egal, wie gut wir Anwälte sind und ganz gleich, wie erfolgreiche Mandate laufen: Manchmal müssen wir unserem Geld hinterherlaufen. Für viele von uns ist Zwangsvollstreckung ein unliebsames Thema, wenn nicht gar ein rotes Tuch. Das ändern wir heute, indem wir mit einem Profi sprechen. Harald Minisini ist geprüfter Rechtsfachwirt aus Aidenbach und ein echter Experte in Sachen Zwangsvollstreckung.

„Ohne Moos nix los!“

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Heute geht es um Fortbildung. Und zwar in jeder Hinsicht! Fortbilden – oder wie im Titel mit Augenzwinkern „pimpen“ genannt – können wir uns nicht nur beruflich, sondern auch persönlich. Mit Alexander Grantz spricht Rechtsanwältin Stephanie Beyrich für die BRAK in ihrem Podcast:

„PIMP YOUR MIND“

heißt die Folge, in der Stephanie Beyrich der Frage nachgeht, wie es im Beruf und im Leben steil bergauf geht.

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Der Fachkräftemangel beschäftigt uns alle. Nicht nur, was den Anwaltsnachwuchs betrifft, sondern vor allem auch bei den Rechtsanwaltsfachangestellten. Auszubildende sind schwer zu finden, ReFa und ReNo sowieso. Was man dagegen tun kann, haben wir in zahlreichen Episoden schon besprochen. Aber hier kommt was Neues! Ausgerechnet eine recht kleine Kammer, die Rechtsanwaltskammer Koblenz, hatte eine ganz phantastische Idee: Die Gütesiegel für Ausbilder und Arbeitgeber: „Azubi-geprüft“ und ReFa-geprüft“ nennt sich das Ganze. Die ersten Siegel wurden bereits verliehen!

KURZ & KNACKIG: WILLSTE DAFÜR AUCH NOCH ´NEN ORDEN ODER WAS?

Aufgaben und Perspektiven

Die Aufgaben

  • Schriftverkehr mit Mandant*innen, Behörden und Gerichten erledigen
  • Termine und Fristen vereinbaren und überwachen
  • Akten anlegen und führen
  • Kostenrechnungen erstellen
  • Mahn- und Vollstreckungssachen bearbeiten

Ihr Profil

  • ein qualifizierter Schulabschluss
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • Verantwortungsbewusstsein
  • logisches Denken
  • Leistungsbereitschaft
  • Organisationstalent und Flexibilität
  • Freude am Umgang mit Menschen

Ihre Zukunftschancen

Mit dem Abschluss Rechtsanwaltsfachangestellte*r haben Sie viele Chancen. Da die Anzahl der Rechtsanwaltskanzleien noch immer wächst, ist dieser Ausbildungsberuf sicher und zukunftsfähig. Durch ihre vielseitige Ausbildung sind Rechtsanwaltsfachangestellte nicht nur in Anwaltskanzleien begehrte Mitarbeiter*innen, sondern auch bei Versicherungen, Krankenkassen, Inkassobüros und Banken und in Rechtsabteilungen von Unternehmen gerne gesehen.

Weiterbildung

Ein guter Abschluss ist gleichzeitig die Basis für Weiterbildung und Karrierechancen in der Kanzlei oder im Unternehmen, z.B. die Weiterbildung „Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in“.

Die Ausbildung

Duale Ausbildung

Die Ausbildung ist eine duale Ausbildung (betrieblich und schulisch). Sie dauert in der Regel 3 Jahre und kann mit Fachhoch- oder Hochschulreife (Abitur) auf 2 Jahre verkürzt werden bzw. mit einer bereits abgeschlossenen artverwandten Berufsausbildung auf 2½ Jahre.

Betriebliche Ausbildung

Der praktische Ausbildungsteil findet in der Anwaltskanzlei an 3½ Tagen statt. Hier werden Sie an verschiedenste Arbeitsabläufe in der Anwaltskanzlei herangeführt. Angefangen vom Schreiben vom Briefen und Schriftsätzen, der Terminvergabe und Fristüberwachung bis hin zur Erstellung von Anwaltsgebührenrechnungen und der Zwangsvollstreckung.

