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Reformbedürftige Reformvorschläge im Anwaltsberufsrecht?
Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht: Die Reformvorschläge des BMJV zum Anwaltsberufsrecht haben Macken.
Bericht von der Jahrestagung des Anwaltsinstituts
Unser Mitglied Rechtsanwalt Martin Huff berichtet für die lto von der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht in Köln, die sich mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften befasst hat.
Einige Punkt in dem Reformentwurf begrüßt die Anwaltschaft, in einigen Punkten hat sie in der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer einigen Nachbesserungsbedarf erkannt. So wird grundsätzlich begrüßt, dass auch der belehrende Hinweis eine gesetzliche Regelung erfahren soll, in der Stellungnahme Nr. 10/2025 aber kritisiert, dass die Regelung nicht überzeugt.
Auf der Jahrestagung wurde nun thematisiert, was auch die Rechtsanwaltskammer Freiburg an dem Entwurf kritisiert: Der Rechtsweg gegen belehrende Hinweise soll nicht länger zum BGH als Berufungsinstanz führen, sondern auf der Ebene der Anwaltsgerichtshöfe enden, dafür aber bei dem Anwaltsgericht beginnen. Auf der Tagung kritisierte dies die Fach-Öffentlichkeit, da mit größerer Unsicherheit im Berufsrecht gerechnet werden müsse.
Zuständigkeit der Kammern im Lauterkeitsrecht
Aus Sicht der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist eine andere Reform-Idee noch wichtiger, da diese für das rechtsuchende Publikum mehr Gefahren birgt: Die Beschränkung der Möglichkeiten für die Rechtsanwaltskammern, gegen Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz oder andere Marktverhaltensregeln im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb würden die – leider notwendigen – Bemühungen beeinträchtigen, unlauter handelnden Steuerberatern die Verstöße zu untersagen. Wir verweisen beispielhaft auf zwei Vorgänge, die für eine gewisse Regelmäßigkeit stehen:
Bleibt abzuwarten, ob vor dem Hintergrund dieser fachlichen und gut begründeten Kritik der sehr stramme Zeitplan eingehalten werden kann, denn der Entwurf soll nach den Vorstellungen des Ministeriums bereits am 17.12.2025 im Kabinett und vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.
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Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


