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Satzungsversammlung: Nunmehr 5 statt drei Jahre Zeit für Fälle
BRAK: Statt bisher 3 Jahre dürfen nunmehr 5 Jahre Fälle für praktische Erfahrungen als Fachanwält*in gesammelt werden.
Die Satzungsversammlung ermöglicht nun 5 Jahre Fallsammlung statt bisher 3
Bislang mussten alle Berufsträgerinnen und Berufsträger, die einen Fachanwaltstitel führen wollten, in drei Jahren die notwendige praktische Erfahrung erwerben. Fälle, die älter als drei Jahre waren, wurden nicht mehr gezählt. In einigen Fachanwaltsbereichen erwies sich dieser Zeitraum als sehr kurz. Die Satzungsversammlung hat nun eine Änderung der Fachanwaltsordnung beschlossen, die den Antragstellerinnen und Antragstellern mehr Zeit gewährt. Praktische Erfahrungen im Fachgebiet können nunmehr mit Fällen aus insgesamt fünf Jahren nachgewiesen werden. Eine qualitative Änderung der Fachanwaltschaften geht damit nicht einher, denn die übrigen Voraussetzungen bleiben und auch in fünf Jahren sind in den Gebieten noch viele Fälle zu bearbeiten. Geschwindigkeit alleine sagt nicht unbedingt etwas über die Qualität aus. In einigen Bereichen sorgen außerdem Verzögerungen in den gerichtlichen Verfahren für so lange Verfahrenslaufzeiten, dass die Anpassung vielleicht sogar inhaltlich eine Verbesserung bringt.
Vor allem aber steckt ein Fairness-Gedanke dahinter: Wer Kinder erzieht oder aus anderen Gründen in Teilzeit arbeitet, kann endlich in einem realistischen Rahmen dennoch Fälle sammeln, die für die Fachanwaltschaft zählen.
Presseerklärung der BRAK vom heutigen Tag
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Presseerklärung vom heutigen Tag den Beschluss der Satzungsversammlung bekannt gegeben, dem 63 der 72 anwesenden Mitglieder zustimmten (6 stimmten dagegen, 3 enthielten sich). Die Änderung des § 5 Abs. 1 S. 1 FAO kann theoretisch noch durch Einspruch des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz nach § 26 Abs. 2 FAO iVm § 191e BRAO gestoppt werden, damit rechnet aber niemand.
Mittlerweile ist das Protokoll zur Sitzung öffentlich. Die BRAK hat es auf der Internetseite veröffentlicht.
Je nachdem, wann die BRAK die Beschlüsse dem Ministerium übermittelt, könnten bei Ausbleiben einer Intervention durch das Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz könnten die Änderungen bereits zum 01.11.2025 oder 01.12.2025 in Kraft treten.
Was ist die Satzungsversammlung?
Die Satzungsversammlung ist das Parlament der Anwaltschaft. Sie beschließt über die genauerer Ausformung der gesetzlichen Regen des Berufsrechts aus der Bundesrechtsanwaltsordnung durch eine Satzung, die Berufsordnung und über die Ausgestaltung der Fachanwaltschaften in Form einer weiteren Satzung, der Fachanwaltsordnung, FAO.
Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden durch freie und geheime Briefwahl oder elektronische Wahl im 4-Jahres-Turnus gewählt. Je angefangene 2.000 Mitglieder (natürliche Personen) eines Kammerbezirks wird ein Mitglied gewählt. Die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern dürfen an den Sitzungen der Satzungsversammlung ebenfalls teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
Wer Mitglieder der Satzungsversammlung ist und welche Regeln für diese gelten, stellt die BRAK auf einer eigenen Unterseite hervorragend dar. Dort wird auch aufgeschlüsselt, welcher Ausschuss welche Zuständigkeiten hat und wann die Satzungsversammlung zuletzt getagt hat. Turnusmäßig gibt es je eine Frühjahrs- und eine Herbstsitzung.
Wer die Kammer Freiburg in der Satzungsversammlung vertritt, konnten unsere Mitglieder zuletzt 2023 bestimmen. Damals wurden die Mitglieder der Satzungsversammlung für die Wahlperiode 2023-2027 gewählt.
Dass wir mit 2 Mitgliedern vertreten sind, ergibt sich aus der Tatsache, dass wir mit rund 3.500 Mitgliedern den zweiten Block aus 2.000 Mitgliedern anbrechen, aber nicht überschreiten.
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