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Runder Tisch Ausbildungsinitiative
Viele ReFas sind in Ausbildung und Beruf unzufrieden. Runder Tisch aus BRAK, Kammern und ReNo-Verbänden soll helfen.
Runder Tisch Ausbildungsinitiative
Die Bundesrechtsanwaltskammer greift in Heft Nr. 4 des BRAK-Magazins die Ausbildungsmisere auf und erläutert, welche Zahlen sich in Studien zur (fehlenden) Zufriedenheit ergeben.
BRAK-Geschäftsführerin Dr. Tanja Nitschke:
„Es gibt immer weniger Nachwuchs auf einem Markt für Kanzleipersonal, der ohnehin seit Jahren ein Arbeitnehmermarkt ist. Der demographische Wandel und eine zunehmende Abwanderung von qualifizierten, zum Teil langjährig erfahrenen ReFas in Unternehmen, Justiz und Verwaltung verschärfen die Tendenz. Dazu kommt, dass diejenigen, die der ReFa-Nachwuchs sein könnten, den Beruf häufig gar nicht kennen. Und diejenigen, die ihn kennen und interessant finden, werden häufig durch das im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsberufen niedrigere Gehalt abgeschreckt. Dem versuchen die Rechtsanwaltskammern, mit höheren Vergütungsempfehlungen etwas entgegenzusetzen. Das und Projekte, um den Beruf bekannter zu machen, sind gute Schritte, aber freilich erst ein Anfang.“
Die BRAK-Kurznachricht dazu verlinken wir: https://www.brak.de/newsroom/news/rechtsanwaltsfachangestellte-missstaende-gemeinsam-angehen/
Ausbildungsseite der RAK Freiburg
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht ansprechend dotierte Preise an die besten Auszubildenden und legt auch sonst viel Wert auf die Attraktivität der Ausbildung. Viel Kritik aber betrifft die Situation in den Kanzleien. Gemeinsam sollten wir dieses elementar wichtige Thema angehen.
Weiterführende Hinweise zur Ausbildungsvergütung im Bezirk der RAK Freiburg


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BGH: Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verurteilung durch das OLG Karlsruhe und LG Waldshut-Tiengen zum RDG zurückgewiesen.
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BVerfG: Kanzleidurchsuchung nur hinter hohen Hürden
BVerfG fordert "besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit"!
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Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft
Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.