Fachanwaltschaft

Gewerblicher Rechtsschutz

Die Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwält*innen, die den Begriff Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz führen dürfen, mussten nachweisen, dass sie über über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen des Marken-, Patent-, Design- und Wettbewerbsrechts sowie in angrenzenden Schutzrechten wie dem Gebrauchsmusterrecht verfügen. Sie beraten ihre Mandant*innen zur rechtlichen Absicherung von Produkten, Dienstleistungen und ihrer geschäftlichen Identität. Außerdem helfen sie bei der wirksamen Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Nachahmer*innen oder Mitbewerber*innen. Vertreter*innen der Fachanwaltschaft betreuen nationale und internationale Schutzrechtsanmeldungen und übernehmen die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Kennzeichen, technische Schutzrechte oder wettbewerbswidriges Verhalten.

Umgekehrt verteidigen Fachanwältinnen und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auch gegen unberechtigte Abmahnungen.

 

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Unternehmen, Start-ups oder Selbstständige, die Marken oder Designs schützen lassen möchten
  • Hersteller*innen und Entwickler*innen, die ihre technischen Erfindungen rechtlich absichern wollen
  • Agenturen und Kreativschaffende, die sich gegen unlautere Nachahmung oder Rufausnutzung zur Wehr setzen
  • Unternehmen, die sich gegen Abmahnungen im Bereich Werbung oder Vertrieb verteidigen müssen
  • Wettbewerber*innen, die gegen unlauteres Verhalten im Markt vorgehen möchten

Inlandsrechtsgebiete (10)

Arbeitnehmererfindungsrecht
Designrecht
Gebrauchsmusterrecht / Geschmacksmusterrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Kennzeichenrecht
Markenrecht
Patentrecht
Sortenschutzrecht
Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Auslandsrechtsgebiete (3)

Europäische Patentrechte
Europäische Sortenschutzrechte
Unionsgeschmacksmusterrecht

Welche besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen zum Erwerb der Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung gewerblicher Rechtsschutz nachzuweisen sind, bestimmt § 14h der Fachanwaltsordnung (FAO).

Stand 01.01.2025 zählten zu dieser eher kleinen Fachanwaltschaft insgesamt 1.370 Personen, davon sind 402 Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz und 968 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.