Schulunterricht

Der Berufsschulunterricht erfolgt an 1½ Tagen in der Woche und ist auf folgende Fächer aufgeteilt:

  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Rechnungswesen
  • Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Gebührenrecht
  • fachbezogene Informationsverarbeitung (FIV)

Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, in denen jeweils an einem größeren Thema die verschiedenen Aspekte verknüpft gelehrt werden. An vollen Berufsschultagen sind Sie vollständig von der Tätigkeit in der Kanzlei freigestellt.

Berichtsheft

Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden ein digitales Berichtsheft führen, welches der Ausbildungsbetrieb zeichnet. Das Berichtsheft dokumentiert den Fortschritt der Ausbildung im Betrieb. Hinweise zur Führung des Berichtshefts und ein Muster mit einigen Eintragungen sowie eine Blanko-Fassung stellen wir zur Verfügung.

Ausbildung in Teilzeit

Die Ausbildung ist auf Antrag auch als Teilzeitausbildung möglich. Seit dem 01.10.2020 müssen keine Gründe mehr vorliegen bzw. nachgewiesen werden, um die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Hinweisblatt zur Ausbildung in Teilzeit. Es gibt außerdem ein spezielles Förderprogramm Teilzeitausbildung für Frauen (TaF).

Wenn Sie sich für eine Teilzeitausbildung interessieren, dann müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Ausbildungskanzlei darauf verständigen, da eine Teilzeitausbildung nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich ist. Dies kann entweder durch eine Vereinbarung im Ausbildungsvertrag direkt bei Abschluss oder nachträglich durch eine Änderungsvereinbarung geschehen.

Bei der Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss beachtet werden, dass diese nicht mehr als 50% einer Vollzeitausbildung betragen darf.

Weder die Gesamtdauer der Schulzeit noch die Unterrichtsdauer ist von der Teilzeit umfasst. Das heißt, dass die Berufsschule so besucht werden muss, als bestünde eine Ausbildung in Vollzeit.

Wenn die Ausbildung in Teilzeit absolviert wird, verlängert sich die Ausbildungszeit im Verhältnis Ausbildungszeit in Vollzeit zu Ausbildungszeit in Teilzeit, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Den Antrag auf Ausbildung in Teilzeit verknüpfen wir.

Ihre Rechte während der Ausbildung

Keine Ausbildung ohne Eintragung

Ausbildungsverträge müssen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingetragen sein. Ohne eine Eintragung des Ausbildungsvertrags ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Die Rechtsanwaltskammer Freiburg erlaubt ausnahmsweise eine Teilnahme an Prüfungen auch für Gastprüflinge, auch bei jenen aber ist Voraussetzung der Nachweis eines bestehenden Ausbildungsvertrags im Bezirk einer Nachbarkammer.

Prüfung bei Eintragung

Ausbildungsverträge werden durch die Rechtsanwaltskammer nicht eingetragen, wenn die Ausbildungsbedingungen nicht mindestens den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechen. Das gilt für die Höhe der Vergütung, hört da aber bei Weitem nicht auf. Auch der Erholungsurlaub und die Wochenarbeitszeit werden anhand der Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), gegebenenfalls des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) geprüft.

Orientierung am Ausbildungsziel

Auch während des laufenden Ausbildungsverhältnisses kann die Kammer prüfen, ob der Vertrag gelebt und der Umgang mit Auszubildenden den Anforderungen des § 28 BORA (Ausrichtung auf Erreichen des Ausbildungsziels) und des § 26 BRAO (Beschäftigung zu angemessenen Bedingungen) entspricht. Verstöße können dabei nach Berufsrecht, in gravierenderen Fällen auch als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.

Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle

Sollte es Anlass zu Beanstandungen geben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Frau Geschäftsführerin Simone Eckert oder Frau Menekse Yildirim oder Frau Ramona Zipfel.

Ausbildungsschulen im Bezirk der RAK Freiburg

Aktuell werden Rechtsanwaltsfachangestellte an fünf Berufsschulstandorten ausgebildet, wobei sinkende Schülerzahlen das Zustandekommen einer Ausbildungsklasse gefährden können. Informieren Sie sich am besten bei den Schulen am Ort Ihres (möglichen) Ausbildungsplatzes.

