Azubi-geprüft: Das neue Zertifikat für Ausbildungskanzleien

Wir alle brauchen gutes Fachpersonal, um die Qualität zu liefern, die von unseren Mandanten erwartet wird. Viele Kanzleien bilden deshalb aus und berichten von erheblichen und weiter zunehmenden Schwierigkeiten bei der Suche nach Auszubildenden.

Dabei soll das Zertifikat

“Azubi-geprüft”

helfen.

Besonderer Einsatz für das Ausbildungsziel

Ausgezeichnet werden nur Kanzleien, die sich in besonderer Weise für die Belange ihrer Auszubildenden einsetzen, mindestens nach der Vergütungsempfehlung entlohnen und sich verbindlich dazu verpflichten. Die Kanzlei darf weiter in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Antragstellung nicht Gegenstand von Beschwerden über die Ausbildungszustände gewesen sein, die zu einer Maßnahme gegen die Kanzlei oder ein Mitglied der Kanzlei geführt haben.

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Abheben von der Masse

Um Kanzleien bei der Suche nach Auszubildenden und umgekehrt Auszubildenden bei der Suche nach Kanzleien zu helfen, die ganz besonders viel Augenmerk auf eine Förderung ihrer Auszubildenden legen, hat die RAK Koblenz ein Zertifikat „Azubi-geprüft“ aufgelegt. Dieses darf die RAK Freiburg dankenswerter Weise in Lizenz mit angepassten Farben und eigenem Logo verwenden.

Machen Sie Ausbildungssuchende darauf aufmerksam, dass Ihre Kanzlei eine „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ ist!

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Kurz und knackig: Willste dafür noch ’nen Orden oder was?

Diese Kanzleien werden in allen Suchmodulen mit dem hier abgebildeten Logo hervorgehoben und weiter unten aufgelistet, sobald erste Auszeichnungen erfolgt sind.

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Ausgezeichnet! Das sind die guten Ausbilder und Arbeitgeber

Die RAK Sachsen hat das Zertifikat Azubi-geprüft und eine abgewandelte Fassung des Zertifikats RA-Fach-geprüft übernommen und konnte den Start mit einer Podcast-Folge einläuten.

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War for Talents – Heiße Tipps vom CEO

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Beruflicher Erfolg durch Arroganz – Tipps vom Coach (mit Dr. Peter Modler)

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AZUBIS: Warum auf das Zertifikat achten?

Warum sollten Auszubildende sich über das Zertifikat informieren? Was bringt es in der Ausbildung?

Zertifikat „Azubi-geprüft“

Kanzleien, die besonders viel Einsatz in der Ausbildung zeigen und dazu einen umfangreichen Katalog an Mindestbedingungen für Auszubildende unterzeichnen, sich verpflichten, mindestens in Höhe der Empfehlungen der RAK Freiburg zu bezahlen und sich einem Fortbildungsprogramm für Führungskräfte unterziehen, dürfen für einen Zeitraum von drei Jahren das Zertifikat Azubi-geprüft führen, wenn der Antrag von mindestens einer/einem Auszubildenden unterstützt wird.

Warum soll ich auf das Zertifikat Azubi-geprüft achten?

7 Punkte, die für zertifizierte Kanzleien sprechen! Ein kurzes Video erläutert Vorteile für Azubis.

Und wo finde ich das Zertifikat?

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz hat das Zertifikat „Azubi-geprüft“ ins Leben gerufen und damit offenbar einen Bedarf aufgedeckt. Jedenfalls gibt es die Zertifizierung mittlerweile in 8 Rechtsanwaltskammern und wir sind überzeugt, dass es in Kürze noch einige mehr werden.

KANZLEIEN: Warum lohnt sich das Zertifikat?

Welchen Vorteil haben Kanzleien vom Zertifikat “Azubi-geprüft”? Lohnt sich die Mühe?

Warum sollte meine Kanzlei sich zertifizieren lassen?

7 Gründe, warum zertifizierte Kanzleien bessere Chancen haben, besonders begehrte Kandidatinnen und Kandidaten zu erhalten und sie auch zu behalten!

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Sie möchten dieses Zertifikat erwerben?

Antragsunterlagen

Bitte senden Sie uns die Unterlagen per beA mit dem Nachweis des Besuches von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren zu. Die RAK Freiburg behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben auch Gespräche mit Auszubildenden zu führen, die den Antrag unterstützen.

Nach Verleihung darf mit dem Zertifikat drei Jahre lang geworben werden. Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.

Die passenden Seminare der RAK Koblenz verlinken wir. Auch auf der Seite unserer vormaligen Kooperationspartnerin, der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Freiburg (www.vwa-freiburg.de) werden einige geeignete Führungskräfte-Seminare angeboten. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall, ob wir ein bestimmtes Seminar für die Zertifikate anerkennen.

Führungskräfte-Seminare

Sie müssen den Besuch von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter angeboten werden und nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Zur Erleichterung verlinken wir auf die online angebotenen Seminare der Rechtsanwaltskammer Koblenz, die den Anforderungen an die entsprechenden Nachweise entsprechen, da diese Kammer das Zertifikat entwickelt hat.

Seminare (Auswahl auf Führungskräfte-Seminare beschränkt), Veranstalter Rechtsanwaltskammer Koblenz

Auch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe bietet ein Seminar geeigneten Inhalts an, auf das wir gerne verweisen. Das Seminar findet in Präsenz im doch deutlich einfacher zu erreichenden Karlsruhe statt:

Erfolgreiche Führung in der Anwaltskanzlei


Wenn Sie andere Nachweise einreichen wollen, fragen Sie auf der Geschäftsstelle, ob die Inhalte angerechnet werden.

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Liste der Mitglieder aus Azubi-geprüften Kanzleien

In dieser Liste werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und zugelassene Berufsausübungsgesellschaften gelistet, deren Kanzleien Azubi-geprüft sind. Die ersten Kanzleien haben die Zertifikate in einer kleinen Feier im Januar 2025 überreicht bekommen.

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