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Kammerwesen | Berufsrecht | Rechtspolitik

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Bundesrat am 19.12.2025: Vorschlag für Art. 19 V GG abgelehnt

Antrag auf Schaffung eines Art. 19 Abs. 5 BRAO scheitert: Bundesrat lehnt Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung ab!

Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung abgelehnt.

Der Bundesrat hat den Ende November auf Antrag der Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz auf die Tagesordnung gesetzten Antrag auf Schaffung eines Grundrechts auf unabhängige anwaltliche Beratung in einem neuen Abs. 5 zu Art. 19 GG abgelehnt.

In den Ausschüssen war der Vorschlag am 03.-05.12.2025 kontrovers beraten worden. Der Sozialausschuss votierte für die Einführung, die Ausschüsse Inneres und Recht dagegen, wobei sie fälschlich Kosten als Grund nannten. Die Einführung würde indes keine zusätzlichen Kosten auslösen, da Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe von der Einführung eines entsprechenden Grundrechts unabhängig sind.

Der Bundesrat kam nun zu dem Ergebnis, es bestehe aufgrund der einfach-gesetzlichen Regelungen zum Anwaltsberuf in § 1 und § 3 BRAO ausreichender Schutz. Dass genau dieses Argument nur trägt, bis Gegner eines freiheitlichen Rechtsstaats dieses einfache Gesetz ändern, vermochte das Gremium offenbar nicht zu überzeugen.

Mit der BRAK halten wir diese Entscheidung für grundfalsch

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet deutliche Worte:

„Dieser Entschließungsantrag wäre bitter nötig gewesen. Das Recht auf unabhängige Beratung grundgesetzlich zu verankern war rechtsstaatlich dringend geboten. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat zu verkennen scheint, dass es sich bei unserer Forderung weder um Symbolpolitik noch um einen Dienst für die Anwaltschaft selbst handelte, sondern um die Sicherstellung und Garantie rechtsstaatlicher Prinzipien im Interesse aller Mandantinnen und Mandanten! Die Angst der Mehrheit der Länder vor zusätzlichen Kosten verfängt nicht, da keinerlei zusätzliche Kosten entstehen. Das Kostenargument ist schlichtweg falsch.“

Rechtsanwältin und Schatzmeisterin der BRAK Leonora Holling ergänzt:

„Die aktuellen Entwicklungen, nicht nur in Deutschland sondern auf der ganzen Welt, zeigen doch mehr als deutlich, dass bislang für selbstverständlich Gehaltenes keineswegs selbstverständlich ist. Bei allen Initiativen zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates wir ein existenzieller Punkt völlig vergessen: Die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin besorgt, da man diese Interessen im Bundesrat offensichtlich ernst genommen und es ablehnt, diese wichtige Entschließung zu fassen.“

Wir verlinken noch die BRAK-Presseerklärung Nr. 17 im Wortlaut.

Abschiebehaft-Beistände light in Freiburg

§ 62d AufenthaltsG regelte seit dem jahr 2024, dass noch nicht anwaltlich vertretenen Ausreisepflichtigen im Falle der Verhaftung zur Durchsetzung ihrer Ausreise ein anwaltlicher Beistand zu bestellen ist, soweit ein solcher nicht bereits besteht.

Die Bundesregierung hat diese Regelung gestrichen, der Bundestag hat dem Gesetz heute zugestimmt. Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.

Substanzarme Redebeiträge

Die Redebeiträge im Bundesrat, nach denen sich die Regelung nicht bewährt habe, blieben substanzarm. Kein einziger Redebeitrag lieferte dafür Belege, es blieb bei der Darstellung, die anwaltliche Beteiligung habe die Verfahren verzögert. Niemand hat erwartet, dass die Inhaftierung zum Zweck der Abschiebung mit anwaltlichen Beistand schneller geht. Schon der Blickwinkel der Betrachtungen war damit verfehlt. Der eigentlichen Frage wichen alle Redenbeiträge aus: Haben die Vertreter Rechtsstaatlichkeitsdefizite offengelegt? Auch die BRAK wird am Thema sicher dran bleiben.

Service der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Wir bleiben dabei: Festnahmen auch zum Zweck der Abschiebung sind gravierende Eingriffe in die Freiheit der Person und verlangen immer nach anwaltlichem Beistand. In einem Rechtsstaat dürfen fehlerhafte Verhaftungen auch nicht einfach hingenommen werden, es ist eben durch anwaltlichen Beistand sicherzustellen, dass Menschen sich gegen eine möglicherweise rechtswidrige Inhaftierung wehren können. Die Regelung hatte für kurze Zeit eine eklatante Lücke in der Rechtsstaatlichkeit beseitigt. Es bleibt zu hoffen, dass eine Überprüfung der nun beschlossenen Streichung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt.

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg lässt ihren Mitgliedern weiter die Werbemöglichkeit, denn auch wenn selbst gezahlt werden muss, benötigen Inhaftierte in Abschiebehaft anwaltlichen Beistand.

Wir verlinken die BRAK-Pressererklärung Nr. 15 und zitieren noch einmal Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer:

„Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar! Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht. Rechtswidrige Inhaftierungen sind alles andere als selten!“

Hintergrund: Das Rückführungsverbesserungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen (Rückführungsverbesserungsgesetz) wurde am 27.02.2024 erstmals ein Rechtsanspruch auf anwaltliche Unterstützung im Falle der Ingewahrsamnahme in Abschiebehaft begründet. Ein überfälliger Schritt in einem Rechtsstaat, der rechtswidrige Inhaftierungen nicht einfach ignorieren darf und deshalb Hilfsangebote bereitstellen muss.

Die BRAK berichtete in einem  Beitrag über das damals neue Gesetz, welches am 19.12.2025 wieder aufgehoben wurde.

Suchseiten Abschiebehaft-Beistände

Unterseite Abschiebehaft-Beistände

Die RAK Freiburg behält ihre Suchseite, auf der alle Mitglieder aufgelistet werden, die sich als Beistände in Abschiebehaft-Sachen anbieten, auch wenn die rechtliche Pflicht zur Beiordnung entfallen ist.

Suchkriterium in der Anwaltssuche

Seit dem 15.02.2024 ist ein entsprechendes Suchfeld Abschiebehaft-Beistand in der Anwaltssuche integriert, die direkte Suche über die Seite Abschiebehaft-Beistände ist aber deutlich einfacher.

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rakfreiburg auf instagram

Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.

Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.