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Zwischenziel erreicht: Ein weiteres Jahr Sammelanderkonten
BRAK Verhandlungs-Erfolg: Nichtanwendungserlass des BMF zum Common Reporting Standard wird um ein Jahr verlängert!
Uppdate vom 02.12.2025
Sehr schön ist die Darstellung dieses Etappensiegs der BRAK durch
Rechtsanwalt Tom Braegelmann (LinkedIn)
in Comic-Form auf LinkedIn mit Superheldin und „Orkan der Rechtspflege“ Steffi Beyrich
Mission Sammelanderkonto: Erfolg!
Die Daumen werden aus der gesamten Anwaltschaft gedrückt, dass statt Nichtanwendungserlassen in Reihe nun eine endgültige Regelung gefunden wird. Schön zu sehen, dass auch so bekannte Kollegen sich einsetzen, um dem Thema die seiner Bedeutung angemessene Reichweite zu verschaffen.
Herzlichen Dank an Tom Braegelmann für die Möglichkeit, den Comic direkt einzubinden!
Nichtanwendungserlass zu Common Reporting Standards verlängert (24.11.2025)
Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte das Präsidium beauftragt, Verhandlungen über eine Vereinbarung mit den Beteiligten (Bankenverbänden und Ministerien) zu führen. Ziel der Vereinbarung ist eine Verständigung über eine Schnittstelle zur automatisierten Prüfung der Daten. Zwischenziel die Verlängerung des zum 31.12.2025 auslaufenden Nichtanwendungserlasses.
Dieses Zwischenziel wurde nun erreicht, der Nichtanwendungserlass wurde bis zum Ende des Jahres 2026 verlängert. Nun ist es an den Beteiligten, bis zu dessen Ende eine Lösung für den automatisierten Datenaustausch zu erarbeiten, zu testen und zu installieren. Das produktive System soll bis Mitte 2027 stehen, ein weitere Verlängerung des Nichtanwendungserlasses gegen Ende des Jahres 2026 ist also zu erwarten, soweit der Projektfortschritt dies erlaubt.
Die BRAK meldet den Erfolg ausführlich in ihrer Presseerkärung 13/2025.
RAKtuell
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BVerfG erneut zu § 522 II ZPO
Wieder § 522 II ZPO, Entscheidung wieder verfassungswidrig | Bundesverfassungsgericht BVerfG v. 03.11.2025 – 1 BvR 573/25
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BRAK: Rechtsanspruchs auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebehaft muss in einem Rechtsstaat erhalten bleiben!
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Resilienz des Rechtsstaats: Grundrecht auf unabhängigen Rechtsrat?
Länder-Antrag zur Resilienz des Rechtsstaats durch Grundrecht auf unabhängigen Rechtsrat im Rechtsausschuss des Bundesrats!
rakfreiburg auf instagram
Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


