Justitia mit Podcast-Mikrofon

Berufsrecht

Veröffentlicht am

BGH: Kündigungssperrfrist im Mietrecht aus § 577a BGB beginnt erst mit Eigentumserwerb

BGH zu Mietrecht: Sperrfrist aus § 577a BGB für Eigenbedarfskündigung beginnt erst mit Eigentumserwerb, vermeidet Umgehung.

Kern der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat eine offene Frage entschieden, über die in der Literatur seit langem diskutiert worden war. Wird Eigentum in Wohnungseigentum aufgeteilt und werden vorher bestehende Mietverträge danach gekündigt, gibt es eine Sperrfrist für diese Kündigungen.

Umstritten war bislang, ob die Sperrfrist aus § 577a BGB ab Aufteilung in Wohnungseigentum oder ab Erwerb des Eigentums an einzelnen Wohnungen läuft. In dem nunmehr entschiedenen Fall erfolgte die Veräußerung der Wohnung erst 2017, die Aufteilung war bereits 2012 vorgenommen worden.

BGH gegen Literatur-Mehrheit

Der Bundesgerichtshof entschied sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Literatur und begründet dies damit, dass die gesetzlichen Sperrfristen nicht umgangen werden sollen. Nach Maßgabe des Bundesgerichtshofes ist auf den Erwerb des Eigentums durch die kündigende Vermieterseite abzustellen. Die nach Bundesrecht generell dreijährige Sperrfrist kann durch Öffnungsklausel durch Landesrecht verlängert werden und beträgt zB in Berlin und München 10 Jahre, in Baden-Württemberg für viele Gemeinden 5 Jahre nach der Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg – KSpVO BW. Im konkreten Fall wäre die 2022 ausgesprochene Kündigung aufgrund 10-jähriger Sperrfrist erst 2027 möglich, weshalb die klagende Vermieterseite den Räumungsrechtsstreit nun vor dem höchsten Bundesgericht in Zivilsachen verlor.

Hier finden Sie die Entscheidung VIII ZR 161/24 vom 06.08.2025 im Volltext.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Mietrecht

Sie haben Fragen rund um das Mietrecht, wollen Mietern kündigen oder Ihre Wohnung wurde gekündigt?


RAKtuell

Diagramme auf Tabletbildschirm mit Podcast-Mikrofon

Kammerwesen

Veröffentlicht am

Nähere Betrachtung der BRAK-Ausbildungsstatistik 2025

Die BRAK-Ausbildungsstatistik zum 01.09.2025 wurde am 26.01.2026 veröffentlicht. Wir steuern Visualisierungen bei.

Kammerwesen | Berufsrecht

Veröffentlicht am

Kooperationsvertrag mit RAK Zweibrücken: Ertrag für Freiburg

Kooperation mit RAK Zweibrücken: Karten in der Anwaltssuche, viel mehr Daten und vieles mehr.

Kammerwesen | Berufsrecht | Wahlen

Veröffentlicht am

Vorstandswahlen 2026 – Wahlausschreiben

Vorstandswahlen 2026 | Wahlausschreiben für BEIDE Wahlen veröffentlicht: Wahlvorschläge bitte bis 16.04.2026 – 12h – einreichen!