Fachanwaltschaft

Informationstechnologierecht

Die Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Die Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht wurde geschaffen, um die besonderen Qualifikationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufzuzeigen, die sich mit den rechtlichen Aspekten digitaler Technologien, von Software, Datenverarbeitung und Online-Dienstleistungen befassen.

Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht werden beratend hinzugezogen, wenn Softwareverträge zu überprüfen oder zu gestalten sind, Fragen des Datenschutzes oder aus dem Bereich des Online-Handels (E-Commerce) zu bewerten sind oder IT-Projekte und IT-Sicherheit zu planen sind. Die Mandantschaft reicht von Start-ups über öffentliche Stellen bis hin zu internationalen IT-Unternehmen.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Start-ups im Tech-Bereich – rechtssichere Plattform- und App-Gestaltung, Datenschutzkonzepte, Investorenverträge
  • IT-Unternehmen und Softwareentwickler*innen – Lizenzverträge, AGB-Gestaltung, Projektverträge, Open-Source-Recht
  • E-Commerce-Unternehmen und Onlinehändler*innen – Gestaltung von Onlineshops, Fernabsatzrecht, Verbraucherschutz, Zahlungsdienste
  • Mittelständische Unternehmen mit IT-Projekten – Vertragsgestaltung bei Softwarebeschaffung, Projektscheitern, Mängelhaftung
  • Öffentliche Stellen und Behörden – IT-Vergabeverfahren, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Compliance mit DSGVO
  • Unternehmen aller Branchen – IT- und Datenschutz-Compliance, Datenübermittlungen, Cybersecurity und Incident Response
  • Agenturen und Webdienstleister*innen – rechtliche Ausgestaltung von Hosting-, Design- und Contentverträgen
  • Privatpersonen – Löschungsbegehren nach DSGVO, Identitätsdiebstahl, Rechte bei Datenpannen oder Online-Betrug

Welche praktischen Erfahrungen die Fachanwaltsordnung an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht stellt, regelt § 14k Fachanwaltsordnung (FAO).

Stand 01.01.2025 ist die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht eine eher kleine Fachanwaltschaft. Bundesweit wurden bislang 791 Titeln verliehen, davon sind 170 Fachanwältinnen und 621 Fachanwälte für Informationstechnologierecht.