Robert-Schuman-Schule – Baden-Baden

Rheinstraße 150
76532 Baden-Baden

+49 7221 931926
+49 7221 931957

Ausbildung an der Robert-Schuman-Schule, Baden-Baden

Max-Weber-Schule – Freiburg

Fehrenbachallee 14
79106 Freiburg

+49 761 201-7801 oder +49 761 201-7802
+49 761 283868

Ausbildung an der Max-Weber-Schule, Freiburg

Wessenberg-Schule Konstanz – Kaufmännische Schule

Winterersteig 5-7
78462 Konstanz

+49 7651 13070
+49 7651 130799

Ausbildung an der Wessenberg-Schule Konstanz

Kaufmännische Schulen Offenburg

Zähringer Straße 37-39
77652 Offenburg

+49 781 8058100
+49 781 8058101

Ausbildung an den Kaufmännischen Schulen Offenburg

David-Würth-Schule – Villingen-Schwenningen

Erzbergerstraße 28
78054 Villingen-Schwenningen

+49 7720 99590
+49 7720 995930

Ausbildung an der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen

Einstiegsqualifikation für Jugendliche (EQ)

Grundsätzlich können auch Rechtsanwälte Jugendliche im Sinne von EQs qualifizieren. Die Verträge müssen mindestens 6 Monate dauern und sollen vor Beginn eines Ausbildungsjahres (01.09.) beendet sein.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung heißt:

Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Was müssen Unternehmen tun?

Sie schließen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Wir verlinken ein Vertragsmuster für die Einstiegsqualifizierung in einer Rechtsanwaltskanzlei, dieses kann auch bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg angefordert werden. Außerdem steht ein Merkblatt für den EQ-Vertrag zur Verfügung.

  1. Sie setzen die Jugendlichen in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  2. Bei Berufsschulpflicht ermöglichen Sie den Jugendlichen den Schulbesuch.
  3. Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216,00 Euro monatlich zzgl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.
  4. Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.

Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.

Ausbildungsförderung

Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“

Mit dem 01.08.2020 ist die Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten, nach welcher Ausbildungsbetriebe gefördert werden können. Wir stellen Ihnen ein kurzes Hinweisblatt mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Prüfungen

Zwischenprüfung

In der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung als Lernstandkontrolle, deren Inhalt und Ablauf in der Zwischenprüfungsordnung geregelt sind

Die Noten der Zwischenprüfung zählen nicht für das Abschlusszeugnis, sondern sollen nur den Wissensstand aufzeigen und Anreize geben, in schwächeren Fächern nachzuarbeiten.

Abschlussprüfung

Der Ausbildungsabschluss erfordert eine schriftliche Prüfung in der Berufsschule und eine mündliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Freiburg. An der Prüfung teilnehmen kann nur, wer die Ausbildung durchlaufen hat und noch in einem Ausbildungsverhältnis mit eingetragenem Vertrag steht.

Näheres regelt die Prüfungsordnung Rechtsanwaltsfachangestellte der RAK Freiburg

Termine der schriftlichen Abschlussprüfung

Sommerprüfung 2024

Montag, 06.05.2024
Dienstag, 07.05.2024
Mittwoch, 08.05.2024

Termine der mündlichen Abschlussprüfung 2024

Sommerprüfung 2024

Dienstag, 09.07.2024
Donnerstag, den 11.07.2024
Freitag, den 12.07.2024

Uhrzeit nach individueller Ladung

Prüfungsort

Geschäftsstelle der RAK Freiburg
Eisenbahnstraße 66, 79098 Freiburg

Ausbilderversprechen

Händeschütteln, Symbol für Vermittlung, Verständigung, Schlichtung, Vertragsabschluss

Der Anspruch guter Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer funktionierenden Rechtspflege. Gute Auszubildende brauchen gute Ausbilder*innen: Ein fairer Umgang mit den Auszubildenden ist dabei essentiell. Gute Ausbildungsbetriebe vereinbaren eine faire Ausbildungszusammenarbeit im Ausbilderversprechen.

Ein Muster für ein solches Ausbilderversprechen stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Muster Ausbilderversprechen

Und was verdiene ich in der Ausbildung?

Die Vergütung

Die Festsetzung der Vergütungsregelung muss gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG „angemessen“ sein. Eine Ausbildungsvergütung ist nur dann angemessen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung für den Lebensunterhalt der / des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bietet und zugleich eine Mindestentlohnung für die in dem jeweiligen Gewerbezweig bestimmbare Leistung eines / einer Auszubildenden darstellt.

