Fachanwaltschaft
Agrarrecht
Die Fachanwaltschaft Agrarrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Die Fachanwaltschaft Agrarrecht vereint als interdisziplinäres Rechtsgebiet das Privatrecht, öffentliche Recht und auch Europarecht rund um die Land- und Forstwirtschaft. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Agrarrecht beraten im und navigieren durch ein Geflecht aus Grundverkehrs-, Subventions-, Umwelt-, Familien- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht.
Regelmäßig werden sie für Einzelpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen tätig, die direkt oder mittelbar mit land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit befasst sind.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Forstbetriebe und Waldbesitzende – forstliche Bewirtschaftung, Waldnutzung, Jagd- und Wildschadensrecht
- Landwirtinnen und Landwirte – Hofübertragung, Flächenkauf und -pacht, Subventionsrecht, Umweltauflagen
- Agrargenossenschaften und landwirtschaftliche Unternehmen – Gesellschaftsrecht, Fördermittelverfahren, Flächennutzung
- Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen – Pachtvertragsgestaltung, Kündigungen, Pachtnachfolge
- Lohnunternehmen, Maschinenringe und Betriebsgemeinschaften – Vertragsgestaltung, Haftung, gemeinsame Nutzung von Technik
- Landwirtschaftskammern und Berufsvertretungen – Satzungsrecht, Strukturförderung, Vertretung agrarpolitischer Interessen
- Kommunen und Flurbereinigungsbehörden – Landtausch, Flurneuordnung, agrarstrukturelle Planungen
- Erb*innen und Hofübergeber*innen – Höferecht, Pflichtteilsrecht, Nachfolgeregelungen im landwirtschaftlichen Familienbetrieb
Inlandsrechtsgebiete (32)
Auslandsrechtsgebiete (5)
Welche praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse Fachanwältinnen und Fachanwälte für Agrarrecht nachweisen müssen, regelt § 14m Fachanwaltsordnung (FAO).
Nach dem Sportrecht ist Stand 01.01.2025 die Fachanwaltschaft für Agrarrecht bundesweit die zweitkleinste Fachanwaltschaft. Ihr gehören 205 Personen an, von denen 47 Fachanwältinnen und 158 Fachanwälten für Agrarrecht sind.