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Mitgliederversammlung 2025 – Bericht

Kurzbericht von der Mitgliederversammlung 2025: Jahresbericht – Satzungsänderungen – BRAK-Präsident Wessels

Haushalt und Satzungsänderungen

Zur Mitgliederversammlung 2025 der Rechtsanwaltskammer Freiburg waren 80 Mitglieder und Vorstandsmitglieder angemeldet, erschienen sind rund 70. Das sind etwas weniger als vor der Pandemie, im bundesweiten Vergleich aber noch gute Zahlen.

Nach dem Bericht des Präsidenten zum abgeschlossenen Jahr 2024 und aktuellen Entwicklungen in der Berufspolitik stellte der Schatzmeister die Haushaltsrechnung 2024 vor. Aus dieser griff er einige Punkte heraus, um besonders wichtige oder zukünftig zu beobachtende Entwicklungen zu thematisieren, wie zum Beispiel die Aufteilung der Kosten der BRAK-HV 2026 und die Entwicklung der Kosten der Abwicklungen.

Rechnungsprüfer RA Prof. Dr. Thomas Kaiser stellte den Rechnungsprüfungsbericht vor, RA Dr. Rolf Eicke war durch einen kurzfristig anberaumten Auslands-Termin verhindert. Zu diesem gab es keine Fragen.

Satzungsänderungen

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wurde ohne Gegenstimmen entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes ergänzt.

Die Änderungen der Wahlordnung und der Geschäftsordnung der Kammer wurden hinsichtlich der neuen Extremismusklauseln umfassend und engagiert diskutiert. Wer den Zeitaufwand und die Anzahl der Redebeiträge betrachtete, war sicherlich über das Ergebnis der Abstimmung überrascht: Beide Entwürfe wurden jeweils gegen zwei Stimmen bei 5 bzw. 6 Enthaltungen angenommen. Änderungsanträge zum Wortlaut der Extremismus-Klauseln machten zwischenzeitlich eine Verschiebung in der Tagesordnung erforderlich, der Haushalt wurde vorgezogen. Der Textvorschlag wurde dabei in beiden Satzungen der Regelung in § 47 BWahlG angenähert.

Zur Vergrößerung des Vorstandes auf 17 anstelle der bisher 15 Mitglieder gab es keinen Diskussionsbedarf bei den anwesenden Mitgliedern.

Haushalt 2026

Der Haushalt 2026 wurde vorgestellt, insbesondere die Kostenrisiken der Abwicklungen und gesetzgeberische Vorschläge zu deren Begrenzung beleuchtet. Der Schatzmeister wies erneut auf einen großen Haushaltsposten hin, der bereits im Haushalt 2025 enthalten ist: Die auf zwei Jahre verteilten Kosten der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Freiburg im Herbst 2026. Es gab keine Nachfragen und der Haushalt wurde einstimmig bei Enthaltung des Schatzmeisters angenommen.

Der Vorstand wurde auf Antrag von RA Simon von Rudloff, dem Vorsitzenden des Freiburger Anwaltvereins, einstimmig bei Enthaltung des Vorstandes entlastet. Kollege von Rudloff ergriff die Gelegenheit, auch für den Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg zu werben.

BRAK-HV Herbst 2026

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg hat die Ehre und natürlich auch finanzielle Bürde, im Herbst 2026 nach 13 Jahren erneut eine Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auszurichten. Die Beitragsentwicklung im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist volatil, da wir die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr ernst nehmen, dass Kammern keine Rücklagen bilden dürfen. Ohne die Hauptversammlung wäre dieser Kammerbeitrag stabil. Es bestätigt sich aber, dass es eine gute Entscheidung war, die hälftigen Kosten der Hauptversammlung bereits im Jahr 2025 in Form einer Rücklage zu berücksichtigen. Mit Blick auf die früher üblichen Rücklagen sprechen wir bei der RAK Freiburg allerdings auch nur über winzige Positionen in der Größenordnung der Kosten des ersten Quartals und der an dessen Ende an die Bundesrechtsanwaltskammer abzuführenden Beträge, während die wiederholt beim BVerwG unterlegenen Industrie- und Handelskammern über Vielfache ihrer Jahreshaushalte als Rücklagen verfügt hatten. Die Entwicklung des Kammerbeitrags in Freiburg verlinken wir.

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels

Nach dem Pflichtteil berichtete RA und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm in seiner Funktion als Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer zur Berufspolitik, dem Kontakt mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz und anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Der Kontakt zur Ministerin wird als sehr gut beschrieben.

Wessels gab der Hoffnung Ausdruck, dass im kommenden Jahr anstehende Gesetzgebungsverfahren mit mehr Muße betrieben werden. Aktuell liege der Fokus erkennbar darauf, der Diskontinuität anheim gefallene Vorhaben mit unerträglich kurzen Fristen durchzuziehen, also Projekte der Ampel fertigzustellen.

Berichtet wurde über die Bemühungen der BRAK, mit BMJV und dem Bundesfinanzministerium (BMF) eine Lösung des Problems der Sammelanderkonten zu finden. Zu diesem Thema wurden verschiedentlich auch Fragen aus dem Publikum gestellt, ebenso zu gebührenrechtlichen Fragen, vor allem der unzureichenden Vergütung im Sozialrecht.

Fazit

Die anwesenden Mitglieder zeigten sich sehr interessiert an den berufsrechtlichen und berufspolitischen Entwicklungen und erfreut über die Transparenz, mit welcher der BRAK-Präsident über die Vorgänge berichtete.

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