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Verschwiegen für die Ewigkeit

OLG Düsseldorf: "Das Zeugnisverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers besteht zeitlich unbegrenzt." 12 W 5/25

Kern der Entscheidung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt fest, dass das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht auch nach der Liquidation der Mandantin (einer Gesellschaft) zeitlich unbegrenzt fortbesteht. Das OLG begründet erläutert dies wie folgt:

„Das Zeugnisverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers besteht – vorbehaltlich seiner Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht – zeitlich unbegrenzt; es endet insbesondere nicht durch die Beendigung des Auftrags- oder sonstigen geschützten Vertrauensverhältnisses.“

Über den interessanten Fall wird durch die BRAK berichtet, die schriftlichen Entscheidungsgründe sind bisher noch nicht veröffentlicht.

Rechtsanwaltschaft einziger voll verschwiegener Beratungsberuf

 

 

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