Seminare der RAK Freiburg
Wer rastet, der rostet
Damit Ihnen das nicht geschieht, bietet die Rechtsanwaltskammer Freiburg in ihrem Kern-Kompetenzbereich Seminare an.
Vor Ort oder Online? Hybrid!
Alle Veranstaltungen der RAK Freiburg können vor Ort im direkten Austausch mit den Dozent*innen besucht werden. An allen Seminaren ist auch eine Online-Teilnahme möglich, die Veranstaltungen sind also sämtlich hybrid.
Berufsrechtsfortbildung
Seit dem 01.08.2022 ist der Nachweis des Besuchs einer Veranstaltung zum Anwaltsberufsrecht im Umfang von zumindest zehn Stunden Zulassungsvoraussetzung. Wir begrüßen, dass Rechtsanwält*innen und Syndikusrechtsanwält*innen über ein Mindestmaß an Berufsrechtskenntnissen verfügen müssen.
Hintergrund und Fortbildungsangebot
Fortbildungsangebot
Da dieser Nachweis noch bis ein Jahr nach Zulassung geführt werden darf, bieten wir selbst eine Veranstaltung an, mit der die Lücke geschlossen werden kann. Dazu konnten wir einen der erfahrensten Dozenten auf dem Gebiet gewinnen. Nach einem erfolgreichen ersten Durchlauf wird die Veranstaltung voraussichtlich jedes Halbjahr einmal stattfinden.
https://www.rak-freiburg.de/raktuell/berufsrecht-nach-%c2%a7-43f-brao-ra-martin-w-huff-24_03/
Wir sind überzeugt: Auch erfahrene Mitglieder werden von einem Besuch profitieren!
Und was ist mit Fortbildung für Fachanwält*innen?
Anders als manchen andere Kammer betreibt die RAK Freiburg keine Fortbildungs-GmbH und auch sonst kein großes Fortbildungsprogramm für Rechtsanwält*innen, wir beschränken uns auf berufsrechtliche und gebührenrechtliche Themen. Den Grund nennen wir beim Namen:
Anwaltverein Freiburg
Der Anwaltverein Freiburg ist für einen Verein seiner Größe ungewöhnlich gut in Sachen Fortbildung aufgestellt und die Rechtsanwaltskammer würde als weiterer Anbieter im gleichen Spektrum um die Teilnehmer und Dozenten konkurrieren. Auch die anderen Anwaltvereine im Bezirk der Rechtsanwaltskammer bieten gute Fortbildungsprogramme an. Gute Dozenten aber kann ein Veranstalter auf Dauer nur mit entsprechendem Publikum einladen. Wenn Verein und Kammer zB im Gesellschaftsrecht mit einem ähnlichen Thema um Fortbildungs-„Kunden“ in Wettbewerb treten, ist das Ergebnis am Ende wahrscheinlich angesichts der überschaubaren Größe des regionalen Marktes ein Niedergang des Fortbildungsangebots insgesamt.
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg geht daher einen anderen Weg und ergänzt das vielfältige Angebot der Arbeitsgemeinschaften und des Vereins um Fortbildungsangebote zu beA und allgemeinere Themen, die nicht im Bereich der Pflichtfortbildung der Fachanwält*innen spielen.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?
Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Rechtsreferendare | Studierende | Berufsrecht
Veröffentlicht am
Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung
Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.