Fachanwaltschaft

Agrarrecht

Die Fachanwaltschaft Agrarrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Die Fachanwaltschaft Agrarrecht vereint als interdisziplinäres Rechtsgebiet das Privatrecht, öffentliche Recht und auch Europarecht rund um die Land- und Forstwirtschaft. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Agrarrecht beraten im und navigieren durch ein Geflecht aus Grundverkehrs-, Subventions-, Umwelt-, Familien- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht.

Regelmäßig werden sie für Einzelpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen tätig, die direkt oder mittelbar mit land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit befasst sind.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Forstbetriebe und Waldbesitzende – forstliche Bewirtschaftung, Waldnutzung, Jagd- und Wildschadensrecht
  • Landwirtinnen und Landwirte – Hofübertragung, Flächenkauf und -pacht, Subventionsrecht, Umweltauflagen
  • Agrargenossenschaften und landwirtschaftliche Unternehmen – Gesellschaftsrecht, Fördermittelverfahren, Flächennutzung
  • Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen – Pachtvertragsgestaltung, Kündigungen, Pachtnachfolge
  • Lohnunternehmen, Maschinenringe und Betriebsgemeinschaften – Vertragsgestaltung, Haftung, gemeinsame Nutzung von Technik
  • Landwirtschaftskammern und Berufsvertretungen – Satzungsrecht, Strukturförderung, Vertretung agrarpolitischer Interessen
  • Kommunen und Flurbereinigungsbehörden – Landtausch, Flurneuordnung, agrarstrukturelle Planungen
  • Erb*innen und Hofübergeber*innen – Höferecht, Pflichtteilsrecht, Nachfolgeregelungen im landwirtschaftlichen Familienbetrieb