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg beschließt durch ihre Kammerversammlung regelmäßig, welche Ausbildungsvergütung mindestens zu bezahlen ist. Abweichungen nach unten von dieser Empfehlung sind bis zu einer Grenze von 20% zulässig.

Die Rechtsanwaltskammer darf Berufsausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung nicht in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG).

Die Ausbildungsvergütung gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 BBiG ist ferner so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt.

Stand Juli 2023 hatte die Rechtsanwaltskammer Freiburg die höchsten Empfehlungen für die Vergütung in der Ausbildung.

Banknoten gefächert, Symbol für Vergütung, Geldwäsche, Gebühren, SEPA Formular Preisgeld

Aktuelle Empfehlung

Für ab dem Jahr 2021 beginnende Ausbildungsverträge hat die Mitgliederversammlung die folgende Empfehlung zur Vergütungshöhe beschlossen:

1.100 € für das 1. Ausbildungsjahr
1.200 € für das 2. Ausbildungsjahr
1.300 € für das 3. Ausbildungsjahr

Die davor geltende Empfehlung sah folgende Stufen vor:

800 € für das 1. Ausbildungsjahr
850 € für das 2. Ausbildungsjahr
950 € für das 3. Ausbildungsjahr

keine Rückwirkung

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der anwendbaren Emfehlung ist das Datum des Vertragsschlusses, bestehende Ausbildungsverträge sind nicht von einer geänderten Beschlussfassung betroffen, eine Gleichbehandlung auch in bestehenden Verträgen wird aber empfohlen.

Medaille am roten Band mit Logo RAK Freiburg

Preise für besondere Leistungen

Als Anerkennung für besonders gute Leistungen bei dem Abschluss vergibt die Rechtsanwaltskammer Freiburg attraktive Geldpreise unter den Auszubildenden eines Abschlussjahrgangs*, sofern mindestens die Note 2,4 (81 Punkte) erreicht wurden:

Jahrgangsbeste

750,00 €

Schulbeste

500,00 €

Schulzweitbeste

250,00 €

Wird die Notenschwelle nicht erreicht, erhalten die betreffenden Schüler*innen einen Buchpreis. Die Preisträger*innen ehren wir jeweils mit einer Feier.

*An Gastprüflinge werden die Preise nicht verliehen.

Schild "Wir bilden aus!" vor blauem Grund (iStock-1329056202)

Für Ihre Initiativbewerbung

Damit Ihre Initiativbewerbung auf offene Ohren stößt, finden Sie hier eine Liste aller ausbildungsbereiten Mitglieder. Konkrete Stellen finden sie hier:

Liste offener Ausbildungsstellen

Diese Liste stellt alle Mitglieder dar, die mitgeteilt haben, Rechtsanwaltsfachangestellte auszubildenden.
Erfolgversprechender ist sicherlich eine stellenscharfe Bewerbung, aber einen Versuch ist eine Bewerbung über diese Liste sicherlich wert. Die Daten sind von den Mitgliedern selbst gepflegt, alte Eintragungen aus der Zeit vor dem Neustart der Internetseite im Mai 2022 sind ausgetragen worden.

Suche ...

Ausbildungsplatz finden

An dieser Stelle binden wir eine Auswahl der Ausbildungsstellen ein. Eine ungefilterte Liste aller Stellenanzeigen finden Sie im Stellenportal.

Weiterführende Informationen zum Beruf

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nicht nur einige unterhaltsame Podcast-Folgen zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r aufgelegt, sie hat auch eine Informationsseite zum Ausbildungsberuf und eine ganze eigene Kampagne „Recht Clever“ mit weiteren Hintergründen und ausführlichen Berichten aus einer Berliner Strafrechtskanzlei. Weiter finden sie dort den Downloadbereich der Kampagne unter anderem mit einem Vordruck des Ausbildungsvertrags, falls Sie ausnahmsweise nicht den Ausbildungsvertrag Online verwenden möchten.

Ausbildungsvertrag Online

Der Ausbildungsvertrag Online hilft Ihnen bei der Vereinbarung eines neuen Ausbildungsvertrags und prüft automatisch, ob bestimmte Regelungen mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Anforderungen (BBiG, JArbSchG, ArbZG, BUrlG) und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Freiburg zur Mindestvergütung vereinbar ist.

