Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Meist schneller als das rein ehrenamtliche Vermittlungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Mandantinnen und Mandanten / Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin.

Die Einrichtung schlichtet auf Grundlage des § 191f BRAO neutral und kostenlos bei Streit zwischen Verbrauchern und Anwältinnen oder Anwälten um Gebühren oder Schadenersatz. Seit dem 01.01.2025 ist auch die betragsmäßige Beschränkung der Höhe entfallen.
Die Schlichtung erfolgt nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), die Teilnahme ist freiwillig.

Das Verfahren findet schriftlich / textlich statt und ist regelmäßig deutlich schneller als der Rechtsweg zu den Gerichten, eine kurze Übersicht stellen wir bereit. es hemmt – anders als die Vermittlung durch den Vorstand – die Verjährung.

Sie können einen Online-Schlichtungsantrag stellen.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Ergänzende Erläuterungen

Die Schlichtungsstelle hat uns eine kurze Übersicht über ihr Verfahren und die Grenzen der Zuständigkeit für alle Interessierten zur Verfügung gestellt.

Die Arbeit der Schlichtungsstelle entlastet die Rechtsanwaltskammern, bei welchen oft Vermittlungsanfragen eingehen, die im Schwerpunkt gebührenrechtliche Fragestellungen betreffen. Bei solchen Fragestellungen aber besteht ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Vorstandes, im Auftrag eines Gerichts ein Gutachten zur Angemessenheit der durch ein Mitglied bestimmten Gebühr aus einem Rahmen zu erstatten und in derselben Rechtssache zu vermitteln. Die Schlichtung ist wesentlich geeigneter, da die Stelle anders als der Vorstand diesen Konflikt nicht hat. Außerdem hat die Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weitergehende Befugnisse, während die Rechtsanwaltskammer regelmäßig auf die Möglichkeit der Klärung vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit, konkreter meist den Zivilgerichten verweisen muss.

Tätigkeitsbericht

Die Tätigkeit der Einrichtung, die ihren Betrieb 2011 aufgenommen hat, ist mittlerweile auf einigen Umfang angewachsen. Aus den jährlichen Berichten über die Tätigkeit ist erkennbar, dass die Institution angenommen wird und mittlerweile sehr erfolgreich schlichtet. Wir verweisen auf die Meldung der BRAK zum Tätigkeitsbericht 2024.

Logo (R)ECHT INTERESSANT (Steffi Beyrich) mit Podcast-Mikrofon

Podcast (R)ECHT INTERESSANT!

Geschäftsführerin und Pressesprechering RAin Stephanie Beyrich hat auch zur Schlichtungsstelle bereits einen Podcast aufgezeichnet, den wir hier verlinken. Die Schlichtungsstelle erreicht mittlerweile deutlich höhere Schlichtungsquoten und die Wertgrenze wurde aufgehoben, aber dennoch ist die Folge informativ.

RAKtuell

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Urteil vom 17.12.2024 OLG Karlsruhe mittlerweile rechtskräftig

BGH: Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verurteilung durch das OLG Karlsruhe und LG Waldshut-Tiengen zum RDG zurückgewiesen.

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BVerfG: Kanzleidurchsuchung nur hinter hohen Hürden

BVerfG fordert "besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit"!

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Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft

Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.