AUSBILDUNGSVERTRAG ONLINE

Screenshots

Den Ausbildungsvertrag Online erläutern wir hier anhand einiger Screenshots, richtig erfassen Sie aber erst, was er ihnen bringt, wenn Sie einen Vertrag online ausgefüllt haben. Der Vertrag prüft alle Regeln auf gesetzlicher Ebene und Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer und vermeidet so Fehler bei der Erstellung des Vertragstextes.

Bislang waren Ausbildungsverträge oft erst nach Korrekturen eintragungsfähig. Auslöser waren der Mindesturlaub, insbesondere für Minderjährige oder im dritten Ausbildungsjahr, zur Mindesthöhe der Vergütung oder es waren Klauseln nicht mit dem BBiG,JArbSchG, ArbZG oder BUrlG vereinbar. Mit dem Ausbildungsvertrag Online sind Verträge eintragungsreif, denn dieser prüft all diese Punkte vor dem Abschluss des Vertrags und vermeidet so zeitintensive Nachfragen und Korrekturen.

Uns genügt ein Scan des Vertrags mit beiden Unterschriften, der per beA eingereicht werden kann. Die Geschäftsstelle wird außerdem durch die Zwischenspeicherung der Daten entlastet, da die Vertragsdaten nicht mehr abgetippt werden müssen. Das reduziert den Arbeitsaufwand und vermeidet Übertragungsfehler.

Weitere Verträge sind schnell ausgefüllt, da alle Daten zum Ausbilder hinterlegt werden.

Wir bitten darum, von der Einreichung von Papierverträgen und handschriftlich ausgefüllten Verträgen Abstand zu nehmen.

Warum DATEV-Online?

Um den Ausbildungsvertrag Online zu nutzen, müssen Sie ein Konto bei DATEV anlegen. Das hat viele Mitglieder bislang abgeschreckt. Wir wollen deshalb erläutern, warum das so ist und was es mit diesem Konto auf sich hat.

DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung wird vielfach gescholten, auch für Dinge, mit denen sie nichts zu tun hat. Hier aber ist tatsächlich der Grund für die Pflicht, ein Konto bei der DATEV anzulegen, dass wir die komplexe Programmierung hinter dem Ausbildungsvertrag online nicht selbst erledigt haben, sondern uns eines gemeinsam mit DATEV entwickelten und für verschiedene Kammern ausgearbeiteten Programms bedienen. Dieses stellt die DATEV gegen entsprechende Zahlungen den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung. Da der Vertrag aber nicht nur eine PDF-Datei ist, sondern Daten im Rahmen der Überprüfung verarbeitet und gespeichert werden müssen, um die Funktionen bieten zu können, bedarf es einer Grundlage für diese Datenverarbeitung und deren Speicherung. Das verlangt die DSGVO. Damit also mit den Daten gearbeitet werden kann, muss die DATEV wissen, um wessen Daten es sich handelt und mit diesem Verantwortlichen eine Vereinbarung über die Verarbeitung der Daten treffen. Das aber geht nur, wenn ein entsprechendes Konto vorhanden ist. Mit den Daten macht die DATEV weiter nichts, sie werden nur gespeichert und für die Erstellung von Ausbildungsverträgen benötigt, sonst aber nicht ausgewertet.

Sie können also guten Gewissens ein Konto bei der DATEV einrichten, um einen Ausbildungsvertrag online abzuschließen.

Ausbildungsvertrag – Papiervordruck

Anstelle des komfortablen Ausbildungsvertrags Online können Sie auch einen PDF-Vertrag ausfüllen. Dieser ist im Mitgliederbereich verfügbar unter Kanzlei/Ausbildung verfügbar.

Logo (R)ECHT INTERESSANT-Podcast Spezial mit Podcast-Mikrofon und Sticker "Aktualisiert!"

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BRAK-Kampagne: Aufstehen für den Rechtsstaat!

Start der BRAK-Kampagne "Aufstehen für den Rechtsstaat!" – Justizminister Marco Buschmann + Prof. Dr. Markus Klimsch

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Erneut weniger Auszubildende

Bundesweiter Trend verlangsamt sich, aber erneut weniger Auszubildende. im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte

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Die Rastatter Prozesse – NS-Verbrechen vor Gericht

Sonderausstellung des Bundesarchivs im Oberlandesgericht Karlsruhe vom 15.03.2024 bis 26.04.2024